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Brandenburg bedauert: Keine Bundesratsmehrheit für Begrenzung von Zinsen für Dispokredite

15:25 Uhr | 12. Oktober 2012
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Eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Zinsen für Überziehungskredite ist heute an der ablehnenden Haltung der Mehrheit der Länder gescheitert. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack und die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, bedauerten dies heute ausdrücklich.
Ministerin Tack erklärte in Potsdam: „Ohne eine verbindliche gesetzliche Regelung wird das Problem nicht gelöst. Die Unionsregierten Länder weigern sich, den Banken Einhalt zu gebieten, die oft ohne hinreichende Gründe unverhältnismäßig hohe Zinsen nehmen. Brandenburg hatte sich im Vorfeld der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates und im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz für dieses Thema engagiert.“
Staatssekretärin Fischer sagte: „Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hatte die Fachministerien der Länder im Vorfeld überzeugt, dass die Kreditinstitute ihren Kunden zinsgünstigere Alternativen anbieten müssen. Das gilt auch für eine unabhängige Beratung, an deren Finanzierung sich die Kreditinstitute gegebenenfalls beteiligen. Ziel sollte es sein, die Gefahr einer ausweglosen Verschuldung massiv zu verringern. Die Brandenburger Erfolge im Fachausschuss für einen besseren Schutz der Menschen vor überhöhten Zinsen sind meiner Meinung nach gute Grundlagen für neue Anläufe, die zwangsläufig kommen müssen.“
Brandenburg war während der Beratung in den Ausschüssen dem Antrag von Baden-Württemberg beigetreten und hatte durch Änderungsanträge eigene Akzente gesetzt. Das betraf beispielsweise die Verpflichtung des Kreditinstituts, dem Verbraucher bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung eine Schuldnerberatung bei einem unabhängigen Anbieter zu vermitteln. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie eine stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung zu realisieren sei.
Tack erneuert ihre Kritik an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die sich nach wie vor einer gesetzlichen Regelung verweigert. „Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den seit Beginn der Finanzkrise gefallenen Refinanzierungskosten der Banken und Finanzinstitute nur unzureichend“, beklagte die Ministerin. Während Guthabenzinsen durch Banken sehr schnell gesenkt werden, bleiben Überziehungszinsen trotz Senkung des Leitzinses auf Höchstniveau. Das ist ein erheblicher Zusatzgewinn für die Banken zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem der Erwerbslosen und Geringverdiener.
Quelle: Staatskanzlei

Eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Zinsen für Überziehungskredite ist heute an der ablehnenden Haltung der Mehrheit der Länder gescheitert. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack und die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, bedauerten dies heute ausdrücklich.
Ministerin Tack erklärte in Potsdam: „Ohne eine verbindliche gesetzliche Regelung wird das Problem nicht gelöst. Die Unionsregierten Länder weigern sich, den Banken Einhalt zu gebieten, die oft ohne hinreichende Gründe unverhältnismäßig hohe Zinsen nehmen. Brandenburg hatte sich im Vorfeld der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates und im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz für dieses Thema engagiert.“
Staatssekretärin Fischer sagte: „Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hatte die Fachministerien der Länder im Vorfeld überzeugt, dass die Kreditinstitute ihren Kunden zinsgünstigere Alternativen anbieten müssen. Das gilt auch für eine unabhängige Beratung, an deren Finanzierung sich die Kreditinstitute gegebenenfalls beteiligen. Ziel sollte es sein, die Gefahr einer ausweglosen Verschuldung massiv zu verringern. Die Brandenburger Erfolge im Fachausschuss für einen besseren Schutz der Menschen vor überhöhten Zinsen sind meiner Meinung nach gute Grundlagen für neue Anläufe, die zwangsläufig kommen müssen.“
Brandenburg war während der Beratung in den Ausschüssen dem Antrag von Baden-Württemberg beigetreten und hatte durch Änderungsanträge eigene Akzente gesetzt. Das betraf beispielsweise die Verpflichtung des Kreditinstituts, dem Verbraucher bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung eine Schuldnerberatung bei einem unabhängigen Anbieter zu vermitteln. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie eine stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung zu realisieren sei.
Tack erneuert ihre Kritik an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die sich nach wie vor einer gesetzlichen Regelung verweigert. „Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den seit Beginn der Finanzkrise gefallenen Refinanzierungskosten der Banken und Finanzinstitute nur unzureichend“, beklagte die Ministerin. Während Guthabenzinsen durch Banken sehr schnell gesenkt werden, bleiben Überziehungszinsen trotz Senkung des Leitzinses auf Höchstniveau. Das ist ein erheblicher Zusatzgewinn für die Banken zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem der Erwerbslosen und Geringverdiener.
Quelle: Staatskanzlei

Eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Zinsen für Überziehungskredite ist heute an der ablehnenden Haltung der Mehrheit der Länder gescheitert. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack und die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, bedauerten dies heute ausdrücklich.
Ministerin Tack erklärte in Potsdam: „Ohne eine verbindliche gesetzliche Regelung wird das Problem nicht gelöst. Die Unionsregierten Länder weigern sich, den Banken Einhalt zu gebieten, die oft ohne hinreichende Gründe unverhältnismäßig hohe Zinsen nehmen. Brandenburg hatte sich im Vorfeld der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates und im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz für dieses Thema engagiert.“
Staatssekretärin Fischer sagte: „Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hatte die Fachministerien der Länder im Vorfeld überzeugt, dass die Kreditinstitute ihren Kunden zinsgünstigere Alternativen anbieten müssen. Das gilt auch für eine unabhängige Beratung, an deren Finanzierung sich die Kreditinstitute gegebenenfalls beteiligen. Ziel sollte es sein, die Gefahr einer ausweglosen Verschuldung massiv zu verringern. Die Brandenburger Erfolge im Fachausschuss für einen besseren Schutz der Menschen vor überhöhten Zinsen sind meiner Meinung nach gute Grundlagen für neue Anläufe, die zwangsläufig kommen müssen.“
Brandenburg war während der Beratung in den Ausschüssen dem Antrag von Baden-Württemberg beigetreten und hatte durch Änderungsanträge eigene Akzente gesetzt. Das betraf beispielsweise die Verpflichtung des Kreditinstituts, dem Verbraucher bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung eine Schuldnerberatung bei einem unabhängigen Anbieter zu vermitteln. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie eine stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung zu realisieren sei.
Tack erneuert ihre Kritik an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die sich nach wie vor einer gesetzlichen Regelung verweigert. „Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den seit Beginn der Finanzkrise gefallenen Refinanzierungskosten der Banken und Finanzinstitute nur unzureichend“, beklagte die Ministerin. Während Guthabenzinsen durch Banken sehr schnell gesenkt werden, bleiben Überziehungszinsen trotz Senkung des Leitzinses auf Höchstniveau. Das ist ein erheblicher Zusatzgewinn für die Banken zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem der Erwerbslosen und Geringverdiener.
Quelle: Staatskanzlei

Eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Zinsen für Überziehungskredite ist heute an der ablehnenden Haltung der Mehrheit der Länder gescheitert. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack und die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, bedauerten dies heute ausdrücklich.
Ministerin Tack erklärte in Potsdam: „Ohne eine verbindliche gesetzliche Regelung wird das Problem nicht gelöst. Die Unionsregierten Länder weigern sich, den Banken Einhalt zu gebieten, die oft ohne hinreichende Gründe unverhältnismäßig hohe Zinsen nehmen. Brandenburg hatte sich im Vorfeld der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates und im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz für dieses Thema engagiert.“
Staatssekretärin Fischer sagte: „Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hatte die Fachministerien der Länder im Vorfeld überzeugt, dass die Kreditinstitute ihren Kunden zinsgünstigere Alternativen anbieten müssen. Das gilt auch für eine unabhängige Beratung, an deren Finanzierung sich die Kreditinstitute gegebenenfalls beteiligen. Ziel sollte es sein, die Gefahr einer ausweglosen Verschuldung massiv zu verringern. Die Brandenburger Erfolge im Fachausschuss für einen besseren Schutz der Menschen vor überhöhten Zinsen sind meiner Meinung nach gute Grundlagen für neue Anläufe, die zwangsläufig kommen müssen.“
Brandenburg war während der Beratung in den Ausschüssen dem Antrag von Baden-Württemberg beigetreten und hatte durch Änderungsanträge eigene Akzente gesetzt. Das betraf beispielsweise die Verpflichtung des Kreditinstituts, dem Verbraucher bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung eine Schuldnerberatung bei einem unabhängigen Anbieter zu vermitteln. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie eine stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung zu realisieren sei.
Tack erneuert ihre Kritik an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die sich nach wie vor einer gesetzlichen Regelung verweigert. „Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den seit Beginn der Finanzkrise gefallenen Refinanzierungskosten der Banken und Finanzinstitute nur unzureichend“, beklagte die Ministerin. Während Guthabenzinsen durch Banken sehr schnell gesenkt werden, bleiben Überziehungszinsen trotz Senkung des Leitzinses auf Höchstniveau. Das ist ein erheblicher Zusatzgewinn für die Banken zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem der Erwerbslosen und Geringverdiener.
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