Die Zahl der Asylanträge wird in den nächsten Jahren zunehmen. Davon geht Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske aus. Anlässlich des internationalen “Tages des Flüchtlings” besuchte er heute gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten Prof. Dr. Karin Weiss die Zentrale Ausländerbehörde des Landes in Eisenhüttenstadt. In diesem Jahr kamen bisher 554 Asylsuchende in die Einrichtung zur Erstaufnahme, 2010 waren es insgesamt 1.238. Baaske: „Insbesondere Afghanistan und die Entwicklung in Nordafrika werden wahrscheinlich zu einer Zunahme führen.“
Im Mittelpunkt der Schicksale von Flüchtlingen müsse die Menschlichkeit stehen. Baaske: „Das gilt nicht nur am heutigen Tag des Flüchtlings. Es ist unsere Pflicht, diesen oft traumatisierten Frauen, Männern und Kindern eine menschenwürdige Lebenssituation zu ermöglichen. Wir sind ein Aufnahmeland aus humanitären Gründen – und wollen es sein.“
Zu der Behörde in Eisenhüttenstadt, die dem Innenministerium untersteht und von Dr. Stephan Bock geleitet wird, gehört neben der Erstaufnahme auch die Abschiebungshafteinrichtung mit 108 Plätzen. 19 sind derzeit belegt. 2010 waren insgesamt 251 Personen für durchschnittlich 31 Tage in Abschiebungshaft. Gesetzlich zulässig sind bis zu 18 Monate. Auf dem großläufigen Areal befindet sich auch die von Uwe Hanschmann geleitete Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylverfahren durchführt.
Nach der Registrierung leben die Asylsuchenden für längstens drei Monate in der Erstaufnahme. Das Wohnheim hat eine Kapazität von 500 Plätzen und einen eigenen Kindergarten, in dem derzeit 43 Kinder im Alter von 2 bis 14 Jahren betreut werden. In dieser Zeit versucht das Bundesamt den Asylantrag abschließend zu bearbeiten – dies gelingt jedoch nicht immer.
Während der Zeit in der Erstaufnahme sollen durch eine persönliche Anhörung alle für die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung relevanten Umstände geklärt werden. Dies erfordert die räumliche Anwesenheit des Antragstellers.
Brandenburg nimmt 3,15 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf. Derzeit leben laut Ausländerzentralregister zirka 3.200 Asylsuchende sowie Geduldete in Brandenburg (Stand 31. Dezember 2010).
Unterbringung, Residenzpflicht, Barleistung, medizinische Versorgung
Nach der Zeit in Eisenhüttenstadt leben die Flüchtlinge (Asylsuchende und Geduldete) meist in Gemeinschaftsunterkünften der Kreise und kreisfreien Städte. Diese erhalten vom Land zur Aufnahme und Betreuung eine jährliche Kostenpauschale von derzeit 7.268 Euro für jeden Einzelfall.
Baaske: „Die gute Betreuung von Flüchtlingen ist eine humanitäre Pflicht. Brandenburg setzt sich sehr für die Verbesserung ihrer Lebenslage ein. Durch Bundesgesetze sind bisher jedoch enge Grenzen gesetzt, zum Beispiel mit dem Sachleistungsprinzip, der Höhe der finanziellen Leistungen und eingeschränkter medizinischer Versorgung.“
Baaske und Weiss treten dafür ein, dass Flüchtlinge möglichst in Wohnungen untergebracht werden. In einem Schreiben vom Mai wurden die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den Ermessensspielraum zur Unterbringung in Wohnungen möglichst großzügig zu nutzen, insbesondere für Familien, Behinderte, Kranke und Personen, die schon lange in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
Auch der Landtag Brandenburg hat mit einem Beschluss im April eindeutig Position bezogen und eine Verbesserung der Unterbringung verlangt. Die Kreise und kreisfreien Städte sollten, so der Landtag, „die bestehenden Ermessensspielräume zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im Interesse der Betroffenen großzügig nutzen.“
Die Tendenz der dezentralen Unterbringung hat sich in den letzten Jahren tatsächlich verstärkt. Einige wenige Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich noch außerhalb städtischer Ansiedlung, wie zum Beispiel Garzau-Garzin (MOL), Hohenleipisch (EE) oder Althüttendorf (BAR).
Baaske: „Viele Kreise und Kommunen bemühen sich intensiv um eine Verbesserung. Manches wurde auch schon erreicht. Im Interesse der Versorgung, sozialen und kulturellen Teilhabe und aufgrund der Schulpflicht ist eine innerörtliche Unterbringung sinnvoll.“
Beispielsweise haben Potsdam und Perleberg die teilweise abgelegenen Gemeinschaftsunterkünfte aufgelöst und die Flüchtlinge innerstädtisch untergebracht. In Cottbus oder auch Forst sind die Unterkünfte schon lange in Wohngebieten angesiedelt. Die sehr umstrittene Unterkunft in Bahnsdorf (OSL) wurde 2009 geschlossen und durch die mit erheblichem finanziellem Aufwand sanierte Einrichtung in Sedlitz (Senftenberg) ersetzt.
Eine bundesweite Vorreiterrolle nehmen Berlin und Brandenburg durch die Lockerung der sogenannten Residenzpflicht ein. Seit Sommer 2010 dürfen sich Asylsuchende und Geduldete mit wenigen Ausnahmen in der Region Berlin-Brandenburg aufhalten. Damit wurde der bundesgesetzliche Gestaltungsspielraum so weit wie möglich ausgeschöpft. Einige Länder sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt. Zuvor war der Aufenthalt in der Regel auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt beschränkt. Wer deren Grenzen überschritt, machte sich im Wiederholungsfall strafbar.
Baaske: „Diesen Widersinn wollten wir nicht mehr mitmachen und hatten das entsprechend im rot-roten Koalitionsvertrag vereinbart.“ Eine Initiative Brandenburgs zur generellen Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht, wie sie der Flüchtlingsrat fordert, scheiterte bisher an den Mehrheiten im Bundesrat.
Baaske und Weiss setzen sich auch für die Gewährung von Bar- anstatt Sachleistungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Auch der Landtag hat in seinem Beschluss vom April klar die Abschaffung des bundesgesetzlich festgelegten Prinzips der Sachleistung gefordert.
Das Bundesgesetz gibt bisher den Vorrang der Gutscheine vor, lässt aber Ausnahmen zu. Baaske: „Ich freue mich, wenn die dafür zuständigen Kreise und kreisfreien Städte davon kräftig Gebrauch machen, denn die Gutscheine erzeugen hohen Verwaltungsaufwand und sind für die Betroffenen völlig ungeeignet und auch diskriminierend.“
Die Gutscheine sind nur in wenigen Geschäften einsetzbar, es wird in der Regel kein Wechselgeld ausbezahlt. Damit gibt es keine Möglichkeit zur Ansparung, zum Beispiel für ein Kinder-Geburtstagsgeschenk. Die Gutscheine führen auch zu einem Schwarzmarkt, da sie – im Wert abgesenkt – mancherorts gegen Bargeld getauscht werden. 17 der 18 Kreise und kreisfreien Städte zahlen die Leistungen zumindest für eine Teilgruppe der Asylsuchenden und Geduldeten in bar aus.
Baaske: „Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Bedingungen zu verbessern. Und ich bin sicher: Es wird besser; auch die Union beginnt sich langsam zu bewegen. Analog zur normalen Grundsicherung muss dringend auch der Regelsatz für Flüchtlinge überprüft werden – er stammt aus dem Jahr 1993.“ Er beträgt monatlich bisher 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder: 20,45 Euro).
Ebenso sei ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung notwendig. Sie ist bisher eingeschränkt, da sie nur für akute Erkrankungen oder Schmerzzustände gewährt wird; dafür erhalten die Asylsuchenden über das jeweilige Sozialamt einen Krankenschein zur ärztlichen Behandlung.
Als sehr problematisch erachtet Weiss die psycho-soziale Versorgung von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: „Traumatisierungen werden nicht immer rechtzeitig erkannt, das Sprachproblem und kulturspezifische Hemmnisse erschweren Diagnose und Behandlung. Etwa 25 bis 30 Prozent der Flüchtlinge haben einen psycho-sozialen Betreuungsbedarf.“
Die Integrationsbeauftragte führt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Regionalkonferenzen durch, um den Zugang zu dieser Betreuung zu verbessern. Das Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde soll langfristig abgesichert werden.
