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Zusammenarbeit Justiz und Polizei – HEADS jetzt voll in Aktion

12:26 Uhr | 2. Juli 2008
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Rückfallgefährdete Sexualstraftäter im Visier – Probetrieb erfolgreich
Sexualstraftäter werden in Brandenburg im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Grundlage ist die Konzeption HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter). Dabei wird geprüft, ob von den Entlassenen weiterhin ein Risiko für die Gesellschaft ausgeht. Die gleiche Prüfung erfolgt in bestimmten Bewährungsfällen, bei denen sich eine negative Entwicklung des Verurteilten abzeichnet. Nach Abschluss eines sechsmonatigen erfolgreichen Probebetriebs nahm HEADS jetzt den vollen Betrieb auf.
Justizministerin Beate Blechinger und Innenminister Jörg Schönbohm erläuterten: “Mit HEADS haben Justiz und Polizei auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen konkrete Vorgaben für den Umgang mit rückfallgefährdeten, gefährlichen Straftätern erhalten. Dabei ist der Kreis der Probanden zunächst bewusst auf Sexualstraftäter beschränkt, weil von diesen bei Fortdauer ihrer Neigungen nach einer Haftentlassung eine besondere Gefahr für Leib und Leben potentieller Opfer ausgeht. Auch wenn HEADS keine Garantie zur Verhinderung von Straftaten bietet, erwarten wir aufgrund der besseren Überwachungsmöglichkeiten eine Reduzierung des Risikos, wenn der Entlassene weiß, dass man ein besonderes Auge auf ihn hat.”
Mit HEADS wird eine noch engere Verzahnung zwischen Justiz und Polizei erreicht. Die Konzeption enthält Festlegungen zur Information der Polizei durch die Justizbehörden auf der Grundlage bereits bestehender gesetzlicher Mitteilungsbestimmungen. Auf diese Weise wird neben der durch die Justiz auszuübenden Führungsaufsicht zugleich die Möglichkeit geschaffen, dass die Polizei bei entsprechendem Anlass effektive Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen kann. Der Informationsfluss zwischen den Beteiligten wird mit Hilfe einer beim Landeskriminalamt geführten Datenbank durch die neu eingerichtete Zentralstelle HEADS gebündelt. Seit dem 1. Januar 2008, als der Probetrieb aufgenommen wurden, sind von den Justizbehörden insgesamt 22 Personen als so genannte Risikoprobanden an die Zentralstelle HEADS gemeldet und von dieser in die Datenbank aufgenommen worden.
Quelle: Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz

Rückfallgefährdete Sexualstraftäter im Visier – Probetrieb erfolgreich
Sexualstraftäter werden in Brandenburg im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Grundlage ist die Konzeption HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter). Dabei wird geprüft, ob von den Entlassenen weiterhin ein Risiko für die Gesellschaft ausgeht. Die gleiche Prüfung erfolgt in bestimmten Bewährungsfällen, bei denen sich eine negative Entwicklung des Verurteilten abzeichnet. Nach Abschluss eines sechsmonatigen erfolgreichen Probebetriebs nahm HEADS jetzt den vollen Betrieb auf.
Justizministerin Beate Blechinger und Innenminister Jörg Schönbohm erläuterten: “Mit HEADS haben Justiz und Polizei auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen konkrete Vorgaben für den Umgang mit rückfallgefährdeten, gefährlichen Straftätern erhalten. Dabei ist der Kreis der Probanden zunächst bewusst auf Sexualstraftäter beschränkt, weil von diesen bei Fortdauer ihrer Neigungen nach einer Haftentlassung eine besondere Gefahr für Leib und Leben potentieller Opfer ausgeht. Auch wenn HEADS keine Garantie zur Verhinderung von Straftaten bietet, erwarten wir aufgrund der besseren Überwachungsmöglichkeiten eine Reduzierung des Risikos, wenn der Entlassene weiß, dass man ein besonderes Auge auf ihn hat.”
Mit HEADS wird eine noch engere Verzahnung zwischen Justiz und Polizei erreicht. Die Konzeption enthält Festlegungen zur Information der Polizei durch die Justizbehörden auf der Grundlage bereits bestehender gesetzlicher Mitteilungsbestimmungen. Auf diese Weise wird neben der durch die Justiz auszuübenden Führungsaufsicht zugleich die Möglichkeit geschaffen, dass die Polizei bei entsprechendem Anlass effektive Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen kann. Der Informationsfluss zwischen den Beteiligten wird mit Hilfe einer beim Landeskriminalamt geführten Datenbank durch die neu eingerichtete Zentralstelle HEADS gebündelt. Seit dem 1. Januar 2008, als der Probetrieb aufgenommen wurden, sind von den Justizbehörden insgesamt 22 Personen als so genannte Risikoprobanden an die Zentralstelle HEADS gemeldet und von dieser in die Datenbank aufgenommen worden.
Quelle: Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz

Rückfallgefährdete Sexualstraftäter im Visier – Probetrieb erfolgreich
Sexualstraftäter werden in Brandenburg im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Grundlage ist die Konzeption HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter). Dabei wird geprüft, ob von den Entlassenen weiterhin ein Risiko für die Gesellschaft ausgeht. Die gleiche Prüfung erfolgt in bestimmten Bewährungsfällen, bei denen sich eine negative Entwicklung des Verurteilten abzeichnet. Nach Abschluss eines sechsmonatigen erfolgreichen Probebetriebs nahm HEADS jetzt den vollen Betrieb auf.
Justizministerin Beate Blechinger und Innenminister Jörg Schönbohm erläuterten: “Mit HEADS haben Justiz und Polizei auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen konkrete Vorgaben für den Umgang mit rückfallgefährdeten, gefährlichen Straftätern erhalten. Dabei ist der Kreis der Probanden zunächst bewusst auf Sexualstraftäter beschränkt, weil von diesen bei Fortdauer ihrer Neigungen nach einer Haftentlassung eine besondere Gefahr für Leib und Leben potentieller Opfer ausgeht. Auch wenn HEADS keine Garantie zur Verhinderung von Straftaten bietet, erwarten wir aufgrund der besseren Überwachungsmöglichkeiten eine Reduzierung des Risikos, wenn der Entlassene weiß, dass man ein besonderes Auge auf ihn hat.”
Mit HEADS wird eine noch engere Verzahnung zwischen Justiz und Polizei erreicht. Die Konzeption enthält Festlegungen zur Information der Polizei durch die Justizbehörden auf der Grundlage bereits bestehender gesetzlicher Mitteilungsbestimmungen. Auf diese Weise wird neben der durch die Justiz auszuübenden Führungsaufsicht zugleich die Möglichkeit geschaffen, dass die Polizei bei entsprechendem Anlass effektive Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen kann. Der Informationsfluss zwischen den Beteiligten wird mit Hilfe einer beim Landeskriminalamt geführten Datenbank durch die neu eingerichtete Zentralstelle HEADS gebündelt. Seit dem 1. Januar 2008, als der Probetrieb aufgenommen wurden, sind von den Justizbehörden insgesamt 22 Personen als so genannte Risikoprobanden an die Zentralstelle HEADS gemeldet und von dieser in die Datenbank aufgenommen worden.
Quelle: Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz

Rückfallgefährdete Sexualstraftäter im Visier – Probetrieb erfolgreich
Sexualstraftäter werden in Brandenburg im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Grundlage ist die Konzeption HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter). Dabei wird geprüft, ob von den Entlassenen weiterhin ein Risiko für die Gesellschaft ausgeht. Die gleiche Prüfung erfolgt in bestimmten Bewährungsfällen, bei denen sich eine negative Entwicklung des Verurteilten abzeichnet. Nach Abschluss eines sechsmonatigen erfolgreichen Probebetriebs nahm HEADS jetzt den vollen Betrieb auf.
Justizministerin Beate Blechinger und Innenminister Jörg Schönbohm erläuterten: “Mit HEADS haben Justiz und Polizei auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen konkrete Vorgaben für den Umgang mit rückfallgefährdeten, gefährlichen Straftätern erhalten. Dabei ist der Kreis der Probanden zunächst bewusst auf Sexualstraftäter beschränkt, weil von diesen bei Fortdauer ihrer Neigungen nach einer Haftentlassung eine besondere Gefahr für Leib und Leben potentieller Opfer ausgeht. Auch wenn HEADS keine Garantie zur Verhinderung von Straftaten bietet, erwarten wir aufgrund der besseren Überwachungsmöglichkeiten eine Reduzierung des Risikos, wenn der Entlassene weiß, dass man ein besonderes Auge auf ihn hat.”
Mit HEADS wird eine noch engere Verzahnung zwischen Justiz und Polizei erreicht. Die Konzeption enthält Festlegungen zur Information der Polizei durch die Justizbehörden auf der Grundlage bereits bestehender gesetzlicher Mitteilungsbestimmungen. Auf diese Weise wird neben der durch die Justiz auszuübenden Führungsaufsicht zugleich die Möglichkeit geschaffen, dass die Polizei bei entsprechendem Anlass effektive Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen kann. Der Informationsfluss zwischen den Beteiligten wird mit Hilfe einer beim Landeskriminalamt geführten Datenbank durch die neu eingerichtete Zentralstelle HEADS gebündelt. Seit dem 1. Januar 2008, als der Probetrieb aufgenommen wurden, sind von den Justizbehörden insgesamt 22 Personen als so genannte Risikoprobanden an die Zentralstelle HEADS gemeldet und von dieser in die Datenbank aufgenommen worden.
Quelle: Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz

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