Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen in die Gesellschaft soll in den kommenden Jahren weiter optimiert werden. Dazu hat die von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg vor einem Jahr eingesetzte „Arbeitsgruppe Resozialisierung“ dem Minister heute offiziell ihre ausführlichen „Empfehlungen für ein Brandenburgisches Resozialisierungsgesetz“ überreicht.
Schöneburg: „Der Abschlussbericht beinhaltet viele kluge Vorschläge für eine verbesserte Resozialisierung straffälliger Menschen. Es existiert nun eine gute Grundlage für eine breite Fachdiskussion über dieses wichtige Thema. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Justiz und Gesellschaft weit vor einem Entlassungstermin intensiver und planvoller zu gestalten. Die Mühe lohnt sich. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der zuverlässigste Opferschutz.“
Die neun Experten haben sich in den vergangenen Monaten ein umfassendes Bild über den Stand der Resozialisierungsmaßnahmen für straffällige Menschen im Land Brandenburg gemacht und sich nun auf dieser Basis für die Erarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes ausgesprochen.
Schöneburg: „Nach dem Koalitionsvertrag sollte ein Resozialisierungsgesetz lediglich geprüft werden. Der Auftrag des Koalitionsvertrags ist erfüllt. Jetzt wird – darüber hinaus und im Zusammenhang mit einem Landesstrafvollzugsgesetz – die gesetzgeberische Umsetzung in Angriff genommen.“
In ihren Empfehlungen betonen die Kommissionsmitglieder die Notwendigkeit einer engeren Kooperation und Verzahnung von Justizvollzug und Bewährungshilfe. Schon zu Beginn der Strafvollstreckung soll die Eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft in den Blick genommen werden. Die Kommission betont, Resozialisierung sei nicht allein eine Angelegenheit der Justiz. Bei den Ansätzen zur Behandlung und Beratung straffälliger Menschen fehlten oft konkrete Perspektiven für eine gesellschaftliche Eingliederung. Die Integration von Straftätern könne jedoch ohne eine Mitwirkung der Gesellschaft nicht gelingen. Da Täter in der Regel in ihre Heimatgemeinden entlassen werden, sollten sich die Kommunen künftig stärker an der Wiedereingliederung straffälliger Bürger beteiligen. Hilfreich wären deshalb der Auf- und Ausbau von über das ganze Land verteilten sozialen Integrationszentren sowie stationären und ambulanten Einrichtungen. In ihnen soll soziale Hilfe kontinuierlich in allen Phasen des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung angeboten werden.
Zudem soll ein Resozialisierungsfonds eingerichtet werden. Er soll Straftätern dabei helfen, Schulden zu begleichen, besonders Schulden bei Opfern und Unterhaltsberechtigten.
Die Expertenvorschläge sollen in den kommenden Monaten mit den Akteuren auf dem Gebiet der Resozialisierung erörtert werden.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen in die Gesellschaft soll in den kommenden Jahren weiter optimiert werden. Dazu hat die von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg vor einem Jahr eingesetzte „Arbeitsgruppe Resozialisierung“ dem Minister heute offiziell ihre ausführlichen „Empfehlungen für ein Brandenburgisches Resozialisierungsgesetz“ überreicht.
Schöneburg: „Der Abschlussbericht beinhaltet viele kluge Vorschläge für eine verbesserte Resozialisierung straffälliger Menschen. Es existiert nun eine gute Grundlage für eine breite Fachdiskussion über dieses wichtige Thema. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Justiz und Gesellschaft weit vor einem Entlassungstermin intensiver und planvoller zu gestalten. Die Mühe lohnt sich. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der zuverlässigste Opferschutz.“
Die neun Experten haben sich in den vergangenen Monaten ein umfassendes Bild über den Stand der Resozialisierungsmaßnahmen für straffällige Menschen im Land Brandenburg gemacht und sich nun auf dieser Basis für die Erarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes ausgesprochen.
Schöneburg: „Nach dem Koalitionsvertrag sollte ein Resozialisierungsgesetz lediglich geprüft werden. Der Auftrag des Koalitionsvertrags ist erfüllt. Jetzt wird – darüber hinaus und im Zusammenhang mit einem Landesstrafvollzugsgesetz – die gesetzgeberische Umsetzung in Angriff genommen.“
In ihren Empfehlungen betonen die Kommissionsmitglieder die Notwendigkeit einer engeren Kooperation und Verzahnung von Justizvollzug und Bewährungshilfe. Schon zu Beginn der Strafvollstreckung soll die Eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft in den Blick genommen werden. Die Kommission betont, Resozialisierung sei nicht allein eine Angelegenheit der Justiz. Bei den Ansätzen zur Behandlung und Beratung straffälliger Menschen fehlten oft konkrete Perspektiven für eine gesellschaftliche Eingliederung. Die Integration von Straftätern könne jedoch ohne eine Mitwirkung der Gesellschaft nicht gelingen. Da Täter in der Regel in ihre Heimatgemeinden entlassen werden, sollten sich die Kommunen künftig stärker an der Wiedereingliederung straffälliger Bürger beteiligen. Hilfreich wären deshalb der Auf- und Ausbau von über das ganze Land verteilten sozialen Integrationszentren sowie stationären und ambulanten Einrichtungen. In ihnen soll soziale Hilfe kontinuierlich in allen Phasen des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung angeboten werden.
Zudem soll ein Resozialisierungsfonds eingerichtet werden. Er soll Straftätern dabei helfen, Schulden zu begleichen, besonders Schulden bei Opfern und Unterhaltsberechtigten.