Karin Weiss bemüht sich darum, dass in jedem Kreis mindestens ein Sprachkursangebot für Flüchtlinge zur Verfügung steht. Derzeit werden in sechs Kreisen und kreisfreien Städten aus Lottomitteln des Sozialministeriums Zuschüsse für Angebote Deutsch als Zweitsprache für Flüchtlinge gefördert. Weiss: „Wir prüfen derzeit weitere Möglichkeiten. Viele Volkshochschulen bieten zwar schon heute diese Kurse an, aber nur in Teltow-Fläming und in der Prignitz sind sie für Asylsuchende kostenfrei.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Die Zahl der Asylanträge wird in den nächsten Jahren zunehmen. Davon geht Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske aus. Anlässlich des internationalen “Tages des Flüchtlings” besuchte er heute gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten Prof. Dr. Karin Weiss die Zentrale Ausländerbehörde des Landes in Eisenhüttenstadt. In diesem Jahr kamen bisher 554 Asylsuchende in die Einrichtung zur Erstaufnahme, 2010 waren es insgesamt 1.238. Baaske: „Insbesondere Afghanistan und die Entwicklung in Nordafrika werden wahrscheinlich zu einer Zunahme führen.“
Im Mittelpunkt der Schicksale von Flüchtlingen müsse die Menschlichkeit stehen. Baaske: „Das gilt nicht nur am heutigen Tag des Flüchtlings. Es ist unsere Pflicht, diesen oft traumatisierten Frauen, Männern und Kindern eine menschenwürdige Lebenssituation zu ermöglichen. Wir sind ein Aufnahmeland aus humanitären Gründen – und wollen es sein.“
Zu der Behörde in Eisenhüttenstadt, die dem Innenministerium untersteht und von Dr. Stephan Bock geleitet wird, gehört neben der Erstaufnahme auch die Abschiebungshafteinrichtung mit 108 Plätzen. 19 sind derzeit belegt. 2010 waren insgesamt 251 Personen für durchschnittlich 31 Tage in Abschiebungshaft. Gesetzlich zulässig sind bis zu 18 Monate. Auf dem großläufigen Areal befindet sich auch die von Uwe Hanschmann geleitete Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylverfahren durchführt.
Nach der Registrierung leben die Asylsuchenden für längstens drei Monate in der Erstaufnahme. Das Wohnheim hat eine Kapazität von 500 Plätzen und einen eigenen Kindergarten, in dem derzeit 43 Kinder im Alter von 2 bis 14 Jahren betreut werden. In dieser Zeit versucht das Bundesamt den Asylantrag abschließend zu bearbeiten – dies gelingt jedoch nicht immer.
Während der Zeit in der Erstaufnahme sollen durch eine persönliche Anhörung alle für die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung relevanten Umstände geklärt werden. Dies erfordert die räumliche Anwesenheit des Antragstellers.
Brandenburg nimmt 3,15 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf. Derzeit leben laut Ausländerzentralregister zirka 3.200 Asylsuchende sowie Geduldete in Brandenburg (Stand 31. Dezember 2010).
Unterbringung, Residenzpflicht, Barleistung, medizinische Versorgung
Nach der Zeit in Eisenhüttenstadt leben die Flüchtlinge (Asylsuchende und Geduldete) meist in Gemeinschaftsunterkünften der Kreise und kreisfreien Städte. Diese erhalten vom Land zur Aufnahme und Betreuung eine jährliche Kostenpauschale von derzeit 7.268 Euro für jeden Einzelfall.
Baaske: „Die gute Betreuung von Flüchtlingen ist eine humanitäre Pflicht. Brandenburg setzt sich sehr für die Verbesserung ihrer Lebenslage ein. Durch Bundesgesetze sind bisher jedoch enge Grenzen gesetzt, zum Beispiel mit dem Sachleistungsprinzip, der Höhe der finanziellen Leistungen und eingeschränkter medizinischer Versorgung.“
Baaske und Weiss treten dafür ein, dass Flüchtlinge möglichst in Wohnungen untergebracht werden. In einem Schreiben vom Mai wurden die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den Ermessensspielraum zur Unterbringung in Wohnungen möglichst großzügig zu nutzen, insbesondere für Familien, Behinderte, Kranke und Personen, die schon lange in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
Auch der Landtag Brandenburg hat mit einem Beschluss im April eindeutig Position bezogen und eine Verbesserung der Unterbringung verlangt. Die Kreise und kreisfreien Städte sollten, so der Landtag, „die bestehenden Ermessensspielräume zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im Interesse der Betroffenen großzügig nutzen.“
Die Tendenz der dezentralen Unterbringung hat sich in den letzten Jahren tatsächlich verstärkt. Einige wenige Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich noch außerhalb städtischer Ansiedlung, wie zum Beispiel Garzau-Garzin (MOL), Hohenleipisch (EE) oder Althüttendorf (BAR).
Baaske: „Viele Kreise und Kommunen bemühen sich intensiv um eine Verbesserung. Manches wurde auch schon erreicht. Im Interesse der Versorgung, sozialen und kulturellen Teilhabe und aufgrund der Schulpflicht ist eine innerörtliche Unterbringung sinnvoll.“
Beispielsweise haben Potsdam und Perleberg die teilweise abgelegenen Gemeinschaftsunterkünfte aufgelöst und die Flüchtlinge innerstädtisch untergebracht. In Cottbus oder auch Forst sind die Unterkünfte schon lange in Wohngebieten angesiedelt. Die sehr umstrittene Unterkunft in Bahnsdorf (OSL) wurde 2009 geschlossen und durch die mit erheblichem finanziellem Aufwand sanierte Einrichtung in Sedlitz (Senftenberg) ersetzt.
Eine bundesweite Vorreiterrolle nehmen Berlin und Brandenburg durch die Lockerung der sogenannten Residenzpflicht ein. Seit Sommer 2010 dürfen sich Asylsuchende und Geduldete mit wenigen Ausnahmen in der Region Berlin-Brandenburg aufhalten. Damit wurde der bundesgesetzliche Gestaltungsspielraum so weit wie möglich ausgeschöpft. Einige Länder sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt. Zuvor war der Aufenthalt in der Regel auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt beschränkt. Wer deren Grenzen überschritt, machte sich im Wiederholungsfall strafbar.
Baaske: „Diesen Widersinn wollten wir nicht mehr mitmachen und hatten das entsprechend im rot-roten Koalitionsvertrag vereinbart.“ Eine Initiative Brandenburgs zur generellen Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht, wie sie der Flüchtlingsrat fordert, scheiterte bisher an den Mehrheiten im Bundesrat.
Baaske und Weiss setzen sich auch für die Gewährung von Bar- anstatt Sachleistungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Auch der Landtag hat in seinem Beschluss vom April klar die Abschaffung des bundesgesetzlich festgelegten Prinzips der Sachleistung gefordert.
Das Bundesgesetz gibt bisher den Vorrang der Gutscheine vor, lässt aber Ausnahmen zu. Baaske: „Ich freue mich, wenn die dafür zuständigen Kreise und kreisfreien Städte davon kräftig Gebrauch machen, denn die Gutscheine erzeugen hohen Verwaltungsaufwand und sind für die Betroffenen völlig ungeeignet und auch diskriminierend.“
Die Gutscheine sind nur in wenigen Geschäften einsetzbar, es wird in der Regel kein Wechselgeld ausbezahlt. Damit gibt es keine Möglichkeit zur Ansparung, zum Beispiel für ein Kinder-Geburtstagsgeschenk. Die Gutscheine führen auch zu einem Schwarzmarkt, da sie – im Wert abgesenkt – mancherorts gegen Bargeld getauscht werden. 17 der 18 Kreise und kreisfreien Städte zahlen die Leistungen zumindest für eine Teilgruppe der Asylsuchenden und Geduldeten in bar aus.
Baaske: „Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Bedingungen zu verbessern. Und ich bin sicher: Es wird besser; auch die Union beginnt sich langsam zu bewegen. Analog zur normalen Grundsicherung muss dringend auch der Regelsatz für Flüchtlinge überprüft werden – er stammt aus dem Jahr 1993.“ Er beträgt monatlich bisher 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder: 20,45 Euro).
Ebenso sei ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung notwendig. Sie ist bisher eingeschränkt, da sie nur für akute Erkrankungen oder Schmerzzustände gewährt wird; dafür erhalten die Asylsuchenden über das jeweilige Sozialamt einen Krankenschein zur ärztlichen Behandlung.
Als sehr problematisch erachtet Weiss die psycho-soziale Versorgung von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: „Traumatisierungen werden nicht immer rechtzeitig erkannt, das Sprachproblem und kulturspezifische Hemmnisse erschweren Diagnose und Behandlung. Etwa 25 bis 30 Prozent der Flüchtlinge haben einen psycho-sozialen Betreuungsbedarf.“
Die Integrationsbeauftragte führt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Regionalkonferenzen durch, um den Zugang zu dieser Betreuung zu verbessern. Das Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde soll langfristig abgesichert werden.
Karin Weiss bemüht sich darum, dass in jedem Kreis mindestens ein Sprachkursangebot für Flüchtlinge zur Verfügung steht. Derzeit werden in sechs Kreisen und kreisfreien Städten aus Lottomitteln des Sozialministeriums Zuschüsse für Angebote Deutsch als Zweitsprache für Flüchtlinge gefördert. Weiss: „Wir prüfen derzeit weitere Möglichkeiten. Viele Volkshochschulen bieten zwar schon heute diese Kurse an, aber nur in Teltow-Fläming und in der Prignitz sind sie für Asylsuchende kostenfrei.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Die Zahl der Asylanträge wird in den nächsten Jahren zunehmen. Davon geht Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske aus. Anlässlich des internationalen “Tages des Flüchtlings” besuchte er heute gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten Prof. Dr. Karin Weiss die Zentrale Ausländerbehörde des Landes in Eisenhüttenstadt. In diesem Jahr kamen bisher 554 Asylsuchende in die Einrichtung zur Erstaufnahme, 2010 waren es insgesamt 1.238. Baaske: „Insbesondere Afghanistan und die Entwicklung in Nordafrika werden wahrscheinlich zu einer Zunahme führen.“
Im Mittelpunkt der Schicksale von Flüchtlingen müsse die Menschlichkeit stehen. Baaske: „Das gilt nicht nur am heutigen Tag des Flüchtlings. Es ist unsere Pflicht, diesen oft traumatisierten Frauen, Männern und Kindern eine menschenwürdige Lebenssituation zu ermöglichen. Wir sind ein Aufnahmeland aus humanitären Gründen – und wollen es sein.“
Zu der Behörde in Eisenhüttenstadt, die dem Innenministerium untersteht und von Dr. Stephan Bock geleitet wird, gehört neben der Erstaufnahme auch die Abschiebungshafteinrichtung mit 108 Plätzen. 19 sind derzeit belegt. 2010 waren insgesamt 251 Personen für durchschnittlich 31 Tage in Abschiebungshaft. Gesetzlich zulässig sind bis zu 18 Monate. Auf dem großläufigen Areal befindet sich auch die von Uwe Hanschmann geleitete Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylverfahren durchführt.
Nach der Registrierung leben die Asylsuchenden für längstens drei Monate in der Erstaufnahme. Das Wohnheim hat eine Kapazität von 500 Plätzen und einen eigenen Kindergarten, in dem derzeit 43 Kinder im Alter von 2 bis 14 Jahren betreut werden. In dieser Zeit versucht das Bundesamt den Asylantrag abschließend zu bearbeiten – dies gelingt jedoch nicht immer.
Während der Zeit in der Erstaufnahme sollen durch eine persönliche Anhörung alle für die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung relevanten Umstände geklärt werden. Dies erfordert die räumliche Anwesenheit des Antragstellers.
Brandenburg nimmt 3,15 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf. Derzeit leben laut Ausländerzentralregister zirka 3.200 Asylsuchende sowie Geduldete in Brandenburg (Stand 31. Dezember 2010).
Unterbringung, Residenzpflicht, Barleistung, medizinische Versorgung
Nach der Zeit in Eisenhüttenstadt leben die Flüchtlinge (Asylsuchende und Geduldete) meist in Gemeinschaftsunterkünften der Kreise und kreisfreien Städte. Diese erhalten vom Land zur Aufnahme und Betreuung eine jährliche Kostenpauschale von derzeit 7.268 Euro für jeden Einzelfall.
Baaske: „Die gute Betreuung von Flüchtlingen ist eine humanitäre Pflicht. Brandenburg setzt sich sehr für die Verbesserung ihrer Lebenslage ein. Durch Bundesgesetze sind bisher jedoch enge Grenzen gesetzt, zum Beispiel mit dem Sachleistungsprinzip, der Höhe der finanziellen Leistungen und eingeschränkter medizinischer Versorgung.“
Baaske und Weiss treten dafür ein, dass Flüchtlinge möglichst in Wohnungen untergebracht werden. In einem Schreiben vom Mai wurden die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den Ermessensspielraum zur Unterbringung in Wohnungen möglichst großzügig zu nutzen, insbesondere für Familien, Behinderte, Kranke und Personen, die schon lange in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
Auch der Landtag Brandenburg hat mit einem Beschluss im April eindeutig Position bezogen und eine Verbesserung der Unterbringung verlangt. Die Kreise und kreisfreien Städte sollten, so der Landtag, „die bestehenden Ermessensspielräume zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im Interesse der Betroffenen großzügig nutzen.“
Die Tendenz der dezentralen Unterbringung hat sich in den letzten Jahren tatsächlich verstärkt. Einige wenige Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich noch außerhalb städtischer Ansiedlung, wie zum Beispiel Garzau-Garzin (MOL), Hohenleipisch (EE) oder Althüttendorf (BAR).
