Morgen tritt die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Neu dabei: Die Pflicht zum Test von Warmwasseranlagen in Wohngebäuden auf Legionellen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) schätzt die Zahl der innerhalb der nächsten zwölf Monate zu prüfenden Heizanlagen in Berlin und dem Land Brandenburg auf rund 250.000 Stück. Die Kosten für ihre Überprüfung: Mindestens 50 Millionen Euro.
Von diesen rund 50 Millionen Euro dürften rund 35 Millionen in Berlin und 15 Millionen Euro im Land Brandenburg anfallen. Die Kosten für die Überprüfungen sind als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegbar. Einem Haushalt in einem Mietshaus mit acht Wohnungen entstehen dadurch pro Jahr Mehrkosten von mindestens 25 Euro. Die Prüfung einer Anlage mit einem Steigstrang kostet in der einfachsten Variante etwa 200 Euro. „Bei komplizierteren Anlagen mit mehreren Steigsträngen können daraus aber auch schnell 400 Euro werden“, so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern.
8.300 Anlagen pro Gesundheitsamt
Probleme erwartet der BBU im Rahmen der Novellierung vor allem mit den Arbeitsabläufen bei der Prüfung. Kern: „Wir rechnen mit ganz erheblichen Engpässen bei den Laborkapazitäten und bei den Gesundheitsämtern. Deshalb werden die Überprüfungen mit Sicherheit das ganze Jahr in Anspruch nehmen.“ Kern wies dabei auch darauf hin, dass die Probenentnahme nur in jeweils einer Wohnung pro Steigstrang erforderlich sei – in der Regel im obersten Geschoss.
In Berlin und dem Land Brandenburg gibt es 30 Gesundheitsämter. „Bei 250.000 zu prüfenden Anlagen kommen im Durchschnitt mehr als 8.300 Anlagen pro Jahr auf ein Gesundheitsamt. Die haben neben der Trinkwasserüberprüfung aber auch noch für viele andere Aufgaben zu erledigen“, verdeutlichte Kern. Die Ämter müssen jedes einzelne Prüfergebnis kontrollieren.
Keine Folgenabschätzung?
Der BBU kritisiert die Novellierung der Trinkwasserverordnung deshalb als übereilt und nicht ausreichend durchdacht. „Für Hauseigentümer bedeutet die Überprüfung einen enormen bürokratischen Aufwand, für die Mieterinnen und Mieter Kosten, für die öffentliche Verwaltung eine extreme zusätzliche Belastung. Diesem Aufwand steht keine erkennbare Notwendigkeit gegenüber.“ Die Zahl der Legionellen-Infektionen sei deutschlandweit niedrig. Zudem hätten die weitaus meisten von ihnen ihren Ursprung im öffentlichen Raum, also nicht in der Wohnung.
Novellierung: Hintergrund
Am 11. Mai 2011 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auch in Wohngebäuden jährlich an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen untersucht werden. Neu eingeführt wird außerdem eine Pflicht zur Anzeige des Bestandes an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt. Die Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Siehe auch Meldung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Morgen tritt die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Neu dabei: Die Pflicht zum Test von Warmwasseranlagen in Wohngebäuden auf Legionellen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) schätzt die Zahl der innerhalb der nächsten zwölf Monate zu prüfenden Heizanlagen in Berlin und dem Land Brandenburg auf rund 250.000 Stück. Die Kosten für ihre Überprüfung: Mindestens 50 Millionen Euro.
Von diesen rund 50 Millionen Euro dürften rund 35 Millionen in Berlin und 15 Millionen Euro im Land Brandenburg anfallen. Die Kosten für die Überprüfungen sind als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegbar. Einem Haushalt in einem Mietshaus mit acht Wohnungen entstehen dadurch pro Jahr Mehrkosten von mindestens 25 Euro. Die Prüfung einer Anlage mit einem Steigstrang kostet in der einfachsten Variante etwa 200 Euro. „Bei komplizierteren Anlagen mit mehreren Steigsträngen können daraus aber auch schnell 400 Euro werden“, so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern.
8.300 Anlagen pro Gesundheitsamt
Probleme erwartet der BBU im Rahmen der Novellierung vor allem mit den Arbeitsabläufen bei der Prüfung. Kern: „Wir rechnen mit ganz erheblichen Engpässen bei den Laborkapazitäten und bei den Gesundheitsämtern. Deshalb werden die Überprüfungen mit Sicherheit das ganze Jahr in Anspruch nehmen.“ Kern wies dabei auch darauf hin, dass die Probenentnahme nur in jeweils einer Wohnung pro Steigstrang erforderlich sei – in der Regel im obersten Geschoss.
In Berlin und dem Land Brandenburg gibt es 30 Gesundheitsämter. „Bei 250.000 zu prüfenden Anlagen kommen im Durchschnitt mehr als 8.300 Anlagen pro Jahr auf ein Gesundheitsamt. Die haben neben der Trinkwasserüberprüfung aber auch noch für viele andere Aufgaben zu erledigen“, verdeutlichte Kern. Die Ämter müssen jedes einzelne Prüfergebnis kontrollieren.
Keine Folgenabschätzung?
Der BBU kritisiert die Novellierung der Trinkwasserverordnung deshalb als übereilt und nicht ausreichend durchdacht. „Für Hauseigentümer bedeutet die Überprüfung einen enormen bürokratischen Aufwand, für die Mieterinnen und Mieter Kosten, für die öffentliche Verwaltung eine extreme zusätzliche Belastung. Diesem Aufwand steht keine erkennbare Notwendigkeit gegenüber.“ Die Zahl der Legionellen-Infektionen sei deutschlandweit niedrig. Zudem hätten die weitaus meisten von ihnen ihren Ursprung im öffentlichen Raum, also nicht in der Wohnung.
Novellierung: Hintergrund
Am 11. Mai 2011 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auch in Wohngebäuden jährlich an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen untersucht werden. Neu eingeführt wird außerdem eine Pflicht zur Anzeige des Bestandes an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt. Die Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Siehe auch Meldung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)