Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass Deutschland dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen beitreten darf. Damit kann Bundespräsident Joachim Gauck die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnen. Nachdem die anderen Mitgliedsstaaten die Verträge bereits ratifiziert haben, können diese am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Dazu erklärt Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers: „Das Urteil schafft Klarheit und hat die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt. Nach dieser vorläufigen Entscheidung zum europäischen Stabilitätsmechanismus kommt es jetzt darauf an, für Wachstum und soziale Stabilität insbesondere in den von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern zu sorgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht auch deutlich, dass die weitere Integration in Europa mit einer verfassungsbezogenen Debatte in Deutschland verbunden sein muss. Das Grundgesetz sollte im europäischen Kontext so weiter entwickelt werden, dass die Mitsprache der Parlamente sichergestellt ist.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über verschiedene Eilanträge zum Thema ESM und Fiskalpakt entschieden. Die Anträge waren darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten bis zur Entscheidung über die jeweilige Hauptsache zu untersagen, die von Bundestag und Bundesrat am 29. Juni 2012 als Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beschlossenen Gesetze zum Fiskalpakt und dem ESM zu unterzeichnen und auszufertigen. Als Antragsteller waren u. a. die Bundestagsfraktion Die Linke, der CSU-Abgeordnete MdB Peter Gauweiler und der von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin unterstützte Verein „Mehr Demokratie e.V.“ vertreten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass Deutschland dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen beitreten darf. Damit kann Bundespräsident Joachim Gauck die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnen. Nachdem die anderen Mitgliedsstaaten die Verträge bereits ratifiziert haben, können diese am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Dazu erklärt Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers: „Das Urteil schafft Klarheit und hat die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt. Nach dieser vorläufigen Entscheidung zum europäischen Stabilitätsmechanismus kommt es jetzt darauf an, für Wachstum und soziale Stabilität insbesondere in den von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern zu sorgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht auch deutlich, dass die weitere Integration in Europa mit einer verfassungsbezogenen Debatte in Deutschland verbunden sein muss. Das Grundgesetz sollte im europäischen Kontext so weiter entwickelt werden, dass die Mitsprache der Parlamente sichergestellt ist.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über verschiedene Eilanträge zum Thema ESM und Fiskalpakt entschieden. Die Anträge waren darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten bis zur Entscheidung über die jeweilige Hauptsache zu untersagen, die von Bundestag und Bundesrat am 29. Juni 2012 als Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beschlossenen Gesetze zum Fiskalpakt und dem ESM zu unterzeichnen und auszufertigen. Als Antragsteller waren u. a. die Bundestagsfraktion Die Linke, der CSU-Abgeordnete MdB Peter Gauweiler und der von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin unterstützte Verein „Mehr Demokratie e.V.“ vertreten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass Deutschland dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen beitreten darf. Damit kann Bundespräsident Joachim Gauck die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnen. Nachdem die anderen Mitgliedsstaaten die Verträge bereits ratifiziert haben, können diese am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Dazu erklärt Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers: „Das Urteil schafft Klarheit und hat die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt. Nach dieser vorläufigen Entscheidung zum europäischen Stabilitätsmechanismus kommt es jetzt darauf an, für Wachstum und soziale Stabilität insbesondere in den von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern zu sorgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht auch deutlich, dass die weitere Integration in Europa mit einer verfassungsbezogenen Debatte in Deutschland verbunden sein muss. Das Grundgesetz sollte im europäischen Kontext so weiter entwickelt werden, dass die Mitsprache der Parlamente sichergestellt ist.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über verschiedene Eilanträge zum Thema ESM und Fiskalpakt entschieden. Die Anträge waren darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten bis zur Entscheidung über die jeweilige Hauptsache zu untersagen, die von Bundestag und Bundesrat am 29. Juni 2012 als Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beschlossenen Gesetze zum Fiskalpakt und dem ESM zu unterzeichnen und auszufertigen. Als Antragsteller waren u. a. die Bundestagsfraktion Die Linke, der CSU-Abgeordnete MdB Peter Gauweiler und der von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin unterstützte Verein „Mehr Demokratie e.V.“ vertreten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass Deutschland dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen beitreten darf. Damit kann Bundespräsident Joachim Gauck die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnen. Nachdem die anderen Mitgliedsstaaten die Verträge bereits ratifiziert haben, können diese am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Dazu erklärt Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers: „Das Urteil schafft Klarheit und hat die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt. Nach dieser vorläufigen Entscheidung zum europäischen Stabilitätsmechanismus kommt es jetzt darauf an, für Wachstum und soziale Stabilität insbesondere in den von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern zu sorgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht auch deutlich, dass die weitere Integration in Europa mit einer verfassungsbezogenen Debatte in Deutschland verbunden sein muss. Das Grundgesetz sollte im europäischen Kontext so weiter entwickelt werden, dass die Mitsprache der Parlamente sichergestellt ist.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über verschiedene Eilanträge zum Thema ESM und Fiskalpakt entschieden. Die Anträge waren darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten bis zur Entscheidung über die jeweilige Hauptsache zu untersagen, die von Bundestag und Bundesrat am 29. Juni 2012 als Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beschlossenen Gesetze zum Fiskalpakt und dem ESM zu unterzeichnen und auszufertigen. Als Antragsteller waren u. a. die Bundestagsfraktion Die Linke, der CSU-Abgeordnete MdB Peter Gauweiler und der von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin unterstützte Verein „Mehr Demokratie e.V.“ vertreten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten