Eine Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie, das vom Volk ohne den Weg über gewählte Parlamente hinweg ergriffen werden kann. Wird eine festgelegte Anzahl von Unterschriften erreicht, muss das Parlament sich mit dem Inhalt der Initiative auseinandersetzen. In Brandenburg sind dazu mindestens 20000 Unterschriften innerhalb eines Jahres notwendig.
Warum nun eine weitere Diskussion dazu? 20000 Unterschriften reichen. Punkt. Ziel erreicht! Von Politikern und Medien werden aber immer wieder Zahlen genannt, die absolut irrelevant sind und ein völlig falsches Bild vermitteln. Als Wissenschaftler sehen wir es als unsere Pflicht an, diese Täuschung für alle diejenigen, die die Volksinitiative direkt oder indirekt unterstützt haben und für die allgemeine Öffentlichkeit transparent zu machen. Es sind NICHT “mehr als 30000”, “ca. 32000” oder 32896 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Brandenburgern und Brandenburgerinnen gewesen, sondern deutlich mehr! Es sind nach statistischer Hochrechnung 38938 gültige Bekenntnisse zu den Zielen der Volksinitiative! Es scheint also eine bewusste Manipulation einer basisdemokratischen Meinungsäußerung vorzuliegen, die gezielt an die Medien gespielt wurde, um den Wert der Initiative, die von vielen engagierten Bürgern vorangetrieben wurde, zu schmälern. Das ist eine Schande für die freie Demokratie und Bürgerbeteiligung oder ein Armutszeugnis der ausführenden Behörde.
Für alle Interessierten, im Folgenden die Berechnung der Anteile.
Die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” hat mit bewundernswerter Motivation 42359 Unterschriften in nur zwei Monaten zusammengetragen. 42359 Unterschriften, die überzeugte Menschen gern und freiwillig gegeben haben. Diese Unterschriften müssen natürlich geprüft werden. Und das macht das Büro des Landeswahlleiters. Fehlen wichtige Angaben (siehe dazu im Detail die Auflistung am Ende), dann gilt ein Eintrag als komplett ungültig.
Von den gesamten abgegebenen Unterschriften wurden 84,1% geprüft, also 35621. Warum diese Auswahl getroffen wurde, ist bislang weder begründet noch logisch nachvollziehbar. Sie erscheint recht willkürlich. In der statistischen Auswertung ist die Auswahl einer Teilstichprobe zur Analyse eine gängige Praxis. Dabei hätte eine deutlich kleinere Teilstichprobe ebenfalls valide Bewertungen erlaubt. Jedoch ist es erforderlich, die errechneten Anteile abschließend auf die Gesamtstichprobe anzuwenden, um eine Bewertung gültiger Stimmen zu ermöglichen. Dies ist nicht geschehen, da lediglich die errechneten Anteile aus der Teilstichprobe als Ergebnis der Gültigkeitsprüfung genannt wurden. Auf diese Weise wurden ca. 6000 gültige Unterschriften unterschlagen.
Die festgestellte Summe aller Fehler in der untersuchten Teilstichprobe von 35621 Datensätzen betrug exakt 3016, wodurch 2725 Datensätze als ungültig bewertet wurden. Die Gesamtzahl der Fehler ist höher als die absolute Anzahl ungültiger Datensätze, da einige Einträge mehrere Fehler aufwiesen. Leider bezieht sich das Analyseergebnis nur auf die Teilstichprobe, lässt sich aber anteilsmäßig mit sehr großer Sicherheit auf die Gesamtstichprobe übertragen. Der Anteil ungültiger Datensätze anhand der ausgewählten Stichprobe beträgt daher 7,65% (2725 von 35621 Datensätzen). Auf die tatsächlich eingereichte Unterschriftenanzahl von 42359 ergäben sich bei Anwendung dieses Anteils 3421 ungültiger Stimmen. Die korrekte Anzahl gültiger Meinungsbekundungen beträgt somit 38938 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg.
Das wäre die Wahrheit gewesen, die kommuniziert hätte werden müssen. Nicht 30000 und nicht 32000. Oder man hätte einfach gesagt: “Die Volksinitiative hat die geforderten 20000 Unterschriften erreicht”. Jede ungenaue Angabe mehr ist nichts weiter als Verfälschung einer Statistik.
