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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack: Lieber sicher in das neue Jahr starten, Spenden sinnvoller als Knaller

16:06 Uhr | 27. Dezember 2012
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Ab morgen bieten die Geschäfte wieder ein breites Sortiment von Silvesterknallern an. Brandenburgs Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale warnen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. “Wer das neue Jahr mit Knallern und anderen Feuerwerkskörper begrüßen möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen”, mahnt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
Eine besondere Gefahr geht von Blindgängern aus. Sie sollten keinesfalls noch einmal angezündet, sondern mit Wasser unbrauchbar gemacht werden. Empfehlenswert ist zudem ein angemessener Gehörschutz, denn manche Böller sind lauter als ein startender Düsenjet. Ohne Gehörschutz drohen deshalb bleibende Gehörschäden.
Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ab morgen bieten die Geschäfte wieder ein breites Sortiment von Silvesterknallern an. Brandenburgs Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale warnen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. “Wer das neue Jahr mit Knallern und anderen Feuerwerkskörper begrüßen möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen”, mahnt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
Eine besondere Gefahr geht von Blindgängern aus. Sie sollten keinesfalls noch einmal angezündet, sondern mit Wasser unbrauchbar gemacht werden. Empfehlenswert ist zudem ein angemessener Gehörschutz, denn manche Böller sind lauter als ein startender Düsenjet. Ohne Gehörschutz drohen deshalb bleibende Gehörschäden.
Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ab morgen bieten die Geschäfte wieder ein breites Sortiment von Silvesterknallern an. Brandenburgs Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale warnen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. “Wer das neue Jahr mit Knallern und anderen Feuerwerkskörper begrüßen möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen”, mahnt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
Eine besondere Gefahr geht von Blindgängern aus. Sie sollten keinesfalls noch einmal angezündet, sondern mit Wasser unbrauchbar gemacht werden. Empfehlenswert ist zudem ein angemessener Gehörschutz, denn manche Böller sind lauter als ein startender Düsenjet. Ohne Gehörschutz drohen deshalb bleibende Gehörschäden.
Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ab morgen bieten die Geschäfte wieder ein breites Sortiment von Silvesterknallern an. Brandenburgs Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale warnen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. “Wer das neue Jahr mit Knallern und anderen Feuerwerkskörper begrüßen möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen”, mahnt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
Eine besondere Gefahr geht von Blindgängern aus. Sie sollten keinesfalls noch einmal angezündet, sondern mit Wasser unbrauchbar gemacht werden. Empfehlenswert ist zudem ein angemessener Gehörschutz, denn manche Böller sind lauter als ein startender Düsenjet. Ohne Gehörschutz drohen deshalb bleibende Gehörschäden.
Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ab morgen bieten die Geschäfte wieder ein breites Sortiment von Silvesterknallern an. Brandenburgs Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale warnen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. “Wer das neue Jahr mit Knallern und anderen Feuerwerkskörper begrüßen möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen”, mahnt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
Eine besondere Gefahr geht von Blindgängern aus. Sie sollten keinesfalls noch einmal angezündet, sondern mit Wasser unbrauchbar gemacht werden. Empfehlenswert ist zudem ein angemessener Gehörschutz, denn manche Böller sind lauter als ein startender Düsenjet. Ohne Gehörschutz drohen deshalb bleibende Gehörschäden.
Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ab morgen bieten die Geschäfte wieder ein breites Sortiment von Silvesterknallern an. Brandenburgs Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale warnen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. “Wer das neue Jahr mit Knallern und anderen Feuerwerkskörper begrüßen möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen”, mahnt Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
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Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
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Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
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Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Auf dieses BAM-Zeichen sollten die Verbraucher achten und nur im Fachhandel kaufen sowie auf illegale Billigimporte verzichten. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung – auch aus den EU-Staaten – ist eine strafbare Handlung.
Tack appellierte an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie an die zahlreichen Besucher: “Feuerwerkskörper zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden und bitte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Pyrotechnik gehört nicht in Kinderhände und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten Personen“.
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Am sichersten ist es, auf Feuerwerkskörper ganz zu verzichten. „Das eingesparte Geld ist auf den Spendenkonten zuverlässiger Hilfsorganisationen besser angelegt“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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