Die Expertenvorschläge sollen in den kommenden Monaten mit den Akteuren auf dem Gebiet der Resozialisierung erörtert werden.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen in die Gesellschaft soll in den kommenden Jahren weiter optimiert werden. Dazu hat die von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg vor einem Jahr eingesetzte „Arbeitsgruppe Resozialisierung“ dem Minister heute offiziell ihre ausführlichen „Empfehlungen für ein Brandenburgisches Resozialisierungsgesetz“ überreicht.
Schöneburg: „Der Abschlussbericht beinhaltet viele kluge Vorschläge für eine verbesserte Resozialisierung straffälliger Menschen. Es existiert nun eine gute Grundlage für eine breite Fachdiskussion über dieses wichtige Thema. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Justiz und Gesellschaft weit vor einem Entlassungstermin intensiver und planvoller zu gestalten. Die Mühe lohnt sich. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der zuverlässigste Opferschutz.“
Die neun Experten haben sich in den vergangenen Monaten ein umfassendes Bild über den Stand der Resozialisierungsmaßnahmen für straffällige Menschen im Land Brandenburg gemacht und sich nun auf dieser Basis für die Erarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes ausgesprochen.
Schöneburg: „Nach dem Koalitionsvertrag sollte ein Resozialisierungsgesetz lediglich geprüft werden. Der Auftrag des Koalitionsvertrags ist erfüllt. Jetzt wird – darüber hinaus und im Zusammenhang mit einem Landesstrafvollzugsgesetz – die gesetzgeberische Umsetzung in Angriff genommen.“
In ihren Empfehlungen betonen die Kommissionsmitglieder die Notwendigkeit einer engeren Kooperation und Verzahnung von Justizvollzug und Bewährungshilfe. Schon zu Beginn der Strafvollstreckung soll die Eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft in den Blick genommen werden. Die Kommission betont, Resozialisierung sei nicht allein eine Angelegenheit der Justiz. Bei den Ansätzen zur Behandlung und Beratung straffälliger Menschen fehlten oft konkrete Perspektiven für eine gesellschaftliche Eingliederung. Die Integration von Straftätern könne jedoch ohne eine Mitwirkung der Gesellschaft nicht gelingen. Da Täter in der Regel in ihre Heimatgemeinden entlassen werden, sollten sich die Kommunen künftig stärker an der Wiedereingliederung straffälliger Bürger beteiligen. Hilfreich wären deshalb der Auf- und Ausbau von über das ganze Land verteilten sozialen Integrationszentren sowie stationären und ambulanten Einrichtungen. In ihnen soll soziale Hilfe kontinuierlich in allen Phasen des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung angeboten werden.
Zudem soll ein Resozialisierungsfonds eingerichtet werden. Er soll Straftätern dabei helfen, Schulden zu begleichen, besonders Schulden bei Opfern und Unterhaltsberechtigten.
Die Expertenvorschläge sollen in den kommenden Monaten mit den Akteuren auf dem Gebiet der Resozialisierung erörtert werden.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen in die Gesellschaft soll in den kommenden Jahren weiter optimiert werden. Dazu hat die von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg vor einem Jahr eingesetzte „Arbeitsgruppe Resozialisierung“ dem Minister heute offiziell ihre ausführlichen „Empfehlungen für ein Brandenburgisches Resozialisierungsgesetz“ überreicht.
Schöneburg: „Der Abschlussbericht beinhaltet viele kluge Vorschläge für eine verbesserte Resozialisierung straffälliger Menschen. Es existiert nun eine gute Grundlage für eine breite Fachdiskussion über dieses wichtige Thema. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Justiz und Gesellschaft weit vor einem Entlassungstermin intensiver und planvoller zu gestalten. Die Mühe lohnt sich. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der zuverlässigste Opferschutz.“
Die neun Experten haben sich in den vergangenen Monaten ein umfassendes Bild über den Stand der Resozialisierungsmaßnahmen für straffällige Menschen im Land Brandenburg gemacht und sich nun auf dieser Basis für die Erarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes ausgesprochen.
Schöneburg: „Nach dem Koalitionsvertrag sollte ein Resozialisierungsgesetz lediglich geprüft werden. Der Auftrag des Koalitionsvertrags ist erfüllt. Jetzt wird – darüber hinaus und im Zusammenhang mit einem Landesstrafvollzugsgesetz – die gesetzgeberische Umsetzung in Angriff genommen.“
In ihren Empfehlungen betonen die Kommissionsmitglieder die Notwendigkeit einer engeren Kooperation und Verzahnung von Justizvollzug und Bewährungshilfe. Schon zu Beginn der Strafvollstreckung soll die Eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft in den Blick genommen werden. Die Kommission betont, Resozialisierung sei nicht allein eine Angelegenheit der Justiz. Bei den Ansätzen zur Behandlung und Beratung straffälliger Menschen fehlten oft konkrete Perspektiven für eine gesellschaftliche Eingliederung. Die Integration von Straftätern könne jedoch ohne eine Mitwirkung der Gesellschaft nicht gelingen. Da Täter in der Regel in ihre Heimatgemeinden entlassen werden, sollten sich die Kommunen künftig stärker an der Wiedereingliederung straffälliger Bürger beteiligen. Hilfreich wären deshalb der Auf- und Ausbau von über das ganze Land verteilten sozialen Integrationszentren sowie stationären und ambulanten Einrichtungen. In ihnen soll soziale Hilfe kontinuierlich in allen Phasen des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung angeboten werden.
Zudem soll ein Resozialisierungsfonds eingerichtet werden. Er soll Straftätern dabei helfen, Schulden zu begleichen, besonders Schulden bei Opfern und Unterhaltsberechtigten.
Die Expertenvorschläge sollen in den kommenden Monaten mit den Akteuren auf dem Gebiet der Resozialisierung erörtert werden.
Quelle: Ministerium der Justiz