Fassbrause ist ein beliebtes Erfrischungsgetränk für den Sommer. Doch einige Hersteller bieten Getränke, auf denen zwar Fassbrause draufsteht, die aber auch alkoholfreies Bier enthalten. Das mag zwar schmecken, ist aber für Kinder nicht geeignet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert.
In der Region Berlin-Brandenburg kennt man Fassbrause seit über 100 Jahren als traditionelles Erfrischungsgetränk aus Frucht- und Kräuterzusätzen mit Malzextrakt. Mittlerweile werden unter dem Begriff „Fass Brause“ jedoch auch Mischgetränke mit alkoholfreiem Bier in Geschmacksrichtungen wie Zitrone oder Holunder produziert. Dass die Brause Bier enthält, erfahren Verbraucher allerdings erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flasche.
Erst dort erkennt man, dass beispielsweise Veltins Fass Brause ein Mischgetränk aus 70 Prozent Erfrischungsgetränk und 30 Prozent alkoholfreiem Bier ist. „Immer wieder erhalten wir Beschwerden von Eltern und Erziehern, die sich getäuscht fühlen, da sie kein Bier in einer Fassbrause erwarten“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Kinder könnten sich so sehr früh an den Geschmack von Bier gewöhnen und auch für Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten wollen, sind alkoholfreie Mischgetränke mit Biergeschmack ungeeignet“, so die Juristin weiter. In alkoholfreiem Bier darf zudem ein Restalkoholwert von bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten sein.
Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung „Brause“ als kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk definiert, das im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthält. Alkoholfreies Bier ist hier als Zutat nicht vorgesehen. Für „Fassbrause“ gibt es keine Erläuterungen in den Leitsätzen. Sie kann somit als Fantasiebegriff mit einer näheren Beschreibung („Mischgetränk aus …“) verwendet werden. Irreführende Bezeichnungen oder Darstellungen sind allerdings verboten.
Und wenn die Fassbrause in Bierflaschen abgefüllt wird, kommt noch ein neues Problem hinzu: Der Griff zur Bierflasche kann schnell zur schlechten Angewohnheit werden.
Auf dem Internetportalwww.lebensmittelklarheit.de können Verbraucher Lebensmittel melden, bei denen sie sich durch die Aufmachung der Produkte oder deren Werbung getäuscht fühlen. Unabhängige Experten der Verbraucherzentrale prüfen die Beschwerde, erklären die Rechtslage und geben Unternehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Individuellen Rat erhalten Verbraucher
– in den Verbraucherberatungsstellen – Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo und Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Fassbrause ist ein beliebtes Erfrischungsgetränk für den Sommer. Doch einige Hersteller bieten Getränke, auf denen zwar Fassbrause draufsteht, die aber auch alkoholfreies Bier enthalten. Das mag zwar schmecken, ist aber für Kinder nicht geeignet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert.
In der Region Berlin-Brandenburg kennt man Fassbrause seit über 100 Jahren als traditionelles Erfrischungsgetränk aus Frucht- und Kräuterzusätzen mit Malzextrakt. Mittlerweile werden unter dem Begriff „Fass Brause“ jedoch auch Mischgetränke mit alkoholfreiem Bier in Geschmacksrichtungen wie Zitrone oder Holunder produziert. Dass die Brause Bier enthält, erfahren Verbraucher allerdings erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flasche.
Erst dort erkennt man, dass beispielsweise Veltins Fass Brause ein Mischgetränk aus 70 Prozent Erfrischungsgetränk und 30 Prozent alkoholfreiem Bier ist. „Immer wieder erhalten wir Beschwerden von Eltern und Erziehern, die sich getäuscht fühlen, da sie kein Bier in einer Fassbrause erwarten“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Kinder könnten sich so sehr früh an den Geschmack von Bier gewöhnen und auch für Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten wollen, sind alkoholfreie Mischgetränke mit Biergeschmack ungeeignet“, so die Juristin weiter. In alkoholfreiem Bier darf zudem ein Restalkoholwert von bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten sein.
Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung „Brause“ als kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk definiert, das im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthält. Alkoholfreies Bier ist hier als Zutat nicht vorgesehen. Für „Fassbrause“ gibt es keine Erläuterungen in den Leitsätzen. Sie kann somit als Fantasiebegriff mit einer näheren Beschreibung („Mischgetränk aus …“) verwendet werden. Irreführende Bezeichnungen oder Darstellungen sind allerdings verboten.
Und wenn die Fassbrause in Bierflaschen abgefüllt wird, kommt noch ein neues Problem hinzu: Der Griff zur Bierflasche kann schnell zur schlechten Angewohnheit werden.
Auf dem Internetportalwww.lebensmittelklarheit.de können Verbraucher Lebensmittel melden, bei denen sie sich durch die Aufmachung der Produkte oder deren Werbung getäuscht fühlen. Unabhängige Experten der Verbraucherzentrale prüfen die Beschwerde, erklären die Rechtslage und geben Unternehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme.
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– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Fassbrause ist ein beliebtes Erfrischungsgetränk für den Sommer. Doch einige Hersteller bieten Getränke, auf denen zwar Fassbrause draufsteht, die aber auch alkoholfreies Bier enthalten. Das mag zwar schmecken, ist aber für Kinder nicht geeignet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert.
In der Region Berlin-Brandenburg kennt man Fassbrause seit über 100 Jahren als traditionelles Erfrischungsgetränk aus Frucht- und Kräuterzusätzen mit Malzextrakt. Mittlerweile werden unter dem Begriff „Fass Brause“ jedoch auch Mischgetränke mit alkoholfreiem Bier in Geschmacksrichtungen wie Zitrone oder Holunder produziert. Dass die Brause Bier enthält, erfahren Verbraucher allerdings erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flasche.
Erst dort erkennt man, dass beispielsweise Veltins Fass Brause ein Mischgetränk aus 70 Prozent Erfrischungsgetränk und 30 Prozent alkoholfreiem Bier ist. „Immer wieder erhalten wir Beschwerden von Eltern und Erziehern, die sich getäuscht fühlen, da sie kein Bier in einer Fassbrause erwarten“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Kinder könnten sich so sehr früh an den Geschmack von Bier gewöhnen und auch für Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten wollen, sind alkoholfreie Mischgetränke mit Biergeschmack ungeeignet“, so die Juristin weiter. In alkoholfreiem Bier darf zudem ein Restalkoholwert von bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten sein.
Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung „Brause“ als kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk definiert, das im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthält. Alkoholfreies Bier ist hier als Zutat nicht vorgesehen. Für „Fassbrause“ gibt es keine Erläuterungen in den Leitsätzen. Sie kann somit als Fantasiebegriff mit einer näheren Beschreibung („Mischgetränk aus …“) verwendet werden. Irreführende Bezeichnungen oder Darstellungen sind allerdings verboten.
Und wenn die Fassbrause in Bierflaschen abgefüllt wird, kommt noch ein neues Problem hinzu: Der Griff zur Bierflasche kann schnell zur schlechten Angewohnheit werden.
Auf dem Internetportalwww.lebensmittelklarheit.de können Verbraucher Lebensmittel melden, bei denen sie sich durch die Aufmachung der Produkte oder deren Werbung getäuscht fühlen. Unabhängige Experten der Verbraucherzentrale prüfen die Beschwerde, erklären die Rechtslage und geben Unternehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme.
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– am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo und Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– und per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Fassbrause ist ein beliebtes Erfrischungsgetränk für den Sommer. Doch einige Hersteller bieten Getränke, auf denen zwar Fassbrause draufsteht, die aber auch alkoholfreies Bier enthalten. Das mag zwar schmecken, ist aber für Kinder nicht geeignet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert.
In der Region Berlin-Brandenburg kennt man Fassbrause seit über 100 Jahren als traditionelles Erfrischungsgetränk aus Frucht- und Kräuterzusätzen mit Malzextrakt. Mittlerweile werden unter dem Begriff „Fass Brause“ jedoch auch Mischgetränke mit alkoholfreiem Bier in Geschmacksrichtungen wie Zitrone oder Holunder produziert. Dass die Brause Bier enthält, erfahren Verbraucher allerdings erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flasche.
Erst dort erkennt man, dass beispielsweise Veltins Fass Brause ein Mischgetränk aus 70 Prozent Erfrischungsgetränk und 30 Prozent alkoholfreiem Bier ist. „Immer wieder erhalten wir Beschwerden von Eltern und Erziehern, die sich getäuscht fühlen, da sie kein Bier in einer Fassbrause erwarten“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Kinder könnten sich so sehr früh an den Geschmack von Bier gewöhnen und auch für Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten wollen, sind alkoholfreie Mischgetränke mit Biergeschmack ungeeignet“, so die Juristin weiter. In alkoholfreiem Bier darf zudem ein Restalkoholwert von bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten sein.
Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung „Brause“ als kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk definiert, das im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthält. Alkoholfreies Bier ist hier als Zutat nicht vorgesehen. Für „Fassbrause“ gibt es keine Erläuterungen in den Leitsätzen. Sie kann somit als Fantasiebegriff mit einer näheren Beschreibung („Mischgetränk aus …“) verwendet werden. Irreführende Bezeichnungen oder Darstellungen sind allerdings verboten.
Und wenn die Fassbrause in Bierflaschen abgefüllt wird, kommt noch ein neues Problem hinzu: Der Griff zur Bierflasche kann schnell zur schlechten Angewohnheit werden.
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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg