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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bundesratsinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien

8:08 Uhr | 12. Mai 2012
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Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Auf Initiative der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Linke) wurde gestern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien beschlossen. „Der Stand der Technik ermöglicht bereits heute quecksilberarme Knopfzellenbatterien herzustellen. Eine Ausnahmeregelung, die einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg erlaubt, ist längst nicht mehr erforderlich“, begründet Tack den Brandenburger Vorstoß.
Quecksilber zählt zu den gefährlichen Stoffen, die bereits in vielen Anwendungen verboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Mög­lichkeiten zur Verfügung stehen.
Während die Gehalte von Quecksilber in Batterien und Akkumulatoren auf maximal 5 mg/kg begrenzt sind, besteht für Knopfzellenbatterien immer noch die Ausnahme dass ein Quecksilbergehalt bis zu 20.000 mg/kg erlaubt ist. Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten können.
Die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren liegt in Deutschland bei 45 Prozent, die Sammelquote für Knopfzellenbatterien leider nur bei 16 Prozent. „Eine Verbesserung der Sammelquote ist nicht in Sicht. Knopfzellenbatterien werden meistens über die falsche Abfalltonne entsorgt“, sagte Tack.
Auf Grund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltge­räte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Taschenrechnern, Uhren, Fernbedie­nungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Das Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während der Abfallbehandlung freigesetzt. Derzeit gelangt über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkon­trolliert in die Umwelt.
Bei der Befassung im Bundesrat mit der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren hinsichtlich eines Verbots des Inverkehrbringens von cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkumulatoren, ist zusätzlich ein Antrag des Landes Brandenburg zu Knopfzellenbatterien angenommen worden. Er betrifft die Abschaffung der Sonderregelungen für Quecksilber in Knopfzellenbatterien. Damit ist der Weg frei für eine Gleichbehandlung aller Batterietypen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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