Festgestellte Fehler in den geprüften 35621 Datensätzen:
– Der Name oder der Vorname oder beides fehlt: 79
– Das Geburtsdatum wurde nicht oder nur unvollständig angegeben: 568
– Das 16. Lebensjahr ist noch nicht vollendet: 70
– Die Anschrift ist nicht oder nur unvollständig angegeben: 1.157
– Der Wohnsitz liegt nicht im Land Brandenburg: 512
– Das Datum der Unterschrift fehlt oder ist unvollständig: 330
– Die Unterschrift fehlt: 126
– Der Eintrag wurde durchgestrichen: 40
– Es handelt sich bei dem Eintrag um eine Kopie bzw. einen Fax-Ausdruck: 9
– Das Datum liegt außerhalb der Eintragungsfrist: 18
– Die Überschrift oder der Wortlaut des Gesetzentwurfes fehlt auf dem Unterschriftenbogen: 5
– Der Eintrag ist unleserlich: 102
(Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zur Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg – “Hochschulen erhalten.)
Fotos: Johannes Koziol
Eine Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie, das vom Volk ohne den Weg über gewählte Parlamente hinweg ergriffen werden kann. Wird eine festgelegte Anzahl von Unterschriften erreicht, muss das Parlament sich mit dem Inhalt der Initiative auseinandersetzen. In Brandenburg sind dazu mindestens 20000 Unterschriften innerhalb eines Jahres notwendig.
Warum nun eine weitere Diskussion dazu? 20000 Unterschriften reichen. Punkt. Ziel erreicht! Von Politikern und Medien werden aber immer wieder Zahlen genannt, die absolut irrelevant sind und ein völlig falsches Bild vermitteln. Als Wissenschaftler sehen wir es als unsere Pflicht an, diese Täuschung für alle diejenigen, die die Volksinitiative direkt oder indirekt unterstützt haben und für die allgemeine Öffentlichkeit transparent zu machen. Es sind NICHT “mehr als 30000”, “ca. 32000” oder 32896 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Brandenburgern und Brandenburgerinnen gewesen, sondern deutlich mehr! Es sind nach statistischer Hochrechnung 38938 gültige Bekenntnisse zu den Zielen der Volksinitiative! Es scheint also eine bewusste Manipulation einer basisdemokratischen Meinungsäußerung vorzuliegen, die gezielt an die Medien gespielt wurde, um den Wert der Initiative, die von vielen engagierten Bürgern vorangetrieben wurde, zu schmälern. Das ist eine Schande für die freie Demokratie und Bürgerbeteiligung oder ein Armutszeugnis der ausführenden Behörde.
Für alle Interessierten, im Folgenden die Berechnung der Anteile.
Die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” hat mit bewundernswerter Motivation 42359 Unterschriften in nur zwei Monaten zusammengetragen. 42359 Unterschriften, die überzeugte Menschen gern und freiwillig gegeben haben. Diese Unterschriften müssen natürlich geprüft werden. Und das macht das Büro des Landeswahlleiters. Fehlen wichtige Angaben (siehe dazu im Detail die Auflistung am Ende), dann gilt ein Eintrag als komplett ungültig.
Von den gesamten abgegebenen Unterschriften wurden 84,1% geprüft, also 35621. Warum diese Auswahl getroffen wurde, ist bislang weder begründet noch logisch nachvollziehbar. Sie erscheint recht willkürlich. In der statistischen Auswertung ist die Auswahl einer Teilstichprobe zur Analyse eine gängige Praxis. Dabei hätte eine deutlich kleinere Teilstichprobe ebenfalls valide Bewertungen erlaubt. Jedoch ist es erforderlich, die errechneten Anteile abschließend auf die Gesamtstichprobe anzuwenden, um eine Bewertung gültiger Stimmen zu ermöglichen. Dies ist nicht geschehen, da lediglich die errechneten Anteile aus der Teilstichprobe als Ergebnis der Gültigkeitsprüfung genannt wurden. Auf diese Weise wurden ca. 6000 gültige Unterschriften unterschlagen.
Die festgestellte Summe aller Fehler in der untersuchten Teilstichprobe von 35621 Datensätzen betrug exakt 3016, wodurch 2725 Datensätze als ungültig bewertet wurden. Die Gesamtzahl der Fehler ist höher als die absolute Anzahl ungültiger Datensätze, da einige Einträge mehrere Fehler aufwiesen. Leider bezieht sich das Analyseergebnis nur auf die Teilstichprobe, lässt sich aber anteilsmäßig mit sehr großer Sicherheit auf die Gesamtstichprobe übertragen. Der Anteil ungültiger Datensätze anhand der ausgewählten Stichprobe beträgt daher 7,65% (2725 von 35621 Datensätzen). Auf die tatsächlich eingereichte Unterschriftenanzahl von 42359 ergäben sich bei Anwendung dieses Anteils 3421 ungültiger Stimmen. Die korrekte Anzahl gültiger Meinungsbekundungen beträgt somit 38938 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg.
Das wäre die Wahrheit gewesen, die kommuniziert hätte werden müssen. Nicht 30000 und nicht 32000. Oder man hätte einfach gesagt: “Die Volksinitiative hat die geforderten 20000 Unterschriften erreicht”. Jede ungenaue Angabe mehr ist nichts weiter als Verfälschung einer Statistik.
Festgestellte Fehler in den geprüften 35621 Datensätzen:
– Der Name oder der Vorname oder beides fehlt: 79
– Das Geburtsdatum wurde nicht oder nur unvollständig angegeben: 568
– Das 16. Lebensjahr ist noch nicht vollendet: 70
– Die Anschrift ist nicht oder nur unvollständig angegeben: 1.157
– Der Wohnsitz liegt nicht im Land Brandenburg: 512
– Das Datum der Unterschrift fehlt oder ist unvollständig: 330
– Die Unterschrift fehlt: 126
– Der Eintrag wurde durchgestrichen: 40
– Es handelt sich bei dem Eintrag um eine Kopie bzw. einen Fax-Ausdruck: 9
– Das Datum liegt außerhalb der Eintragungsfrist: 18
– Die Überschrift oder der Wortlaut des Gesetzentwurfes fehlt auf dem Unterschriftenbogen: 5
– Der Eintrag ist unleserlich: 102
(Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zur Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg – “Hochschulen erhalten.)
Fotos: Johannes Koziol
Eine Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie, das vom Volk ohne den Weg über gewählte Parlamente hinweg ergriffen werden kann. Wird eine festgelegte Anzahl von Unterschriften erreicht, muss das Parlament sich mit dem Inhalt der Initiative auseinandersetzen. In Brandenburg sind dazu mindestens 20000 Unterschriften innerhalb eines Jahres notwendig.
Warum nun eine weitere Diskussion dazu? 20000 Unterschriften reichen. Punkt. Ziel erreicht! Von Politikern und Medien werden aber immer wieder Zahlen genannt, die absolut irrelevant sind und ein völlig falsches Bild vermitteln. Als Wissenschaftler sehen wir es als unsere Pflicht an, diese Täuschung für alle diejenigen, die die Volksinitiative direkt oder indirekt unterstützt haben und für die allgemeine Öffentlichkeit transparent zu machen. Es sind NICHT “mehr als 30000”, “ca. 32000” oder 32896 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Brandenburgern und Brandenburgerinnen gewesen, sondern deutlich mehr! Es sind nach statistischer Hochrechnung 38938 gültige Bekenntnisse zu den Zielen der Volksinitiative! Es scheint also eine bewusste Manipulation einer basisdemokratischen Meinungsäußerung vorzuliegen, die gezielt an die Medien gespielt wurde, um den Wert der Initiative, die von vielen engagierten Bürgern vorangetrieben wurde, zu schmälern. Das ist eine Schande für die freie Demokratie und Bürgerbeteiligung oder ein Armutszeugnis der ausführenden Behörde.
Für alle Interessierten, im Folgenden die Berechnung der Anteile.
Die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” hat mit bewundernswerter Motivation 42359 Unterschriften in nur zwei Monaten zusammengetragen. 42359 Unterschriften, die überzeugte Menschen gern und freiwillig gegeben haben. Diese Unterschriften müssen natürlich geprüft werden. Und das macht das Büro des Landeswahlleiters. Fehlen wichtige Angaben (siehe dazu im Detail die Auflistung am Ende), dann gilt ein Eintrag als komplett ungültig.
