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NIEDERLAUSITZ aktuell

Nationalparkplan wird ausgelegt – Einsicht in Entwurf ab 6. August möglich

5:22 Uhr | 3. August 2012
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Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
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Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Newsticker

Neue Ölsperre für Mühlberg: Landkreis Elbe-Elster stärkt Gewässerschutz

14:03 Uhr | 13. Juni 2025 | 8 Leser

Raubüberfall an A10-Raststätte – Polizei sucht Zeugen

13:35 Uhr | 13. Juni 2025 | 25 Leser

Traktor bei Mäharbeiten nahe Haida komplett ausgebrannt

13:17 Uhr | 13. Juni 2025 | 35 Leser

Zwei Radfahrer bei Unfällen in Cottbus verletzt

13:13 Uhr | 13. Juni 2025 | 110 Leser

RK Endspurt startet mit starkem Team beim BMX-Weltcup in Sarrians

11:36 Uhr | 13. Juni 2025 | 20 Leser

Sperrung des Radwegs zwischen Lübben und Lubolz verlängert sich

11:24 Uhr | 13. Juni 2025 | 20 Leser

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Lausitzer Tiere: Karamell sucht Geborgenheit und will bei dir ankommen

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Mit der Simson nach Rom: Kahrener Moped-Team hat Venedig erreicht

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Unfall in Cottbus: Auto mit Straßenbahn zusammengestoßen

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Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 13.7k Leser

VideoNews

Sport-Update #26 | Stadtsportbund Cottbus über neue Projekte und sportliche Highlights
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #26 dreht sich alles um den Stadtsportbund. Wir blicken auf neu etablierte Projekte wie beispielsweise das Hobby Horsing und schauen auf die nächsten sportlichen ...Highlights wie die Ostsee Sportspiele als Jahreshöhepunkt.


VERLOSUNG 🍀🍀🍀
Wir verlosen 5x1 Familienticket für die Lagune Cottbus! Kommentiert bis nächsten Donnerstagmittag um 12 Uhr, warum genau eure Familie mal eine Auszeit im Wasserparadies verdient hat. Die Verlosung läuft wie immer auf Instagram & Facebook.


💪 Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Herzberg | Vier Verletzte bei schwerem Unfall auf B101, Einsatzleiter über Vorfall
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Am Mittwochmittag hat sich auf der B101 zwischen Herzberg und Borken ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Gegen 13:40 Uhr kollidierten zwei Pkw und ein Camper aus noch ungeklärter Ursache. Durch den ...Zusammenstoß wurde der Camper stark beschädigt, Trümmerteile lagen auf der gesamten Fahrbahn. Vier Beteiligte mussten nach Angaben von Blaulichtreport Lausitz mit teils schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Rettungsdienst und Feuerwehr waren im Einsatz, auch ein Rettungshubschrauber landete an der Unfallstelle. Die Bundesstraße wurde für mehrere Stunden voll gesperrt, der Verkehr kam vollständig zum Erliegen. Die Polizei ermittelt zur Unfallursache.

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