Brandenburgs Werben um neue Lehrkräfte war erfolgreich: Zum neuen Schuljahr 2015/16 beginnen etwa 1.100 neue Lehrkräfte ihre Arbeit an Brandenburgs öffentlichen Schulen beziehungsweise wurden „entfristet“. Das gab heute Bildungsminister Günter Baaske auf einer Pressekonferenz zum Start des neuen Schuljahres am 31. August (Montag) in Potsdam bekannt. Seinen Angaben zufolge werden etwa 243.450 Schülerinnen und Schüler die 741 öffentlichen Schulen und etwa 29.300 die 175 Schulen in privater Trägerschaft besuchen. Voraussichtlich etwa 21.000 Mädchen und Jungen werden eingeschult.
Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler um etwa 1.500 auf rund 272.750 (2014/15: 271.235). Im vergangenen Schuljahr wurden 20.835 Schülerinnen und Schüler eingeschult. Die konkreten Schülerdaten werden jedoch erst Ende September nach einer konkreten Abfrage bei allen Schulen vorliegen. Unsicherheit besteht bei der zunehmenden Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus asylsuchenden- und Flüchtlingsfamilien; die tatsächlichen Schülerzahlen könnten dementsprechend höher sein als bisher erwartet.
Im neuen Schuljahr gibt es insgesamt 916 Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, vier mehr als im Vorjahr. Eine Schule in öffentlicher (Grundschule Potsdam Bornim) und sechs Schulen in freier Trägerschaft gehen neu an den Start. Zugleich gibt es zwei öffentliche Schulen weniger, die aufgrund zu geringer Schülerzahlen geschlossen werden mussten. Auch eine Schule in freier Trägerschaft wurde geschlossen (Details in der Anlage).
Insgesamt werden zum Schuljahresbeginn etwa 18.000 Lehrerinnen und Lehrer an Brandenburgs öffentlichen Schulen unterrichten. Mit den bisher etwa 830 Neueinstellungen und Entfristungen und etwa 290 befristet eingestellten Lehrkräften ist der Unterricht an allen Schulen gewährleistet. Unter den Neueinstellungen sind 46 Seiteneinsteiger.
Baaske: „Ich bin glücklich, dass es uns gelungen ist, diese Lehrkräfte einzustellen und danke allen, die dafür hart gearbeitet haben.“ Weitere Einstellungen werden erfolgen. Unterstützt wird die Arbeit an vielen öffentlichen Schulen durch 246 Lehramtskandidatinnen und –kandidaten, die zum 1. August in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurden, darunter 34 Seiteneinsteiger. Sollte es an einzelnen Schulen vor allem in ländlichen Regionen bei bestimmten Fächerkombinationen noch Schwierigkeiten mit Lehrkraftbesetzungen geben, kann das schulorganisatorisch ausgeglichen werden.
Die Neueinstellungen, Entfristungen und befristet Beschäftigten zum Schuljahr 2015/16 ersetzen zum größten Teil die etwa 700 ausgeschiedenen Lehrkräfte, darunter insbesondere Lehrkräfte, die in Altersteilzeit beschäftigt waren. Zusätzliche Lehrkräfte werden benötigt, um insbesondere den Bedarf für die ab diesem Schuljahr gültige Absenkung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte an Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen, Oberstufenzentren sowie Schulen des zweiten Bildungsweges zu decken und zur schulischen Betreuung von Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien. Für die Vertretung von erkrankten Lehrkräften stehen auch im neuen Schuljahr zehn Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung (Vertretungsbudget).
Die neu eingestellten Lehrkräfte werden insbesondere an Grundschulen (256) und Gymnasien (203) sowie an Oberschulen (144) und Gesamtschulen (103) eingesetzt. Aber auch 52 Lehrkräfte für Förderschulen und 60 Lehrkräfte für Oberstufenzentren konnten neu gewonnen werden. Es wurden vor allem Lehrkräfte für Deutsch (327), Mathematik (239), Englisch (160), Sachunterricht (106) und Geschichte (115) eingestellt. Sie sind durchschnittlich 35,5 Jahre alt.
Baaske: „Mit der Einstellung dieser überwiegend jüngeren Lehrkräfte schaffen wir eine gute Ausgangslage für den mittelfristig steigenden Bedarf an neuen Lehrkräften. Wir sind überzeugt, dass die motivierten Nachwuchspädagoginnen und -pädagogen die Kollegien bereichern und gut aufgenommen werden.“
Die Vermeidung von Unterrichtsausfall bleibt für Baaske ein zentrales Ziel. Im ersten Halbjahr 2014/15 lag der ersatzlose Ausfall bei 1,7 Prozent und damit um 0,1 Punkte unter dem Vergleichszeitraum im Vorjahr. Die Tatsache, dass es zum Schuljahresende keine Zeugnisse ohne Noten aufgrund schulisch bedingten Unterrichtsausfalls gab, ist für ihn „ein gutes Zeichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind“.
Baaske: „Es wird immer Unterrichtsausfall geben. Das ist unvermeidbar, zum Beispiel durch Aufsichtspflichten während der Abiturprüfungen. Aber wir werden weiter daran arbeiten, den krankheitsbedingten Ausfall zu verringern und schneller auf drohenden Unterrichtsausfall zu reagieren. Dazu gehört die Entwicklung eines Gesundheitsmanagements an den Schulen.“
Mit dem neuen Schuljahr werden voraussichtlich etwa 3.000 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien öffentliche Brandenburger Schulen besuchen, zumeist Grundschulen. Eine genauere Angabe ist erst auf Basis der in der ersten Schulwoche erfolgenden Blitzumfrage zu den Schülerzahlen möglich. Diese Kinder und Jugendlichen lernen in Vorbereitungsgruppen und Förderkursen oder nehmen bereits am Regelunterricht teil.
In Golzow (MOL) führt die Einschulung von Kindern aus zwei syrischen Flüchtlingsfamilien sogar dazu, dass überhaupt eine erste Klasse eingerichtet werden konnte. Ohne diese Kinder hätte die Schule nicht die notwendige Mindestzahl an Erstklässlern erreicht und der Fortbestand der Schule wäre gefährdet gewesen.
Das Landesschulamt (LSA) mit seinen Regionalstellen berücksichtigt die steigende Anzahl der Flüchtlingskinder bei der Organisation des Unterrichts. Für ihre Beschulung wurden bereits Mittel für 124 zusätzliche Lehrkräfte (VZE) zur Verfügung gestellt. Mit dem Finanzministerium ist vereinbart, die Mittel bei Bedarf zu erhöhen. Zusätzlich werden mit finanzieller Unterstützung des Landes von Kreisen und kreisfreien Städten Schulsozialarbeiter eingestellt, die sich – in Abhängigkeit der lokalen Situation – auch um die Integration der Flüchtlingskinder kümmern. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Kreistag Dahme-Spreewald.
Solange sich die Kinder und Jugendlichen in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt befinden (bzw. in Außenstellen wie Ferch) ruht die Schulpflicht; dort bietet das Bildungsministerium jedoch seit dem Schuljahr 2013/14 speziell entwickelte Vorbereitungskurse an. An den täglich vierstündigen Kursen mit drei Stunden für Sprache und einer Stunde für Kunst, Musik und Sachunterricht nehmen durchschnittlich 72 Kinder in sechs Gruppen teil. Dadurch erhalten sie erste Sprach- und Kulturkenntnisse schon vor dem Schulbeginn in den Kommunen. Baaske: „Das ist entscheidend für eine bestmögliche Integration in die Schulen.“
Weitere wichtige Punkte für Baaske im neuen Schuljahr:
- Ein besonders wichtiges Anliegen ist für Baaske die Stärkung der Berufs- und Studienorientierung an den Schulen. Sie wird zu Beginn des neuen Schuljahres 2015/16 weiter systematisiert und verstärkt auf den einzelnen Schüler bzw. die einzelne Schülerin ausgerichtet. Dazu gehören:
Am 1. August 2015 ist das Förderprogramm „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I) als Nachfolge der „Initiative Oberschule“ (IOS) gestartet. Es ist bis Mitte 2021 mit 30 Mio. Euro aus dem ESF und mit 8 Mio. Euro vom Land ausgestattet. Es ermöglicht Oberschulen, Gesamtschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Projekte zur Berufs- und Studienorientierung in den Jahrgangsstufen 7 bis 10.
Das Projekt Türöffner „Beruf Zukunft“ dient einem besseren Übergang Schule – Beruf – Studium. Die zahlreichen Unterstützungsangebote für Jugendliche, Eltern, Schulen und Betriebe werden gebündelt und alle relevanten Partner auf regionaler Ebene vernetzt. Dazu sind ab Anfang 2016 lokale Koordinierungsstellen an den Oberstufenzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten geplant. Bei Bedarf sollen sie Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit regionalen Ausbildungsbetrieben bieten, diese für Schüler-Praktika aufschließen und – in Zusammenarbeit mit den Kammern – auch die Qualität von Praktika in kleinen Betrieben weiter verbessern helfen.
Ein zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Sek I mit besonderem Unterstützungsbedarf bietet ab Herbst das Landesprogramm „Projekte Schule / Jugendhilfe 2020“. Bis einschließlich zum Schuljahr 2020/2021 stehen dafür 19 Mio. EUR aus Mitteln des ESF zur Verfügung. Das Land beteiligt sich mit etwa 10,4 Mio. EUR. An bis zu 28 Ober- und Gesamtschulen (in öffentlicher Trägerschaft) werden damit Lerngruppen gefördert, die sich gezielt an verhaltensauffällige bzw. schulverweigernde Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 wenden.
Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe: Das aus ESF-Mitteln (11 Mio. Euro) und von Jugendämtern (3,66 Mio. Euro) bis Ende 2020 finanzierte Programm wendet sich an Jugendliche und junge Frauen und Männer im Alter ab 15 bis einschließlich 27 Jahren, deren berufliche Eingliederung trotz der Förderangebote von Arbeitsagenturen und Jobcentern (bisher) nicht gelingt. Für sie sind arbeitsweltnahe pädagogische Konzepte notwendig, die ihnen den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung erleichtern.
Alle Schülerinnen und Schüler der neuen 9. Klassen erhalten zu Schuljahresbeginn den Schülerkalender „Kopfstütze“ mit Tipps zur Berufs- und Studienorientierung.
- Die Uni Potsdam legt im Herbst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ vor. Baaske: “Diese sind mitentscheidend, wie es mit der Inklusion – Schule für alle – im Land Brandenburg weiter geht. Wir möchten, dass dies mit Augenmaß und Blick auf die örtlichen Potentiale erfolgt.“ Die 75 öffentlichen Pilotschulen setzen ihre Arbeit für zunächst zwei Jahre unter den Bedingungen des Pilotprojektes mit ihrer Sonderausstattung fort (etwa 100 Lehrkräfte zusätzlich).
- Bei Ganztag sollen die Angebote in Qualität und Quantität weiterentwickelt werden. Derzeit gibt es an etwa 480 öffentlichen und privaten Schulen Ganztagsangebote. Auf Grundlage der Auswertung einer fachwissenschaftlichen Expertise wird über gegebenenfalls notwendige Veränderungen entschieden.
- Der Entwurf für den neuen gemeinsamen Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wird im Herbst vorliegen und nach Prüfung durch beide Bildungsverwaltungen zur Einführung freigegeben. Baaske: „Bis zur Unterrichtswirksamkeit an den Schulen zum Schuljahr 2017/18 bleibt allen genug Zeit für die Vorbereitung. Nachdem wir festgelegt haben, die Unterrichtswirksamkeit um ein Jahr zu verschieben, wurden Inhalte noch überarbeitet, und es ist eine deutlich bessere Vorbereitung möglich.“
- Die anstehende Umstrukturierung der Schulaufsicht und Lehrkräfteausbildung mit der Schaffung vier neuer staatlicher Schulämter ist derzeit ein wesentliches Arbeitsfeld im Ministerium und im Landesschulamt. Geplant ist u.a., die Lehrerbildung und den Bereich IT-Ressortfachverfahren/ eGovernment dem Bildungsministerium zuzuordnen. Rechtlich soll die Neustrukturierung zum 1. Januar 2016 erfolgen. Das dafür notwendige Artikelgesetz steht unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, da es auch andere Umstrukturierungen in der Landesverwaltung behandelt.
Foto: Autogramkarte Ministerium fASFF
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport