Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.
Jürgen Maresch, MdL und Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, äußert sich zu den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in Brandenburg:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen, in welchem alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander leben können. Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention inzwischen über 3 Jahre in Deutschland in Kraft ist, sind die Fortschritte im Land Brandenburg als eher gering einzuschätzen.
Eine Anfrage von mir an die Landesregierung zeigt, dass lediglich eine Kommune bisher begonnen hat, einen Teilhabeplan zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention zu erstellen. Erst ein solcher Teilhabeplan ermöglicht mit der Festlegung konkreter Maßnahme die notwendigen Veränderungsprozesse, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land selbst war hier zwar fortschrittlich und veröffentlichte ihren Maßnahmeplan bereits Ende vergangenen Jahres, jedoch befindet sich der Lebensmittelpunkt der betroffenen Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen, in denen sich die Voraussetzungen durch den Maßnahmeplan des Landes nur bedingt ändern lassen. Hier ist das Engagement der kommunalen Entscheidungsträger und Betroffenen als Experten in eigener Sache unerlässlich.
Die Praxis hingegen zeigt deutlich die immer stärker werdende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, obwohl die Änderung der Lebensumstände nicht immer mit großem finanziellen oder sonstigem Aufwand verbunden sein muss. Die Menschen mit Behinderung wünschen zunehmend mehr ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, wie es Menschen ohne Behinderung täglich führen und als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Betroffenen stellen damit nicht die Forderung nach Luxus und Privilegien, sondern lediglich Voraussetzungen und Leistungen, die ihnen ein chancengleiches und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Sie wollen nicht mehr als alle anderen, sondern nur das Gleiche. Deutlich wird dieses an zahlreichen Anträgen betroffener Bürger und Bürgerinnen auf persönliche Assistenz, die ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen erst ermöglicht. Die zahlreichen Anträge werden jedoch vielerorts völlig verschieden und ohne klare Regelungen durch die Behörden bearbeitet bzw. beschieden, derweil die Betroffenen selbst nicht einmal mit flächendeckenden Beratungsstrukturen versorgt sind. Sie werden mit ihrem Wunsch nach bedarfsdeckender Assistenz zur Überwindung der strukturell noch häufig bestehenden Barrieren sich selbst überlassen und stoßen dann auf Behörden, die noch nicht ausreichend mit den neuen Gegebenheiten, Wünschen und vor allem Rechten der Menschen mit Behinderung vertraut sind. Hier driften Wunsch, Recht und Wirklichkeit deutlich auseinander, derweil die Kommunen noch immer keine Notwendigkeit sehen, steuernd mit der Erstellung eines kommunalen Teilhabeplans einzugreifen.
Im Bereich Bildung hingegen zeigen sich Fortschritte. Projekte werden initiiert, Studiengänge werden eingerichtet, Pilotschulen wagen den Schritt in ein inklusives Bildungssystem. Das Thema wird medial begleitet und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Jedoch gibt es auch ein Leben vor, nach und außerhalb von Bildungseinrichtungen, was ebenso eine Rolle zu spielen hat. Der Bereich Bildung stellt nicht mehr und nicht weniger als ein Mosaikstein im großen Inklusionsbild dar. Ebenso fehlt es an Bewusstseinsbildung, um auf die Problematik „selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben mit Behinderung“ aufmerksam zu machen. Hier können Informationsbroschüren und Gelegenheitsvorträge nicht viel bewirken. Sie können nur ein Element eines breit angelegten Konzepts zu einer erfolgreichen Bewusstseinsbildung sein, welches nur in seiner Gesamtheit seine volle Wirkung entfalten kann. Der Bevölkerung fehlt es so noch immer an Verständnis, den Behörden mangelt es offensichtlich noch immer an aktuellen Rechtskenntnissen, wie es die Praxis deutlich beweist und die Entscheidungsträger scheuen noch immer hohe Kosten, die sie aus Unwissenheit häufig auch an Stellen vermuten, an denen entweder nur geringe oder gar keine entstehen. In der Schaffung von Barrierefreiheit wird beispielsweise die unstrittige Tatsache übersehen, dass ein „Nachrüsten“ mit Rampen und anderen barrierefreien Elementen in jedem Falle teurer wird, als bei der planungsmäßigen Berücksichtigung von Anfang an. In vielen Fällen kann eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber auch schnell und unkompliziert mit nur sehr geringem Aufwand und dafür umso größerer Wirkung – nicht nur für die Betroffenen selbst – realisiert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Weberfest in Potsdam-Babelsberg, welches jährlich die Programmpunkte auf der Bühne durch einen Gebärdensprachedolmetscher begleiten lässt. Dieses schafft den Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen und schafft zudem Toleranz und Verständnis im hörenden Publikum. Die Gebärdensprachdolmetschung ist hier bereits zum festen Bestandteil und zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von hörenden Kindern als interessant erlebt und von hörenden Erwachsenen als selbstverständlich akzeptiert wird.
Dieses ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Gleichberechtigung nicht immer mit erheblichem Kosten- und Planungsaufwand zu tun hat, sondern mit schlichter Berücksichtigung von Anfang an. Oftmals ist eben nicht mehr als Rücksichtnahme und schlichtes Mitdenken gefragt.
Unerlässlich ist jedoch der Mut zum ersten Schritt, der auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft noch an vielen Stellen zu fehlen scheint.