Wer in Polen Urlaub machen möchte, sollte sich vor der Abreise informieren, ob für die Benutzung der Straßen die sogenannte E-Maut zu entrichten ist. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, in welchen Fällen die Gebühr bezahlt werden muss.
Seit 2011 sind nicht nur die Fahrer von LKWs und Bussen verpflichtet, eine elektronische Maut zu entrichten. Autofahrer, die mit einem Anhänger oder einem Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterwegs sind, müssen auch zahlen. „Will man mit einem Anhänger nach Polen fahren, so muss man in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob beide Fahrzeuge zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegen“, so Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt (Oder). Ist es der Fall, muss der Fahrer das Fahrzeug registrieren lassen und es mit einem viaBOX-Gerät ausstatten. Erst dann kann man elektronisch im Rahmen des sogenannten viaTOLL-Systems bezahlen. Die Mautgeräte können an großen Grenzübergängen, z.B. in Swiecko bei Frankfurt (Oder), in Pommellen und Forst, sowie an einigen Tankstellen gegen Zahlung einer Kaution von ca. 30 Euro ausgeliehen werden.
Mautpflichtig sind Autobahnen, Schnellstraßen und einige Landstraßen. Seit der Einführung der E-Maut wurde das Netz der gebührenpflichtigen Straßen mehrmals, zuletzt im März 2013, erweitert. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Größe und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Strecke. „Die Anmeldung im System und die Einrichtung eines Benutzerkontos ist auch dann erforderlich, wenn man auch nur eine einmalige Nutzung der mautpflichtigen Straßen in Polen beabsichtigt“, erklärt Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum.
„Wer ohne Gerät erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von ca. 700 Euro rechnen“, warnt die Juristin. Über diese und viele weitere grenzüberschreitende Verbraucherfragen können sich die Verbraucher im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7, persönlich, sowie telefonisch unter 0335 – 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de informieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Wer in Polen Urlaub machen möchte, sollte sich vor der Abreise informieren, ob für die Benutzung der Straßen die sogenannte E-Maut zu entrichten ist. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, in welchen Fällen die Gebühr bezahlt werden muss.
Seit 2011 sind nicht nur die Fahrer von LKWs und Bussen verpflichtet, eine elektronische Maut zu entrichten. Autofahrer, die mit einem Anhänger oder einem Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterwegs sind, müssen auch zahlen. „Will man mit einem Anhänger nach Polen fahren, so muss man in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob beide Fahrzeuge zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegen“, so Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt (Oder). Ist es der Fall, muss der Fahrer das Fahrzeug registrieren lassen und es mit einem viaBOX-Gerät ausstatten. Erst dann kann man elektronisch im Rahmen des sogenannten viaTOLL-Systems bezahlen. Die Mautgeräte können an großen Grenzübergängen, z.B. in Swiecko bei Frankfurt (Oder), in Pommellen und Forst, sowie an einigen Tankstellen gegen Zahlung einer Kaution von ca. 30 Euro ausgeliehen werden.
Mautpflichtig sind Autobahnen, Schnellstraßen und einige Landstraßen. Seit der Einführung der E-Maut wurde das Netz der gebührenpflichtigen Straßen mehrmals, zuletzt im März 2013, erweitert. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Größe und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Strecke. „Die Anmeldung im System und die Einrichtung eines Benutzerkontos ist auch dann erforderlich, wenn man auch nur eine einmalige Nutzung der mautpflichtigen Straßen in Polen beabsichtigt“, erklärt Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum.
„Wer ohne Gerät erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von ca. 700 Euro rechnen“, warnt die Juristin. Über diese und viele weitere grenzüberschreitende Verbraucherfragen können sich die Verbraucher im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7, persönlich, sowie telefonisch unter 0335 – 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de informieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Wer in Polen Urlaub machen möchte, sollte sich vor der Abreise informieren, ob für die Benutzung der Straßen die sogenannte E-Maut zu entrichten ist. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, in welchen Fällen die Gebühr bezahlt werden muss.
Seit 2011 sind nicht nur die Fahrer von LKWs und Bussen verpflichtet, eine elektronische Maut zu entrichten. Autofahrer, die mit einem Anhänger oder einem Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterwegs sind, müssen auch zahlen. „Will man mit einem Anhänger nach Polen fahren, so muss man in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob beide Fahrzeuge zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegen“, so Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt (Oder). Ist es der Fall, muss der Fahrer das Fahrzeug registrieren lassen und es mit einem viaBOX-Gerät ausstatten. Erst dann kann man elektronisch im Rahmen des sogenannten viaTOLL-Systems bezahlen. Die Mautgeräte können an großen Grenzübergängen, z.B. in Swiecko bei Frankfurt (Oder), in Pommellen und Forst, sowie an einigen Tankstellen gegen Zahlung einer Kaution von ca. 30 Euro ausgeliehen werden.
Mautpflichtig sind Autobahnen, Schnellstraßen und einige Landstraßen. Seit der Einführung der E-Maut wurde das Netz der gebührenpflichtigen Straßen mehrmals, zuletzt im März 2013, erweitert. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Größe und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Strecke. „Die Anmeldung im System und die Einrichtung eines Benutzerkontos ist auch dann erforderlich, wenn man auch nur eine einmalige Nutzung der mautpflichtigen Straßen in Polen beabsichtigt“, erklärt Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum.
„Wer ohne Gerät erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von ca. 700 Euro rechnen“, warnt die Juristin. Über diese und viele weitere grenzüberschreitende Verbraucherfragen können sich die Verbraucher im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7, persönlich, sowie telefonisch unter 0335 – 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de informieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Wer in Polen Urlaub machen möchte, sollte sich vor der Abreise informieren, ob für die Benutzung der Straßen die sogenannte E-Maut zu entrichten ist. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, in welchen Fällen die Gebühr bezahlt werden muss.
Seit 2011 sind nicht nur die Fahrer von LKWs und Bussen verpflichtet, eine elektronische Maut zu entrichten. Autofahrer, die mit einem Anhänger oder einem Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterwegs sind, müssen auch zahlen. „Will man mit einem Anhänger nach Polen fahren, so muss man in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob beide Fahrzeuge zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegen“, so Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt (Oder). Ist es der Fall, muss der Fahrer das Fahrzeug registrieren lassen und es mit einem viaBOX-Gerät ausstatten. Erst dann kann man elektronisch im Rahmen des sogenannten viaTOLL-Systems bezahlen. Die Mautgeräte können an großen Grenzübergängen, z.B. in Swiecko bei Frankfurt (Oder), in Pommellen und Forst, sowie an einigen Tankstellen gegen Zahlung einer Kaution von ca. 30 Euro ausgeliehen werden.
Mautpflichtig sind Autobahnen, Schnellstraßen und einige Landstraßen. Seit der Einführung der E-Maut wurde das Netz der gebührenpflichtigen Straßen mehrmals, zuletzt im März 2013, erweitert. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Größe und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Strecke. „Die Anmeldung im System und die Einrichtung eines Benutzerkontos ist auch dann erforderlich, wenn man auch nur eine einmalige Nutzung der mautpflichtigen Straßen in Polen beabsichtigt“, erklärt Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum.
„Wer ohne Gerät erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von ca. 700 Euro rechnen“, warnt die Juristin. Über diese und viele weitere grenzüberschreitende Verbraucherfragen können sich die Verbraucher im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7, persönlich, sowie telefonisch unter 0335 – 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de informieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg