Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
Alles neu: Einkaufen im Internet
Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
Lesen Sie morgen: Noten für Pflegeeinrichtungen und Kennzeichnung für Lebensmittel aus der Region
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz, Autor: Matthew Paul Argall
Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
Alles neu: Einkaufen im Internet
Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
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Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
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Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
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Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
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Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
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Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.
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Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.
Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung “unendlich“.
Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.
Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.
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