Schulkinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung können künftig ohne Zusatzkosten für ihre Eltern den Hort besuchen. Das sieht das neue Kindertagesstättengesetz vor, das der Landtag in Potsdam Anfang April verabschiedet hat. Die SPD-Abgeordnete Kerstin Kircheis empfiehlt Eltern, die für ihre Kinder Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, beim zuständigen Sozialamt die Kostenerstattung zu beantragen. Das Einkommen oder Vermögen spielt bei der Leistungsgewährung nach dem Gesetz keine Rolle.
Die regierende SPD feiert das Gesetz natürlich als vollen Erfolg: „Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur inklusiven Erziehung und Bildung aller Kinder“, erklärte Kerstin Kircheis. „Für die betroffenen Eltern ist sie eine praktische und finanzielle Entlastung. Und die Kinder können gemeinsam mit Schulfreundinnen und –freunden den Hort besuchen, ohne dass dem Kostengründe entgegenstehen.“ Auch der Brandenburger Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat das neue Kita-Gesetz als weiteren Schritt hin zur Verwirklichung der Inklusion begrüßt.
Hier stellt sich allerdings die Frage was gerecht ist? Ohne Bewertung des Vermögens und Einkommens können alle Eltern eines behinderten Kindes die Leistung beantragen. Also auch jene auf staatliche Leistungen (und leere Landes- und Stadtkassen) zurückgreifen, die darauf nicht angewiesen wären und die Leistung ohne Probleme auch selbst zahlen könnten. Hier werden alle über einen Kamm geschert und Geschenke verteilt, die an anderer Stelle wieder eingespart werden müssen, oder auf künftige Generationen in Form von Neuschulden oder geringerer Abzahlung von Schulden umgelegt werden.
Das Land Brandenburg erstattet nach der Novelle 85 Prozent der Kosten für die Eingliederungshilfe, die restlichen 15 Prozent übernimmt die Stadt Cottbus als Sozialhilfeträger.




