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NIEDERLAUSITZ aktuell

Finanzminister Markov kündigt Brandenburgs Nein zum Steuerabkommen mit der Schweiz an

15:59 Uhr | 22. November 2012
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Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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Solana (SOL) ist eine der derzeit spannendsten Kryptowährungen auf dem Markt – schnell, skalierbar und bei Entwickler:innen wie Investor:innen gleichermaßen...

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Mit der Simson nach Rom! Vier Kahrener starten besondere Tour

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Waldbrand in Cottbus-Branitz: Über 4.000 Quadratmeter betroffen

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Uniklinikum Cottbus & RKI starten Kooperation zur Gesundheitsforschung

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Pkw landet im Gleisbett bei Lauchhammer – Bahnstrecke gesperrt

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NL-Eventtipps für Himmelfahrt & Wochenende in der Lausitz

28.Mai 2025 | 278.9k Leser

VideoNews

Cottbus | Ausblick auf 53. Reit- und Springturnier in Sielow
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Wie in jedem Jahr wird der Cottbuser Ortsteil Sielow zu Pfingsten zum Mekka des Pferdesports. In diesem Jahr werden beim 53. Reit- und Springturnier die Reiter-Pferd-Paare vom Freitag bis zum ...Pfingstsonntag zu 21 Springprüfungen unterschiedlichster Schwierigkeitsgrade gerufen. Mit im Programm ist nun wieder das von den Besuchern geschätzte und zuschauerträchtige Flutlichtspringen am späten Freitagabend. Der abschließende Höhepunkt am Pfingstsonntag ist die mit 6.000 Euro dotierte Springprüfung der Klasse S** mit Stechen um den „Großen Preis der Sparkasse Spree Neiße“.

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Strohballenbrand in Schöllnitz | Stellv. Amtswehrführer zum Brand
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In Schöllnitz brannten in der Nacht zum Sonntag 180 Strohballen. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort. Manuel Dix, stellvertretender Amtswehrführer berichtet über die Lage.

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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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