Gründer oder Kleinunternehmer aus dem ländlichen Raum können Gelder aus dem LEADER-Programm beantragen.
Die Förderanträge für 2016 sollten jetzt zeitnah gestellt werden, um zum jeweiligen regionalen Stichtag im Auswahlverfahren zu stehen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hin.
Das LEADER-Programm unterstützt Projekte, die zur Entwicklung der ländlichen Region beitragen. Es richtet sich an Gründer oder Kleinunternehmer, die für das Jahr 2016 Investitionen planen und das in einem Ort mit weniger als 10.000 Einwohnern realisieren wollen. Einzelne Projekte können dabei mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 45 Prozent bei einer maximalen Summe von 200.000 EUR gefördert werden.
Die Projektbeschreibung muss rechtzeitig bei der regional zuständigen lokalen Aktionsgruppe (LAG) eingereicht werden, um in das Auswahlverfahren aufgenommen zu werden. Die Stichtage sind von den lokalen Arbeitsgruppen allerdings unterschiedlich gesetzt. Daher muss jeder Interessent die betreffenden Termine für seine Region individuell nachfragen.
Auskünfte zum LEADER-Programm geben bei der IHK Cottbus Jens Krause, Telefon: 0151-18236519, E-Mail: [email protected], bzw. Jeanne Lorenz, Telefon: 0355 365-1402, E-Mail: [email protected].
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Weiterführende regionale Informationen zum LEADER-Programm sind im Internet zu finden:
| Region Spreewald: | http://spreewaldverein.de/ile-leader |
| Region Spree-Neiße-Land: | http://www.spree-neisse-land.de/ |
| Region Elbe-Elster: | http://www.lag-elbe-elster.de/ |
| Region Lausitzer Seenland: | http://www.energieregion-seenland.de/leader.php?sub=leader |
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus




