Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat sich erneut und mit Nachdruck gegen das sogenannte CCS-Gesetz ausgesprochen, mit dem die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid (CO2) ermöglicht werden soll. Medienberichten zufolge setzt sich die Bundesregierung weiterhin für das CCS-Gesetz ein, obwohl sich der Bundesrat im September dagegen ausgesprochen hatte. Nach Informationen aus dem Bundes-Umweltministerium will das Bundeskabinett vermutlich bereits in der kommenden Woche beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten, um dem CCS-Gesetz doch noch den Weg zu ebenen. Dieses Vorgehen wird vom BBU scharf kritisiert und der Verband fordert zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein CCS-Unterlassungsgesetz.
Die Position des BBU zur drohenden CO2-Endlagerung ist weiterhin eindeutig:
* In den geplanten Endlagergebieten hat sich ein starker Protest entwickelt. Die Bevölkerung möchte das Risiko nicht eingehen. Die Angst der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen zu akzeptieren.
* Es besteht ein hohes Risiko, dass es bereits bei der Zuleitung mittels Pipelines zu Freisetzungen kommt und dass das eingelagerte Kohlendioxid letztendlich doch wieder in die Atmosphäre entweicht und zu einer lokalen Bedrohung der Bevölkerung in den Endlagergebieten führt. Das in den salinen Grundwasserstöcken und in ausgebeutete Gas- und Ölfelder eingeleitete CO2 bedroht zusätzlich unsere Trinkwasservorräte.
* CCS stellt keinen Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz dar. Energiepolitik der Zukunft muss aus erneuerbaren Energieträgern und Energieeinsparung bestehen.
Nach Auffassung der Bürgerinitiativen war der Bundesrat offensichtlich nicht der Auffassung, daß das CCS-Gesetzeskonstrukt durch „Nachbesserungen“, noch zustimmungsfähig werden könne. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach nur 2 Jahren feststehen, ob das CO2 für Tausende von Jahren unterirdisch sicher eingeschlossen bleibt. Auch wenn die Erprobungszeit um etliche Jahre verlängert würde, wäre dies in Anbetracht einer Abschätzung für einen Zeitraum von Jahrtausenden völlig unerheblich. Die gesamte argumentative Grundlage des Gesetzversuches besteht grundlegend aus nichts anderem als aus Behauptungen, die als Tatsachen ausgegeben werden. Daraus ergibt sich, daß die redliche Lösung nur darin bestehen kann, die EU-CCS-Richtlinie nach ihrem Art. 4 durch ein CCS-Unterlassungsgesetz umzusetzen.
Allem Anschein nach versteht sich die Bundesregierung als Ausführungsorgan von Konzernen und ist bereit, für deren ökonomische Interessen Logik und Vernunft zu opfern. Rund 3 Mrd. Euro wurden von der EU bisher für die Förderung der CCS-Irrsinnstechnologie verausgabt. Inzwischen wächst die Nachdenklichkeit in Brüssel und anderswo, ob dieser Betrag an der richtigen Stelle eingesetzt wurde. Die derzeitige Bundesregierung möchte aber weitere Summen in dieses Faß fließen lassen, das ebenso löchrig ist wie die potenziellen CO2-“Endlager“. Diese Gelder würden dann beim Ausbau des zukunftsfähigen Erneuerbaren Energiesystems fehlen. Die ganze Energiewende, die derzeit von zahllosen Menschen, Firmen, Initiativen und Verbänden begeistert vorangetrieben wird, würde ausgebremst. Noch sind die Bürgerinitiativen aber zuversichtlich: Wenn die Mitglieder des Vermittlungsausschuß ihre Verantwortung wahrnehmen, und sich intensiv mit den Gefahren von CCS beschäftigen, kann dies nur dazu führen, daß sie – deutlicher als bisher – dafür plädieren, sich von dieser Technologie zu verabschieden.
Quelle: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat sich erneut und mit Nachdruck gegen das sogenannte CCS-Gesetz ausgesprochen, mit dem die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid (CO2) ermöglicht werden soll. Medienberichten zufolge setzt sich die Bundesregierung weiterhin für das CCS-Gesetz ein, obwohl sich der Bundesrat im September dagegen ausgesprochen hatte. Nach Informationen aus dem Bundes-Umweltministerium will das Bundeskabinett vermutlich bereits in der kommenden Woche beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten, um dem CCS-Gesetz doch noch den Weg zu ebenen. Dieses Vorgehen wird vom BBU scharf kritisiert und der Verband fordert zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein CCS-Unterlassungsgesetz.
Die Position des BBU zur drohenden CO2-Endlagerung ist weiterhin eindeutig:
* In den geplanten Endlagergebieten hat sich ein starker Protest entwickelt. Die Bevölkerung möchte das Risiko nicht eingehen. Die Angst der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen zu akzeptieren.
* Es besteht ein hohes Risiko, dass es bereits bei der Zuleitung mittels Pipelines zu Freisetzungen kommt und dass das eingelagerte Kohlendioxid letztendlich doch wieder in die Atmosphäre entweicht und zu einer lokalen Bedrohung der Bevölkerung in den Endlagergebieten führt. Das in den salinen Grundwasserstöcken und in ausgebeutete Gas- und Ölfelder eingeleitete CO2 bedroht zusätzlich unsere Trinkwasservorräte.
* CCS stellt keinen Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz dar. Energiepolitik der Zukunft muss aus erneuerbaren Energieträgern und Energieeinsparung bestehen.
Nach Auffassung der Bürgerinitiativen war der Bundesrat offensichtlich nicht der Auffassung, daß das CCS-Gesetzeskonstrukt durch „Nachbesserungen“, noch zustimmungsfähig werden könne. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach nur 2 Jahren feststehen, ob das CO2 für Tausende von Jahren unterirdisch sicher eingeschlossen bleibt. Auch wenn die Erprobungszeit um etliche Jahre verlängert würde, wäre dies in Anbetracht einer Abschätzung für einen Zeitraum von Jahrtausenden völlig unerheblich. Die gesamte argumentative Grundlage des Gesetzversuches besteht grundlegend aus nichts anderem als aus Behauptungen, die als Tatsachen ausgegeben werden. Daraus ergibt sich, daß die redliche Lösung nur darin bestehen kann, die EU-CCS-Richtlinie nach ihrem Art. 4 durch ein CCS-Unterlassungsgesetz umzusetzen.
Allem Anschein nach versteht sich die Bundesregierung als Ausführungsorgan von Konzernen und ist bereit, für deren ökonomische Interessen Logik und Vernunft zu opfern. Rund 3 Mrd. Euro wurden von der EU bisher für die Förderung der CCS-Irrsinnstechnologie verausgabt. Inzwischen wächst die Nachdenklichkeit in Brüssel und anderswo, ob dieser Betrag an der richtigen Stelle eingesetzt wurde. Die derzeitige Bundesregierung möchte aber weitere Summen in dieses Faß fließen lassen, das ebenso löchrig ist wie die potenziellen CO2-“Endlager“. Diese Gelder würden dann beim Ausbau des zukunftsfähigen Erneuerbaren Energiesystems fehlen. Die ganze Energiewende, die derzeit von zahllosen Menschen, Firmen, Initiativen und Verbänden begeistert vorangetrieben wird, würde ausgebremst. Noch sind die Bürgerinitiativen aber zuversichtlich: Wenn die Mitglieder des Vermittlungsausschuß ihre Verantwortung wahrnehmen, und sich intensiv mit den Gefahren von CCS beschäftigen, kann dies nur dazu führen, daß sie – deutlicher als bisher – dafür plädieren, sich von dieser Technologie zu verabschieden.
Quelle: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat sich erneut und mit Nachdruck gegen das sogenannte CCS-Gesetz ausgesprochen, mit dem die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid (CO2) ermöglicht werden soll. Medienberichten zufolge setzt sich die Bundesregierung weiterhin für das CCS-Gesetz ein, obwohl sich der Bundesrat im September dagegen ausgesprochen hatte. Nach Informationen aus dem Bundes-Umweltministerium will das Bundeskabinett vermutlich bereits in der kommenden Woche beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten, um dem CCS-Gesetz doch noch den Weg zu ebenen. Dieses Vorgehen wird vom BBU scharf kritisiert und der Verband fordert zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein CCS-Unterlassungsgesetz.
Die Position des BBU zur drohenden CO2-Endlagerung ist weiterhin eindeutig:
* In den geplanten Endlagergebieten hat sich ein starker Protest entwickelt. Die Bevölkerung möchte das Risiko nicht eingehen. Die Angst der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen zu akzeptieren.
* Es besteht ein hohes Risiko, dass es bereits bei der Zuleitung mittels Pipelines zu Freisetzungen kommt und dass das eingelagerte Kohlendioxid letztendlich doch wieder in die Atmosphäre entweicht und zu einer lokalen Bedrohung der Bevölkerung in den Endlagergebieten führt. Das in den salinen Grundwasserstöcken und in ausgebeutete Gas- und Ölfelder eingeleitete CO2 bedroht zusätzlich unsere Trinkwasservorräte.
* CCS stellt keinen Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz dar. Energiepolitik der Zukunft muss aus erneuerbaren Energieträgern und Energieeinsparung bestehen.
Nach Auffassung der Bürgerinitiativen war der Bundesrat offensichtlich nicht der Auffassung, daß das CCS-Gesetzeskonstrukt durch „Nachbesserungen“, noch zustimmungsfähig werden könne. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach nur 2 Jahren feststehen, ob das CO2 für Tausende von Jahren unterirdisch sicher eingeschlossen bleibt. Auch wenn die Erprobungszeit um etliche Jahre verlängert würde, wäre dies in Anbetracht einer Abschätzung für einen Zeitraum von Jahrtausenden völlig unerheblich. Die gesamte argumentative Grundlage des Gesetzversuches besteht grundlegend aus nichts anderem als aus Behauptungen, die als Tatsachen ausgegeben werden. Daraus ergibt sich, daß die redliche Lösung nur darin bestehen kann, die EU-CCS-Richtlinie nach ihrem Art. 4 durch ein CCS-Unterlassungsgesetz umzusetzen.
Allem Anschein nach versteht sich die Bundesregierung als Ausführungsorgan von Konzernen und ist bereit, für deren ökonomische Interessen Logik und Vernunft zu opfern. Rund 3 Mrd. Euro wurden von der EU bisher für die Förderung der CCS-Irrsinnstechnologie verausgabt. Inzwischen wächst die Nachdenklichkeit in Brüssel und anderswo, ob dieser Betrag an der richtigen Stelle eingesetzt wurde. Die derzeitige Bundesregierung möchte aber weitere Summen in dieses Faß fließen lassen, das ebenso löchrig ist wie die potenziellen CO2-“Endlager“. Diese Gelder würden dann beim Ausbau des zukunftsfähigen Erneuerbaren Energiesystems fehlen. Die ganze Energiewende, die derzeit von zahllosen Menschen, Firmen, Initiativen und Verbänden begeistert vorangetrieben wird, würde ausgebremst. Noch sind die Bürgerinitiativen aber zuversichtlich: Wenn die Mitglieder des Vermittlungsausschuß ihre Verantwortung wahrnehmen, und sich intensiv mit den Gefahren von CCS beschäftigen, kann dies nur dazu führen, daß sie – deutlicher als bisher – dafür plädieren, sich von dieser Technologie zu verabschieden.
Quelle: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat sich erneut und mit Nachdruck gegen das sogenannte CCS-Gesetz ausgesprochen, mit dem die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid (CO2) ermöglicht werden soll. Medienberichten zufolge setzt sich die Bundesregierung weiterhin für das CCS-Gesetz ein, obwohl sich der Bundesrat im September dagegen ausgesprochen hatte. Nach Informationen aus dem Bundes-Umweltministerium will das Bundeskabinett vermutlich bereits in der kommenden Woche beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten, um dem CCS-Gesetz doch noch den Weg zu ebenen. Dieses Vorgehen wird vom BBU scharf kritisiert und der Verband fordert zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein CCS-Unterlassungsgesetz.
Die Position des BBU zur drohenden CO2-Endlagerung ist weiterhin eindeutig:
* In den geplanten Endlagergebieten hat sich ein starker Protest entwickelt. Die Bevölkerung möchte das Risiko nicht eingehen. Die Angst der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen zu akzeptieren.
* Es besteht ein hohes Risiko, dass es bereits bei der Zuleitung mittels Pipelines zu Freisetzungen kommt und dass das eingelagerte Kohlendioxid letztendlich doch wieder in die Atmosphäre entweicht und zu einer lokalen Bedrohung der Bevölkerung in den Endlagergebieten führt. Das in den salinen Grundwasserstöcken und in ausgebeutete Gas- und Ölfelder eingeleitete CO2 bedroht zusätzlich unsere Trinkwasservorräte.
* CCS stellt keinen Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz dar. Energiepolitik der Zukunft muss aus erneuerbaren Energieträgern und Energieeinsparung bestehen.
Nach Auffassung der Bürgerinitiativen war der Bundesrat offensichtlich nicht der Auffassung, daß das CCS-Gesetzeskonstrukt durch „Nachbesserungen“, noch zustimmungsfähig werden könne. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach nur 2 Jahren feststehen, ob das CO2 für Tausende von Jahren unterirdisch sicher eingeschlossen bleibt. Auch wenn die Erprobungszeit um etliche Jahre verlängert würde, wäre dies in Anbetracht einer Abschätzung für einen Zeitraum von Jahrtausenden völlig unerheblich. Die gesamte argumentative Grundlage des Gesetzversuches besteht grundlegend aus nichts anderem als aus Behauptungen, die als Tatsachen ausgegeben werden. Daraus ergibt sich, daß die redliche Lösung nur darin bestehen kann, die EU-CCS-Richtlinie nach ihrem Art. 4 durch ein CCS-Unterlassungsgesetz umzusetzen.
Allem Anschein nach versteht sich die Bundesregierung als Ausführungsorgan von Konzernen und ist bereit, für deren ökonomische Interessen Logik und Vernunft zu opfern. Rund 3 Mrd. Euro wurden von der EU bisher für die Förderung der CCS-Irrsinnstechnologie verausgabt. Inzwischen wächst die Nachdenklichkeit in Brüssel und anderswo, ob dieser Betrag an der richtigen Stelle eingesetzt wurde. Die derzeitige Bundesregierung möchte aber weitere Summen in dieses Faß fließen lassen, das ebenso löchrig ist wie die potenziellen CO2-“Endlager“. Diese Gelder würden dann beim Ausbau des zukunftsfähigen Erneuerbaren Energiesystems fehlen. Die ganze Energiewende, die derzeit von zahllosen Menschen, Firmen, Initiativen und Verbänden begeistert vorangetrieben wird, würde ausgebremst. Noch sind die Bürgerinitiativen aber zuversichtlich: Wenn die Mitglieder des Vermittlungsausschuß ihre Verantwortung wahrnehmen, und sich intensiv mit den Gefahren von CCS beschäftigen, kann dies nur dazu führen, daß sie – deutlicher als bisher – dafür plädieren, sich von dieser Technologie zu verabschieden.
Quelle: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)