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BBU unterstützt gemeinsamen Appell von Brandenburg und Sachsen-Anhalt

17:32 Uhr | 5. August 2011
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Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
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Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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