„Diese Entscheidung beweist einmal mehr den hohen Stellenwert, den das Grundgesetz der Verwirklichung eines vereinten Europas einräumt. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Möglichkeit, sondern um ein vorrangiges Ziel des Grundgesetzes, das auch für den Fall ernsthafter Schwierigkeiten die notwendigen Instrumente beinhaltet. Damit unterstreicht das Bundesverfassungsgericht einmal mehr die Notwendigkeit, in Angelegenheiten der Europäischen Union die parlamentarischen Rechte zu beachten. Dies gilt nicht nur für die in diesem Fall betroffene Budgethoheit des Bundestages, sondern auch für die parlamentarische Verantwortung des Bundesrates“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den deutschen EU-Finanzhilfen.
Es sei ein ausgewogenes Urteil gefällt worden, das Einzelfallentscheidungen der Bundesregierung zulasse und gleichzeitig vorschreibe, Bundestag und Bundesrat bei grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen, so Minister Christoffers weiter. „Überlegungen, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Rettung des Euros hiervon auszunehmen, um künftig alle Entscheidungen an den Bundesländern vorbei treffen zu können, widersprechen dem Geist des Grundgesetzes zur parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte Christoffers abschließend.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
„Diese Entscheidung beweist einmal mehr den hohen Stellenwert, den das Grundgesetz der Verwirklichung eines vereinten Europas einräumt. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Möglichkeit, sondern um ein vorrangiges Ziel des Grundgesetzes, das auch für den Fall ernsthafter Schwierigkeiten die notwendigen Instrumente beinhaltet. Damit unterstreicht das Bundesverfassungsgericht einmal mehr die Notwendigkeit, in Angelegenheiten der Europäischen Union die parlamentarischen Rechte zu beachten. Dies gilt nicht nur für die in diesem Fall betroffene Budgethoheit des Bundestages, sondern auch für die parlamentarische Verantwortung des Bundesrates“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den deutschen EU-Finanzhilfen.
Es sei ein ausgewogenes Urteil gefällt worden, das Einzelfallentscheidungen der Bundesregierung zulasse und gleichzeitig vorschreibe, Bundestag und Bundesrat bei grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen, so Minister Christoffers weiter. „Überlegungen, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Rettung des Euros hiervon auszunehmen, um künftig alle Entscheidungen an den Bundesländern vorbei treffen zu können, widersprechen dem Geist des Grundgesetzes zur parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte Christoffers abschließend.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
„Diese Entscheidung beweist einmal mehr den hohen Stellenwert, den das Grundgesetz der Verwirklichung eines vereinten Europas einräumt. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Möglichkeit, sondern um ein vorrangiges Ziel des Grundgesetzes, das auch für den Fall ernsthafter Schwierigkeiten die notwendigen Instrumente beinhaltet. Damit unterstreicht das Bundesverfassungsgericht einmal mehr die Notwendigkeit, in Angelegenheiten der Europäischen Union die parlamentarischen Rechte zu beachten. Dies gilt nicht nur für die in diesem Fall betroffene Budgethoheit des Bundestages, sondern auch für die parlamentarische Verantwortung des Bundesrates“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den deutschen EU-Finanzhilfen.
Es sei ein ausgewogenes Urteil gefällt worden, das Einzelfallentscheidungen der Bundesregierung zulasse und gleichzeitig vorschreibe, Bundestag und Bundesrat bei grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen, so Minister Christoffers weiter. „Überlegungen, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Rettung des Euros hiervon auszunehmen, um künftig alle Entscheidungen an den Bundesländern vorbei treffen zu können, widersprechen dem Geist des Grundgesetzes zur parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte Christoffers abschließend.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
„Diese Entscheidung beweist einmal mehr den hohen Stellenwert, den das Grundgesetz der Verwirklichung eines vereinten Europas einräumt. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Möglichkeit, sondern um ein vorrangiges Ziel des Grundgesetzes, das auch für den Fall ernsthafter Schwierigkeiten die notwendigen Instrumente beinhaltet. Damit unterstreicht das Bundesverfassungsgericht einmal mehr die Notwendigkeit, in Angelegenheiten der Europäischen Union die parlamentarischen Rechte zu beachten. Dies gilt nicht nur für die in diesem Fall betroffene Budgethoheit des Bundestages, sondern auch für die parlamentarische Verantwortung des Bundesrates“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den deutschen EU-Finanzhilfen.
Es sei ein ausgewogenes Urteil gefällt worden, das Einzelfallentscheidungen der Bundesregierung zulasse und gleichzeitig vorschreibe, Bundestag und Bundesrat bei grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen, so Minister Christoffers weiter. „Überlegungen, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Rettung des Euros hiervon auszunehmen, um künftig alle Entscheidungen an den Bundesländern vorbei treffen zu können, widersprechen dem Geist des Grundgesetzes zur parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte Christoffers abschließend.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten