Sogenannte Kosten- oder Abofallen in Online-Shops sollen mit der Buttonlösung bekämpft werden. Internetnutzern muss klar sein, mit welchem Tastenklick sie einen Vertrag eingehen.
“Die Beschriftung muss dem Verbraucher unmissverständlich vor Augen führen, dass er durch das Absenden seiner Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Ansonsten wird kein wirksamer Vertrag geschlossen. Laut Gesetzestext bietet nur eine klare Beschriftung, wie etwa ‘zahlungspflichtig bestellen?’ zuverlässig Rechtssicherheit”, sagt IHK-Justiziar Stefan Heiden. “Der Button muss so groß sein, dass er nicht übersehen werden kann.”
Die Neuregelung gilt für Verträge mit Verbrauchern im Internet, also für den typischen B2C-Online-Shop. Sie betrifft alle Verträge über Warenlieferungen wie auch das Erbringen von Dienstleistungen. Die Button-Lösung tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Jeder Internet-Händler sollte dies zum Anlass nehmen, seinen Shop zu überprüfen. Verstöße können Konkurrenten und anderen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geben.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Sogenannte Kosten- oder Abofallen in Online-Shops sollen mit der Buttonlösung bekämpft werden. Internetnutzern muss klar sein, mit welchem Tastenklick sie einen Vertrag eingehen.
“Die Beschriftung muss dem Verbraucher unmissverständlich vor Augen führen, dass er durch das Absenden seiner Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Ansonsten wird kein wirksamer Vertrag geschlossen. Laut Gesetzestext bietet nur eine klare Beschriftung, wie etwa ‘zahlungspflichtig bestellen?’ zuverlässig Rechtssicherheit”, sagt IHK-Justiziar Stefan Heiden. “Der Button muss so groß sein, dass er nicht übersehen werden kann.”
Die Neuregelung gilt für Verträge mit Verbrauchern im Internet, also für den typischen B2C-Online-Shop. Sie betrifft alle Verträge über Warenlieferungen wie auch das Erbringen von Dienstleistungen. Die Button-Lösung tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Jeder Internet-Händler sollte dies zum Anlass nehmen, seinen Shop zu überprüfen. Verstöße können Konkurrenten und anderen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geben.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Sogenannte Kosten- oder Abofallen in Online-Shops sollen mit der Buttonlösung bekämpft werden. Internetnutzern muss klar sein, mit welchem Tastenklick sie einen Vertrag eingehen.
“Die Beschriftung muss dem Verbraucher unmissverständlich vor Augen führen, dass er durch das Absenden seiner Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Ansonsten wird kein wirksamer Vertrag geschlossen. Laut Gesetzestext bietet nur eine klare Beschriftung, wie etwa ‘zahlungspflichtig bestellen?’ zuverlässig Rechtssicherheit”, sagt IHK-Justiziar Stefan Heiden. “Der Button muss so groß sein, dass er nicht übersehen werden kann.”
Die Neuregelung gilt für Verträge mit Verbrauchern im Internet, also für den typischen B2C-Online-Shop. Sie betrifft alle Verträge über Warenlieferungen wie auch das Erbringen von Dienstleistungen. Die Button-Lösung tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Jeder Internet-Händler sollte dies zum Anlass nehmen, seinen Shop zu überprüfen. Verstöße können Konkurrenten und anderen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geben.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Sogenannte Kosten- oder Abofallen in Online-Shops sollen mit der Buttonlösung bekämpft werden. Internetnutzern muss klar sein, mit welchem Tastenklick sie einen Vertrag eingehen.
“Die Beschriftung muss dem Verbraucher unmissverständlich vor Augen führen, dass er durch das Absenden seiner Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Ansonsten wird kein wirksamer Vertrag geschlossen. Laut Gesetzestext bietet nur eine klare Beschriftung, wie etwa ‘zahlungspflichtig bestellen?’ zuverlässig Rechtssicherheit”, sagt IHK-Justiziar Stefan Heiden. “Der Button muss so groß sein, dass er nicht übersehen werden kann.”
Die Neuregelung gilt für Verträge mit Verbrauchern im Internet, also für den typischen B2C-Online-Shop. Sie betrifft alle Verträge über Warenlieferungen wie auch das Erbringen von Dienstleistungen. Die Button-Lösung tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Jeder Internet-Händler sollte dies zum Anlass nehmen, seinen Shop zu überprüfen. Verstöße können Konkurrenten und anderen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geben.
Quelle: IHK Ostbrandenburg