Von den gesamten abgegebenen Unterschriften wurden 84,1% geprüft, also 35621. Warum diese Auswahl getroffen wurde, ist bislang weder begründet noch logisch nachvollziehbar. Sie erscheint recht willkürlich. In der statistischen Auswertung ist die Auswahl einer Teilstichprobe zur Analyse eine gängige Praxis. Dabei hätte eine deutlich kleinere Teilstichprobe ebenfalls valide Bewertungen erlaubt. Jedoch ist es erforderlich, die errechneten Anteile abschließend auf die Gesamtstichprobe anzuwenden, um eine Bewertung gültiger Stimmen zu ermöglichen. Dies ist nicht geschehen, da lediglich die errechneten Anteile aus der Teilstichprobe als Ergebnis der Gültigkeitsprüfung genannt wurden. Auf diese Weise wurden ca. 6000 gültige Unterschriften unterschlagen.
Die festgestellte Summe aller Fehler in der untersuchten Teilstichprobe von 35621 Datensätzen betrug exakt 3016, wodurch 2725 Datensätze als ungültig bewertet wurden. Die Gesamtzahl der Fehler ist höher als die absolute Anzahl ungültiger Datensätze, da einige Einträge mehrere Fehler aufwiesen. Leider bezieht sich das Analyseergebnis nur auf die Teilstichprobe, lässt sich aber anteilsmäßig mit sehr großer Sicherheit auf die Gesamtstichprobe übertragen. Der Anteil ungültiger Datensätze anhand der ausgewählten Stichprobe beträgt daher 7,65% (2725 von 35621 Datensätzen). Auf die tatsächlich eingereichte Unterschriftenanzahl von 42359 ergäben sich bei Anwendung dieses Anteils 3421 ungültiger Stimmen. Die korrekte Anzahl gültiger Meinungsbekundungen beträgt somit 38938 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg.
Das wäre die Wahrheit gewesen, die kommuniziert hätte werden müssen. Nicht 30000 und nicht 32000. Oder man hätte einfach gesagt: “Die Volksinitiative hat die geforderten 20000 Unterschriften erreicht”. Jede ungenaue Angabe mehr ist nichts weiter als Verfälschung einer Statistik.
Festgestellte Fehler in den geprüften 35621 Datensätzen:
– Der Name oder der Vorname oder beides fehlt: 79
– Das Geburtsdatum wurde nicht oder nur unvollständig angegeben: 568
– Das 16. Lebensjahr ist noch nicht vollendet: 70
– Die Anschrift ist nicht oder nur unvollständig angegeben: 1.157
– Der Wohnsitz liegt nicht im Land Brandenburg: 512
– Das Datum der Unterschrift fehlt oder ist unvollständig: 330
– Die Unterschrift fehlt: 126
– Der Eintrag wurde durchgestrichen: 40
– Es handelt sich bei dem Eintrag um eine Kopie bzw. einen Fax-Ausdruck: 9
– Das Datum liegt außerhalb der Eintragungsfrist: 18
– Die Überschrift oder der Wortlaut des Gesetzentwurfes fehlt auf dem Unterschriftenbogen: 5
– Der Eintrag ist unleserlich: 102
(Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zur Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg – “Hochschulen erhalten.)
Fotos: Johannes Koziol
Eine Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie, das vom Volk ohne den Weg über gewählte Parlamente hinweg ergriffen werden kann. Wird eine festgelegte Anzahl von Unterschriften erreicht, muss das Parlament sich mit dem Inhalt der Initiative auseinandersetzen. In Brandenburg sind dazu mindestens 20000 Unterschriften innerhalb eines Jahres notwendig.
Warum nun eine weitere Diskussion dazu? 20000 Unterschriften reichen. Punkt. Ziel erreicht! Von Politikern und Medien werden aber immer wieder Zahlen genannt, die absolut irrelevant sind und ein völlig falsches Bild vermitteln. Als Wissenschaftler sehen wir es als unsere Pflicht an, diese Täuschung für alle diejenigen, die die Volksinitiative direkt oder indirekt unterstützt haben und für die allgemeine Öffentlichkeit transparent zu machen. Es sind NICHT “mehr als 30000”, “ca. 32000” oder 32896 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Brandenburgern und Brandenburgerinnen gewesen, sondern deutlich mehr! Es sind nach statistischer Hochrechnung 38938 gültige Bekenntnisse zu den Zielen der Volksinitiative! Es scheint also eine bewusste Manipulation einer basisdemokratischen Meinungsäußerung vorzuliegen, die gezielt an die Medien gespielt wurde, um den Wert der Initiative, die von vielen engagierten Bürgern vorangetrieben wurde, zu schmälern. Das ist eine Schande für die freie Demokratie und Bürgerbeteiligung oder ein Armutszeugnis der ausführenden Behörde.
