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Erfolgsgeschichte Städtebauförderung: 68 Millionen fließen ins Land für die Stadtentwicklung

12:29 Uhr | 11. Dezember 2012
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Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft reicht derzeit die Zuwendungsbescheide für die Städtebauförderung mit einem Gesamtvolumen von rund 68 Millionen Euro an fast 70 Städte aus. Das sind sowohl Bundes- als auch Landesmittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesmittel werden durch Brandenburg verdoppelt und damit komplett gegenfinanziert. Unsere Stadtentwicklung ist eine Erfolgsgeschichte, denn das Gesicht unserer Städte hat sich seit der Wende trotz Leerstand und Wegzug sehr zum Positiven verändert. Die Landesregierung wird die Städte auch weiterhin unterstützen, damit sie attraktive Orte zum Leben, Wohnen und Arbeiten bleiben.“
Auch weiterhin sei der Bund gefordert, hierfür Mittel bereitzustellen. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Kürzungen der Bundesmittel gekommen, die von den Ländern besonders in Ostdeutschland nicht aufgefangen werden konnten.
Vogelsänger: „Die Länder haben es geschafft, die wiederholte Kürzung der Bundesmittel für die Städtebauförderung bei 455 Millionen Euro bundesweit vorerst zu stoppen. Zufrieden wären die Bauminister allerdings weiterhin erst mit einer Größenordnung von etwa 535 Millionen Euro bundesweit.“
Durch die Fördermittel gelingt es den Gemeinden zusammen mit ihren Eigenanteilen mit großem Erfolg, die Innenstädte zu sanieren und zum Beispiel Projekte zum Klimaschutz durch effizientere Energienutzung umzusetzen. Auch die weitere Anpassung an den demografischen Wandel wird durch barrierefreie Gebäude und öffentliche Straßen, Wege und Plätze weiter unterstützt. Seit 1991 wurde rund 3,2 Milliarden Euro Fördermittel aus der Städtebauförderung für die Städte des Landes zur Verfügung gestellt.
In folgenden Unterprogrammen fließen die Gelder:
– „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, 9 Städte mit 6,7 Millionen Euro.
– „Stadtumbau“, 23 Städte mit rund 28,7 Millionen Euro
– „Städtebauliche Sanierung- und Entwicklung“, 13 Städte, 5,4 Millionen Euro
– „Städtebaulicher Denkmalschutz, 28 Städte, rund 21,2 Millionen Euro
– „Soziale Stadt“, 10 Städte, 2,6 Millionen Euro
– „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“, 9 Kooperationen mit 3,9 Millionen Euro
Gefördert werden städtebauliche Gesamtprojekte, die sich aus einem Bündel von aufeinander abgestimmten Einzelvorhaben innerhalb eines festgelegten Gebietes zusammensetzen, und jährliche Teilbeträge erhalten. Die Übersicht stellt die Teilbeträge dar, die im Jahr 2012 bewilligt werden und je nach Projektablauf bis 2016 investiert werden.
Pauschal machen die hier genannten Bewilligungssummen rund zwei Drittel der Gesamtinvestitionssumme aus (ein Drittel vom Land, ein Drittel vom Bund). Rund ein weiteres Drittel ist von den Kommunen beizusteuern, d. h. die Gesamtsumme der Investition ist deutlich höher als der hier bewilligte Betrag von 68 Millionen Euro, zumal nach allen Erfahrungen zusätzliche private Investitionen initiiert werden. Eine Vergleichbarkeit der Zuwendungssummen untereinander, ist allerdings kaum gegeben. (Warum bekommt diese Kommune soviel und diese so wenig?) Es gibt immer spezifische Projektbegründungen und auch je nach Planung unterschiedliche Abläufe.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft reicht derzeit die Zuwendungsbescheide für die Städtebauförderung mit einem Gesamtvolumen von rund 68 Millionen Euro an fast 70 Städte aus. Das sind sowohl Bundes- als auch Landesmittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesmittel werden durch Brandenburg verdoppelt und damit komplett gegenfinanziert. Unsere Stadtentwicklung ist eine Erfolgsgeschichte, denn das Gesicht unserer Städte hat sich seit der Wende trotz Leerstand und Wegzug sehr zum Positiven verändert. Die Landesregierung wird die Städte auch weiterhin unterstützen, damit sie attraktive Orte zum Leben, Wohnen und Arbeiten bleiben.“
Auch weiterhin sei der Bund gefordert, hierfür Mittel bereitzustellen. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Kürzungen der Bundesmittel gekommen, die von den Ländern besonders in Ostdeutschland nicht aufgefangen werden konnten.
Vogelsänger: „Die Länder haben es geschafft, die wiederholte Kürzung der Bundesmittel für die Städtebauförderung bei 455 Millionen Euro bundesweit vorerst zu stoppen. Zufrieden wären die Bauminister allerdings weiterhin erst mit einer Größenordnung von etwa 535 Millionen Euro bundesweit.“
Durch die Fördermittel gelingt es den Gemeinden zusammen mit ihren Eigenanteilen mit großem Erfolg, die Innenstädte zu sanieren und zum Beispiel Projekte zum Klimaschutz durch effizientere Energienutzung umzusetzen. Auch die weitere Anpassung an den demografischen Wandel wird durch barrierefreie Gebäude und öffentliche Straßen, Wege und Plätze weiter unterstützt. Seit 1991 wurde rund 3,2 Milliarden Euro Fördermittel aus der Städtebauförderung für die Städte des Landes zur Verfügung gestellt.
In folgenden Unterprogrammen fließen die Gelder:
– „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, 9 Städte mit 6,7 Millionen Euro.
– „Stadtumbau“, 23 Städte mit rund 28,7 Millionen Euro
– „Städtebauliche Sanierung- und Entwicklung“, 13 Städte, 5,4 Millionen Euro
– „Städtebaulicher Denkmalschutz, 28 Städte, rund 21,2 Millionen Euro
– „Soziale Stadt“, 10 Städte, 2,6 Millionen Euro
– „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“, 9 Kooperationen mit 3,9 Millionen Euro
Gefördert werden städtebauliche Gesamtprojekte, die sich aus einem Bündel von aufeinander abgestimmten Einzelvorhaben innerhalb eines festgelegten Gebietes zusammensetzen, und jährliche Teilbeträge erhalten. Die Übersicht stellt die Teilbeträge dar, die im Jahr 2012 bewilligt werden und je nach Projektablauf bis 2016 investiert werden.
Pauschal machen die hier genannten Bewilligungssummen rund zwei Drittel der Gesamtinvestitionssumme aus (ein Drittel vom Land, ein Drittel vom Bund). Rund ein weiteres Drittel ist von den Kommunen beizusteuern, d. h. die Gesamtsumme der Investition ist deutlich höher als der hier bewilligte Betrag von 68 Millionen Euro, zumal nach allen Erfahrungen zusätzliche private Investitionen initiiert werden. Eine Vergleichbarkeit der Zuwendungssummen untereinander, ist allerdings kaum gegeben. (Warum bekommt diese Kommune soviel und diese so wenig?) Es gibt immer spezifische Projektbegründungen und auch je nach Planung unterschiedliche Abläufe.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft reicht derzeit die Zuwendungsbescheide für die Städtebauförderung mit einem Gesamtvolumen von rund 68 Millionen Euro an fast 70 Städte aus. Das sind sowohl Bundes- als auch Landesmittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesmittel werden durch Brandenburg verdoppelt und damit komplett gegenfinanziert. Unsere Stadtentwicklung ist eine Erfolgsgeschichte, denn das Gesicht unserer Städte hat sich seit der Wende trotz Leerstand und Wegzug sehr zum Positiven verändert. Die Landesregierung wird die Städte auch weiterhin unterstützen, damit sie attraktive Orte zum Leben, Wohnen und Arbeiten bleiben.“
Auch weiterhin sei der Bund gefordert, hierfür Mittel bereitzustellen. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Kürzungen der Bundesmittel gekommen, die von den Ländern besonders in Ostdeutschland nicht aufgefangen werden konnten.
Vogelsänger: „Die Länder haben es geschafft, die wiederholte Kürzung der Bundesmittel für die Städtebauförderung bei 455 Millionen Euro bundesweit vorerst zu stoppen. Zufrieden wären die Bauminister allerdings weiterhin erst mit einer Größenordnung von etwa 535 Millionen Euro bundesweit.“
Durch die Fördermittel gelingt es den Gemeinden zusammen mit ihren Eigenanteilen mit großem Erfolg, die Innenstädte zu sanieren und zum Beispiel Projekte zum Klimaschutz durch effizientere Energienutzung umzusetzen. Auch die weitere Anpassung an den demografischen Wandel wird durch barrierefreie Gebäude und öffentliche Straßen, Wege und Plätze weiter unterstützt. Seit 1991 wurde rund 3,2 Milliarden Euro Fördermittel aus der Städtebauförderung für die Städte des Landes zur Verfügung gestellt.
In folgenden Unterprogrammen fließen die Gelder:
– „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, 9 Städte mit 6,7 Millionen Euro.
– „Stadtumbau“, 23 Städte mit rund 28,7 Millionen Euro
– „Städtebauliche Sanierung- und Entwicklung“, 13 Städte, 5,4 Millionen Euro
– „Städtebaulicher Denkmalschutz, 28 Städte, rund 21,2 Millionen Euro
– „Soziale Stadt“, 10 Städte, 2,6 Millionen Euro
– „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“, 9 Kooperationen mit 3,9 Millionen Euro
Gefördert werden städtebauliche Gesamtprojekte, die sich aus einem Bündel von aufeinander abgestimmten Einzelvorhaben innerhalb eines festgelegten Gebietes zusammensetzen, und jährliche Teilbeträge erhalten. Die Übersicht stellt die Teilbeträge dar, die im Jahr 2012 bewilligt werden und je nach Projektablauf bis 2016 investiert werden.
Pauschal machen die hier genannten Bewilligungssummen rund zwei Drittel der Gesamtinvestitionssumme aus (ein Drittel vom Land, ein Drittel vom Bund). Rund ein weiteres Drittel ist von den Kommunen beizusteuern, d. h. die Gesamtsumme der Investition ist deutlich höher als der hier bewilligte Betrag von 68 Millionen Euro, zumal nach allen Erfahrungen zusätzliche private Investitionen initiiert werden. Eine Vergleichbarkeit der Zuwendungssummen untereinander, ist allerdings kaum gegeben. (Warum bekommt diese Kommune soviel und diese so wenig?) Es gibt immer spezifische Projektbegründungen und auch je nach Planung unterschiedliche Abläufe.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft reicht derzeit die Zuwendungsbescheide für die Städtebauförderung mit einem Gesamtvolumen von rund 68 Millionen Euro an fast 70 Städte aus. Das sind sowohl Bundes- als auch Landesmittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesmittel werden durch Brandenburg verdoppelt und damit komplett gegenfinanziert. Unsere Stadtentwicklung ist eine Erfolgsgeschichte, denn das Gesicht unserer Städte hat sich seit der Wende trotz Leerstand und Wegzug sehr zum Positiven verändert. Die Landesregierung wird die Städte auch weiterhin unterstützen, damit sie attraktive Orte zum Leben, Wohnen und Arbeiten bleiben.“
Auch weiterhin sei der Bund gefordert, hierfür Mittel bereitzustellen. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Kürzungen der Bundesmittel gekommen, die von den Ländern besonders in Ostdeutschland nicht aufgefangen werden konnten.
Vogelsänger: „Die Länder haben es geschafft, die wiederholte Kürzung der Bundesmittel für die Städtebauförderung bei 455 Millionen Euro bundesweit vorerst zu stoppen. Zufrieden wären die Bauminister allerdings weiterhin erst mit einer Größenordnung von etwa 535 Millionen Euro bundesweit.“
Durch die Fördermittel gelingt es den Gemeinden zusammen mit ihren Eigenanteilen mit großem Erfolg, die Innenstädte zu sanieren und zum Beispiel Projekte zum Klimaschutz durch effizientere Energienutzung umzusetzen. Auch die weitere Anpassung an den demografischen Wandel wird durch barrierefreie Gebäude und öffentliche Straßen, Wege und Plätze weiter unterstützt. Seit 1991 wurde rund 3,2 Milliarden Euro Fördermittel aus der Städtebauförderung für die Städte des Landes zur Verfügung gestellt.
In folgenden Unterprogrammen fließen die Gelder:
– „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, 9 Städte mit 6,7 Millionen Euro.
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– „Soziale Stadt“, 10 Städte, 2,6 Millionen Euro
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Gefördert werden städtebauliche Gesamtprojekte, die sich aus einem Bündel von aufeinander abgestimmten Einzelvorhaben innerhalb eines festgelegten Gebietes zusammensetzen, und jährliche Teilbeträge erhalten. Die Übersicht stellt die Teilbeträge dar, die im Jahr 2012 bewilligt werden und je nach Projektablauf bis 2016 investiert werden.
Pauschal machen die hier genannten Bewilligungssummen rund zwei Drittel der Gesamtinvestitionssumme aus (ein Drittel vom Land, ein Drittel vom Bund). Rund ein weiteres Drittel ist von den Kommunen beizusteuern, d. h. die Gesamtsumme der Investition ist deutlich höher als der hier bewilligte Betrag von 68 Millionen Euro, zumal nach allen Erfahrungen zusätzliche private Investitionen initiiert werden. Eine Vergleichbarkeit der Zuwendungssummen untereinander, ist allerdings kaum gegeben. (Warum bekommt diese Kommune soviel und diese so wenig?) Es gibt immer spezifische Projektbegründungen und auch je nach Planung unterschiedliche Abläufe.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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