Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.
Wichtig: Den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung stellen, damit BAB ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt werden kann.
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, dann können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Die Leistung wird nur auf Antrag gezahlt.
Antragsunterlagen gibt es bei der Agentur für Arbeit, auch eine telefonische Anforderung ist möglich. Hier hilft ein gebührenfreier Anruf unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00 weiter.
Die Abgabe der Anträge sollte möglichst schriftlich an die Adresse
Agentur für Arbeit Cottbus, 03039 Cottbus
erfolgen. Die Unterlagen werden so unmittelbar an den zuständigen Bearbeiter übermittelt.
Im vergangenen Jahr ebnete der Operative Service Cottbus monatlich durchschnittlich 2.900 Jugendlichen aus den Agenturbezirken Cottbus und Frankfurt/Oder mit der Berufsausbildungsbeihilfe den Weg in das Berufsleben.
Hinweis: Über Fördermöglichkeiten bei schulischen Ausbildungen informiert das Amt für Ausbildungsförderung.
Quelle: Agentur für Arbeit