Für alle Interessierten, im Folgenden die Berechnung der Anteile.
Die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” hat mit bewundernswerter Motivation 42359 Unterschriften in nur zwei Monaten zusammengetragen. 42359 Unterschriften, die überzeugte Menschen gern und freiwillig gegeben haben. Diese Unterschriften müssen natürlich geprüft werden. Und das macht das Büro des Landeswahlleiters. Fehlen wichtige Angaben (siehe dazu im Detail die Auflistung am Ende), dann gilt ein Eintrag als komplett ungültig.
Von den gesamten abgegebenen Unterschriften wurden 84,1% geprüft, also 35621. Warum diese Auswahl getroffen wurde, ist bislang weder begründet noch logisch nachvollziehbar. Sie erscheint recht willkürlich. In der statistischen Auswertung ist die Auswahl einer Teilstichprobe zur Analyse eine gängige Praxis. Dabei hätte eine deutlich kleinere Teilstichprobe ebenfalls valide Bewertungen erlaubt. Jedoch ist es erforderlich, die errechneten Anteile abschließend auf die Gesamtstichprobe anzuwenden, um eine Bewertung gültiger Stimmen zu ermöglichen. Dies ist nicht geschehen, da lediglich die errechneten Anteile aus der Teilstichprobe als Ergebnis der Gültigkeitsprüfung genannt wurden. Auf diese Weise wurden ca. 6000 gültige Unterschriften unterschlagen.
Die festgestellte Summe aller Fehler in der untersuchten Teilstichprobe von 35621 Datensätzen betrug exakt 3016, wodurch 2725 Datensätze als ungültig bewertet wurden. Die Gesamtzahl der Fehler ist höher als die absolute Anzahl ungültiger Datensätze, da einige Einträge mehrere Fehler aufwiesen. Leider bezieht sich das Analyseergebnis nur auf die Teilstichprobe, lässt sich aber anteilsmäßig mit sehr großer Sicherheit auf die Gesamtstichprobe übertragen. Der Anteil ungültiger Datensätze anhand der ausgewählten Stichprobe beträgt daher 7,65% (2725 von 35621 Datensätzen). Auf die tatsächlich eingereichte Unterschriftenanzahl von 42359 ergäben sich bei Anwendung dieses Anteils 3421 ungültiger Stimmen. Die korrekte Anzahl gültiger Meinungsbekundungen beträgt somit 38938 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg.
Das wäre die Wahrheit gewesen, die kommuniziert hätte werden müssen. Nicht 30000 und nicht 32000. Oder man hätte einfach gesagt: “Die Volksinitiative hat die geforderten 20000 Unterschriften erreicht”. Jede ungenaue Angabe mehr ist nichts weiter als Verfälschung einer Statistik.
Festgestellte Fehler in den geprüften 35621 Datensätzen:
– Der Name oder der Vorname oder beides fehlt: 79
– Das Geburtsdatum wurde nicht oder nur unvollständig angegeben: 568
– Das 16. Lebensjahr ist noch nicht vollendet: 70
– Die Anschrift ist nicht oder nur unvollständig angegeben: 1.157
– Der Wohnsitz liegt nicht im Land Brandenburg: 512
– Das Datum der Unterschrift fehlt oder ist unvollständig: 330
– Die Unterschrift fehlt: 126
– Der Eintrag wurde durchgestrichen: 40
– Es handelt sich bei dem Eintrag um eine Kopie bzw. einen Fax-Ausdruck: 9
– Das Datum liegt außerhalb der Eintragungsfrist: 18
– Die Überschrift oder der Wortlaut des Gesetzentwurfes fehlt auf dem Unterschriftenbogen: 5
– Der Eintrag ist unleserlich: 102
(Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zur Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg – “Hochschulen erhalten.)
Fotos: Johannes Koziol