Umfrage zeigt düsteres Bild / Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Anbieter erfolgreich ab
Im Inkassomarkt gibt es jede Menge schwarze Schafe, die unberechtigt Forderungen eintreiben. Das belegt eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen: Von rund 1.400 ausgewerteten Verbraucherbeschwerden waren über die Hälfte der Forderungen unberechtigt. Daneben besteht auch das Problem, dass einige Inkassounternehmen die Verbraucher mit unzulässigen Klauseln benachteiligen. Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale Brandenburg einen dieser Anbieter abgemahnt und erwirkt, dass dieser in Zukunft auf die unzulässige Klausel verzichtet.
Umfrage zeigt Missstände auf
„Bundesweit sind mehr als die Hälfte der Forderungen willkürlich. Verbraucher werden durch unseriöse Inkassodienste massiv unter Druck gesetzt.“ So fasst Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die wesentlichen Ergebnisse einer bundesweiten Aktion der Verbraucherzentralen zusammen. In Brandenburg ist das Bild sogar noch eindeutiger. Hier meinen alle Umfrageteilnehmer, die gegen sie geltend gemachte Forderung sei unberechtigt. „Nur die Hälfte aller Teilnehmer aus Brandenburg kann sich überhaupt an einen Kontakt zu einem Anbieter erinnern, bei dem zum Beispiel Gewinnspiele oder Anrufblocker verkauft werden sollten“, sagt Schaarschmidt. Und im Anschluss an solche Telefonate flatterten den Betroffenen gerne Forderungen von Inkassobüros ins Haus.
„Betrüger erkennt man häufig daran, dass der Auftraggeber des Inkassounternehmens, also das Unternehmen, dem der Verbraucher das Geld ursprünglich schuldet, gar nicht genannt wird“, erklärt Schaarschmidt. Auch soll die Forderung häufig auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. „Etwa die Hälfte der Inkassoforderungen in unserer Umfrage sollte an Konten in Bulgarien (BG), Rumänien (RO), Tschechien (CZ) oder die Slowakei (SK) überwiesen werden. Das können Verbraucher an der zweistelligen Länderkennung am Anfang der IBAN erkennen“, so der Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale setzt sich für Verbraucher ein
Prüfen sollten Verbraucher nicht nur, ob die Forderung an sich rechtmäßig ist. Denn darüber hinaus finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Inkassounternehmen manchmal Klauseln, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen. „Wir haben erst im November 2015 einen Anbieter erfolgreich abgemahnt. Er hat sich jetzt verpflichtet, die unzulässige Bestimmung in Zukunft nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr auf sie zu berufen“, berichtet Erk Schaarschmidt. Grund der Abmahnung war eine Klausel, in der das Inkassounternehmen ein Schuldeingeständnis vom Verbraucher erwirken und ihm gleichzeitig mit diesem Eingeständnis weitere Rechte entziehen wollte. Verbraucher, die Inkassoforderungen bekommen, können sie durch die Verbraucherzentrale auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen:
- in den Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Hintergrund: Inkasso-Aktion der Verbraucherzentralen
Vom 1. Mai bis 31. August dieses Jahres wurden etwa 1.400 Verbraucherbeschwerden zu Inkassodiensten erfasst und ausgewertet. Aus Brandenburg beteiligten sich rund 90 Personen an der Umfrage. Die Verbraucherzentralen sahen sich dazu veranlasst, da trotz gesetzlicher Verbesserungen die Anfragen in den Beratungsstellen nicht abebben. „Gerade die hohe Zahl unberechtigter Forderungen zeigt, dass Verbraucher Rechnungen von Inkassodiensten stets hinterfragen und sorgfältig prüfen sollten“, sagt Erk Schaarschmidt. Vor rund einem Jahr, am 1. November 2014, traten die neuen Regelungen für Inkassounternehmen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Hierfür hatten sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen stark gemacht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hat das Gesetz positive Wirkung entfaltet, es gibt aber weiterhin politischen Handlungsbedarf. Das Positionspapier des vzbv nennt wichtige Maßnahmen: So sollte etwa ein verbindliches Muster für die Darstellung der Pflichtinformationen eingeführt werden, damit Verbraucher einfacher prüfen können, ob die behauptete Forderung berechtigt ist. Gefordert wird zudem, die Aufsicht über Inkassounternehmen stärker zu bündeln. Darüber hinaus sollte die Höhe von Inkassokosten verbindlich geregelt werden, um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen der Inkassounternehmen zu verhindern. Die Inkassoaktion wurde gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg