Verbraucherzentralen decken auf, wo es bei Fernbusreisen hakt
Der Fernbusmarkt boomt wie nie zuvor. Doch spricht das auch für einen reibungslosen Reiseverlauf? Werden Fahrgäste ausreichend über Verspätungen sowie Ausfälle informiert? Und wie sieht es mit der Pünktlichkeit aus? Um den Verbesserungsbedarf zu ermitteln, führten die Verbraucherzentralen vom 1. Juli bis 30. September eine Online-Umfrage durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Mehrheit der insgesamt 440 Teilnehmer zwar einen guten Eindruck von Fernbusreisen hat, aber nicht nur in Sachen Pünktlichkeit Nachholbedarf besteht.
Generell zeigt die Umfrage: Der günstige Preis setzt sich gegenüber der Pünktlichkeit durch. „Für rund die Hälfte der Befragten ist vor allem der moderate Preis entscheidend für eine Reise mit dem Fernbus“, meint Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Doch es gibt auch Verbesserungsbedarf: So hatten 60 Prozent der Umfrageteilnehmer schon einmal eine Verspätung, die bei mehr als der Hälfte (57 Prozent) davon deutlich über 30 Minuten betrug. Dabei gaben 36 Prozent der Befragten an, nicht darüber informiert worden zu sein. „Fällt der Bus aus oder verspätet er sich, haben Reisende, die auf einem Busbahnhof warten, spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit ein Recht auf Information – auch zu alternativen Anschlüssen“, erklärt Fischer-Volk. Diese Informationen können dem Fahrgast auch elektronisch per SMS oder E-Mail zur Verfügung gestellt werden, wenn er zuvor dem Busunternehmen seine Kontaktdaten übermittelt hat. Das gilt ebenfalls für Reisende, die an Haltestellen entlang der Fahrtstrecke auf den Zustieg warten.
Nicht alle kennen ihre Fahrgastrechte
Außerdem macht die Befragung deutlich, dass nur knapp die Hälfte der Teilnehmer ihre Fahrgastrechte im Fernbusverkehr kennen. „Hier besteht noch großer Aufklärungsbedarf, damit Busreisende bei Störungen wissen, ob und welche Ansprüche sie haben“, ergänzt Fischer-Volk. Daher appellieren die Verbraucherzentralen an die Fernbusunternehmen, ihre Kunden im Falle von Verspätungen und Ausfällen rechtzeitig darüber zu informieren. Das gilt auch bei zu erwartenden Ankunftsverspätungen durch Verzögerungen auf der Strecke wie zum Beispiel infolge einer Panne. „Hier müssen Reisende wissen, ob sie möglicherweise bereits gebuchte Anschlüsse zur Weiterreise verpassen und umdisponieren müssen. In allen Fällen sollten sie gleichzeitig auch über die ihnen zustehenden Fahrgastrechte informiert werden.“
Die bundesweite Umfrage auf den Webseiten der Verbraucherzentralen wurde im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durchgeführt und durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Wer Fragen zu seinen Fahrgastrechten im Fernbusverkehr hat, erhält individuellen Rat:
- in den Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/ Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht und ist Trägerin der Unabhängigen Patientenberatung im Land.
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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg