Die meisten Menschen glauben, dass im Fall der Fälle automatisch Ehegatten und Partner wichtige Entscheidungen treffen dürfen. Aktuell gilt im Betreuungsrecht jedoch der Grundsatz, dass Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne ausdrückliche Regelung weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten können. Das will Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative ändern.
Justizminister Stefan Ludwig sagte nach dem Beschluss des Kabinetts: „Viele Menschen gehen heute ganz selbstverständlich davon aus, dass die Partnerin oder der Partner im Falle einer schwerwiegenden Krankheit wichtige Entscheidungen für den Erkrankten treffen darf. Doch das ist eben nicht automatisch der Fall. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wollen wir einen Beitrag zu einer lebensnahen und praktikablen Form des Betreuungsrechts leisten. Wichtig ist mir aber auch, dass diese Neuerung keinen Automatismus bedeutet. Wer nicht will, dass der Ehegatte, die Ehegattin, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Falle des Falles über die gesundheitliche Versorgung entscheiden darf, der kann dies explizit anders festlegen. Auch bei Vermögensfragen wollen und werden wir an der Regelung festhalten, dass es einer Vorsorgevollmacht oder eines Gerichtsbeschlusses bedarf. Deshalb will ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für eine Vorsorgevollmacht werben. Denn ein Unglücksfall oder eine Erkrankung kann uns alle jederzeit treffen. Mit unserer Initiative schaffen wir aber ein Stück mehr Klarheit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.“
Liegt bisher keine schriftliche Erklärung vor, greift das Betreuungsrecht. Es dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Eine Betreuung im rechtlichen Sinne dient dazu, Rechtshandlungen im Namen der Betreuten zu ermöglichen, welche diese selbst nicht mehr vornehmen können. Weitere Informationen zu Vorsorge und rechtlicher Betreuung finden Sie auch auf folgender Seite: https://mdjev.brandenburg.de/themen/vorsorge-und-rechtliche-betreuung.html
Die Initiative für das Gesetz soll nun zeitnah gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bundesrat eingebracht werden.
pm/red
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