Innenminister Dietmar Woidke stockt die Behörde zur Rehabilitierung von Opfern des SED-Unrechtsregimes personell deutlich auf. Der neun Mitarbeiter starke Arbeitsstab der Reha-Behörde im Innenministerium erhält fünf zusätzliche Personalstellen. “Wir wollen politisch Verfolgten der ehemaligen DDR rascher zu ihrem Recht verhelfen. Es soll nicht sein, dass sie als Opfer von Drangsalierungen und Benachteiligungen nun auch noch über lange Zeit auf eine Rehabilitie-rungsentscheidung warten müssen. Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass so rasch wie möglich über ihre Anträge entschieden wird”, erklärte Woidke. “Das Geschehene kann nicht aus der Welt geschafft werden, umso wichtiger ist für die Betroffenen ein zügiges Signal staatlicher Hilfe.” Laut Woidke sind die Verfahren zur Besetzung der neuen Stellen bei Brandenburgs Reha-Behörde weitestgehend abgeschlossen.
Der Innenminister verwies darauf, dass Monat für Monat immer noch durchschnitt-lich 25 Neuanträge bei der Rehabilitierungsbehörde eingehen. Dieses Aufkommen an Neuanträgen werde voraussichtlich noch über viele Jahre anhalten, da die Antragfristen zwischenzeitlich bis Ende 2019 verlängert wurden. Woidke rief Betroffene dazu auf, möglichst bald einen Rehabilitierungsantrag zu stellen, um schnelle Bearbeitung und Hilfe zu ermöglichen. Zudem warteten aktuell noch etwa 1.200 Antragsteller auf eine Entscheidung. “In dieser Situation ist eine deutliche personelle Verstärkung der Reha-Behörde unbedingt erforderlich”, betonte der Innenminister. “Ich unterstütze damit ausdrücklich auch das Anliegen der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes nach schnelleren Verfahren und die entspre-chenden Hinweise aus der Enquetekommission des Landtages.”
Die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ist zuständig für die verwal-tungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung von in der früheren DDR politisch Verfolgten. So können Betroffene z.B. nach ihrer beruflichen Rehabilitierung bei der Rentenversicherung den Ausgleich für Nachteile im Beruf oder in der Ausbil-dung auf Grund politischer Verfolgung beantragen.
Seit In-Kraft-Treten der Rehabilitierungsgesetze im Juli 1994 wurden in Branden-burg mehr als 20.700 Anträge beim Innenministerium als Rehabilitierungsbehörde gestellt. Davon betrafen knapp 4.900 Anträge eine verwaltungsrechtliche und annähernd 15.850 Anträge eine berufliche Rehabilitierung. Mehr als 19.500 Antragsverfahren wurden bisher abgeschlossen.
Die Rehabilitierungsbehörde in der Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13 in 14467 Potsdam ist telefonisch unter 0331/866-2395 bzw. per E-Mail unter rehabilitierungsbehoerde[at]mi.brandenburg.de zu erreichen.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke stockt die Behörde zur Rehabilitierung von Opfern des SED-Unrechtsregimes personell deutlich auf. Der neun Mitarbeiter starke Arbeitsstab der Reha-Behörde im Innenministerium erhält fünf zusätzliche Personalstellen. “Wir wollen politisch Verfolgten der ehemaligen DDR rascher zu ihrem Recht verhelfen. Es soll nicht sein, dass sie als Opfer von Drangsalierungen und Benachteiligungen nun auch noch über lange Zeit auf eine Rehabilitie-rungsentscheidung warten müssen. Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass so rasch wie möglich über ihre Anträge entschieden wird”, erklärte Woidke. “Das Geschehene kann nicht aus der Welt geschafft werden, umso wichtiger ist für die Betroffenen ein zügiges Signal staatlicher Hilfe.” Laut Woidke sind die Verfahren zur Besetzung der neuen Stellen bei Brandenburgs Reha-Behörde weitestgehend abgeschlossen.
Der Innenminister verwies darauf, dass Monat für Monat immer noch durchschnitt-lich 25 Neuanträge bei der Rehabilitierungsbehörde eingehen. Dieses Aufkommen an Neuanträgen werde voraussichtlich noch über viele Jahre anhalten, da die Antragfristen zwischenzeitlich bis Ende 2019 verlängert wurden. Woidke rief Betroffene dazu auf, möglichst bald einen Rehabilitierungsantrag zu stellen, um schnelle Bearbeitung und Hilfe zu ermöglichen. Zudem warteten aktuell noch etwa 1.200 Antragsteller auf eine Entscheidung. “In dieser Situation ist eine deutliche personelle Verstärkung der Reha-Behörde unbedingt erforderlich”, betonte der Innenminister. “Ich unterstütze damit ausdrücklich auch das Anliegen der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes nach schnelleren Verfahren und die entspre-chenden Hinweise aus der Enquetekommission des Landtages.”
Die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ist zuständig für die verwal-tungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung von in der früheren DDR politisch Verfolgten. So können Betroffene z.B. nach ihrer beruflichen Rehabilitierung bei der Rentenversicherung den Ausgleich für Nachteile im Beruf oder in der Ausbil-dung auf Grund politischer Verfolgung beantragen.
Seit In-Kraft-Treten der Rehabilitierungsgesetze im Juli 1994 wurden in Branden-burg mehr als 20.700 Anträge beim Innenministerium als Rehabilitierungsbehörde gestellt. Davon betrafen knapp 4.900 Anträge eine verwaltungsrechtliche und annähernd 15.850 Anträge eine berufliche Rehabilitierung. Mehr als 19.500 Antragsverfahren wurden bisher abgeschlossen.
Die Rehabilitierungsbehörde in der Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13 in 14467 Potsdam ist telefonisch unter 0331/866-2395 bzw. per E-Mail unter rehabilitierungsbehoerde[at]mi.brandenburg.de zu erreichen.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke stockt die Behörde zur Rehabilitierung von Opfern des SED-Unrechtsregimes personell deutlich auf. Der neun Mitarbeiter starke Arbeitsstab der Reha-Behörde im Innenministerium erhält fünf zusätzliche Personalstellen. “Wir wollen politisch Verfolgten der ehemaligen DDR rascher zu ihrem Recht verhelfen. Es soll nicht sein, dass sie als Opfer von Drangsalierungen und Benachteiligungen nun auch noch über lange Zeit auf eine Rehabilitie-rungsentscheidung warten müssen. Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass so rasch wie möglich über ihre Anträge entschieden wird”, erklärte Woidke. “Das Geschehene kann nicht aus der Welt geschafft werden, umso wichtiger ist für die Betroffenen ein zügiges Signal staatlicher Hilfe.” Laut Woidke sind die Verfahren zur Besetzung der neuen Stellen bei Brandenburgs Reha-Behörde weitestgehend abgeschlossen.
Der Innenminister verwies darauf, dass Monat für Monat immer noch durchschnitt-lich 25 Neuanträge bei der Rehabilitierungsbehörde eingehen. Dieses Aufkommen an Neuanträgen werde voraussichtlich noch über viele Jahre anhalten, da die Antragfristen zwischenzeitlich bis Ende 2019 verlängert wurden. Woidke rief Betroffene dazu auf, möglichst bald einen Rehabilitierungsantrag zu stellen, um schnelle Bearbeitung und Hilfe zu ermöglichen. Zudem warteten aktuell noch etwa 1.200 Antragsteller auf eine Entscheidung. “In dieser Situation ist eine deutliche personelle Verstärkung der Reha-Behörde unbedingt erforderlich”, betonte der Innenminister. “Ich unterstütze damit ausdrücklich auch das Anliegen der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes nach schnelleren Verfahren und die entspre-chenden Hinweise aus der Enquetekommission des Landtages.”
Die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ist zuständig für die verwal-tungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung von in der früheren DDR politisch Verfolgten. So können Betroffene z.B. nach ihrer beruflichen Rehabilitierung bei der Rentenversicherung den Ausgleich für Nachteile im Beruf oder in der Ausbil-dung auf Grund politischer Verfolgung beantragen.
Seit In-Kraft-Treten der Rehabilitierungsgesetze im Juli 1994 wurden in Branden-burg mehr als 20.700 Anträge beim Innenministerium als Rehabilitierungsbehörde gestellt. Davon betrafen knapp 4.900 Anträge eine verwaltungsrechtliche und annähernd 15.850 Anträge eine berufliche Rehabilitierung. Mehr als 19.500 Antragsverfahren wurden bisher abgeschlossen.
Die Rehabilitierungsbehörde in der Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13 in 14467 Potsdam ist telefonisch unter 0331/866-2395 bzw. per E-Mail unter rehabilitierungsbehoerde[at]mi.brandenburg.de zu erreichen.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke stockt die Behörde zur Rehabilitierung von Opfern des SED-Unrechtsregimes personell deutlich auf. Der neun Mitarbeiter starke Arbeitsstab der Reha-Behörde im Innenministerium erhält fünf zusätzliche Personalstellen. “Wir wollen politisch Verfolgten der ehemaligen DDR rascher zu ihrem Recht verhelfen. Es soll nicht sein, dass sie als Opfer von Drangsalierungen und Benachteiligungen nun auch noch über lange Zeit auf eine Rehabilitie-rungsentscheidung warten müssen. Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass so rasch wie möglich über ihre Anträge entschieden wird”, erklärte Woidke. “Das Geschehene kann nicht aus der Welt geschafft werden, umso wichtiger ist für die Betroffenen ein zügiges Signal staatlicher Hilfe.” Laut Woidke sind die Verfahren zur Besetzung der neuen Stellen bei Brandenburgs Reha-Behörde weitestgehend abgeschlossen.
Der Innenminister verwies darauf, dass Monat für Monat immer noch durchschnitt-lich 25 Neuanträge bei der Rehabilitierungsbehörde eingehen. Dieses Aufkommen an Neuanträgen werde voraussichtlich noch über viele Jahre anhalten, da die Antragfristen zwischenzeitlich bis Ende 2019 verlängert wurden. Woidke rief Betroffene dazu auf, möglichst bald einen Rehabilitierungsantrag zu stellen, um schnelle Bearbeitung und Hilfe zu ermöglichen. Zudem warteten aktuell noch etwa 1.200 Antragsteller auf eine Entscheidung. “In dieser Situation ist eine deutliche personelle Verstärkung der Reha-Behörde unbedingt erforderlich”, betonte der Innenminister. “Ich unterstütze damit ausdrücklich auch das Anliegen der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes nach schnelleren Verfahren und die entspre-chenden Hinweise aus der Enquetekommission des Landtages.”
Die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ist zuständig für die verwal-tungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung von in der früheren DDR politisch Verfolgten. So können Betroffene z.B. nach ihrer beruflichen Rehabilitierung bei der Rentenversicherung den Ausgleich für Nachteile im Beruf oder in der Ausbil-dung auf Grund politischer Verfolgung beantragen.
Seit In-Kraft-Treten der Rehabilitierungsgesetze im Juli 1994 wurden in Branden-burg mehr als 20.700 Anträge beim Innenministerium als Rehabilitierungsbehörde gestellt. Davon betrafen knapp 4.900 Anträge eine verwaltungsrechtliche und annähernd 15.850 Anträge eine berufliche Rehabilitierung. Mehr als 19.500 Antragsverfahren wurden bisher abgeschlossen.
Die Rehabilitierungsbehörde in der Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13 in 14467 Potsdam ist telefonisch unter 0331/866-2395 bzw. per E-Mail unter rehabilitierungsbehoerde[at]mi.brandenburg.de zu erreichen.
Quelle: Ministerium des Innern