Baaske: „Viele Kreise und Kommunen bemühen sich intensiv um eine Verbesserung. Manches wurde auch schon erreicht. Im Interesse der Versorgung, sozialen und kulturellen Teilhabe und aufgrund der Schulpflicht ist eine innerörtliche Unterbringung sinnvoll.“
Beispielsweise haben Potsdam und Perleberg die teilweise abgelegenen Gemeinschaftsunterkünfte aufgelöst und die Flüchtlinge innerstädtisch untergebracht. In Cottbus oder auch Forst sind die Unterkünfte schon lange in Wohngebieten angesiedelt. Die sehr umstrittene Unterkunft in Bahnsdorf (OSL) wurde 2009 geschlossen und durch die mit erheblichem finanziellem Aufwand sanierte Einrichtung in Sedlitz (Senftenberg) ersetzt.
Eine bundesweite Vorreiterrolle nehmen Berlin und Brandenburg durch die Lockerung der sogenannten Residenzpflicht ein. Seit Sommer 2010 dürfen sich Asylsuchende und Geduldete mit wenigen Ausnahmen in der Region Berlin-Brandenburg aufhalten. Damit wurde der bundesgesetzliche Gestaltungsspielraum so weit wie möglich ausgeschöpft. Einige Länder sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt. Zuvor war der Aufenthalt in der Regel auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt beschränkt. Wer deren Grenzen überschritt, machte sich im Wiederholungsfall strafbar.
Baaske: „Diesen Widersinn wollten wir nicht mehr mitmachen und hatten das entsprechend im rot-roten Koalitionsvertrag vereinbart.“ Eine Initiative Brandenburgs zur generellen Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht, wie sie der Flüchtlingsrat fordert, scheiterte bisher an den Mehrheiten im Bundesrat.
Baaske und Weiss setzen sich auch für die Gewährung von Bar- anstatt Sachleistungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Auch der Landtag hat in seinem Beschluss vom April klar die Abschaffung des bundesgesetzlich festgelegten Prinzips der Sachleistung gefordert.
Das Bundesgesetz gibt bisher den Vorrang der Gutscheine vor, lässt aber Ausnahmen zu. Baaske: „Ich freue mich, wenn die dafür zuständigen Kreise und kreisfreien Städte davon kräftig Gebrauch machen, denn die Gutscheine erzeugen hohen Verwaltungsaufwand und sind für die Betroffenen völlig ungeeignet und auch diskriminierend.“
Die Gutscheine sind nur in wenigen Geschäften einsetzbar, es wird in der Regel kein Wechselgeld ausbezahlt. Damit gibt es keine Möglichkeit zur Ansparung, zum Beispiel für ein Kinder-Geburtstagsgeschenk. Die Gutscheine führen auch zu einem Schwarzmarkt, da sie – im Wert abgesenkt – mancherorts gegen Bargeld getauscht werden. 17 der 18 Kreise und kreisfreien Städte zahlen die Leistungen zumindest für eine Teilgruppe der Asylsuchenden und Geduldeten in bar aus.
Baaske: „Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Bedingungen zu verbessern. Und ich bin sicher: Es wird besser; auch die Union beginnt sich langsam zu bewegen. Analog zur normalen Grundsicherung muss dringend auch der Regelsatz für Flüchtlinge überprüft werden – er stammt aus dem Jahr 1993.“ Er beträgt monatlich bisher 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder: 20,45 Euro).
Ebenso sei ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung notwendig. Sie ist bisher eingeschränkt, da sie nur für akute Erkrankungen oder Schmerzzustände gewährt wird; dafür erhalten die Asylsuchenden über das jeweilige Sozialamt einen Krankenschein zur ärztlichen Behandlung.
Als sehr problematisch erachtet Weiss die psycho-soziale Versorgung von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: „Traumatisierungen werden nicht immer rechtzeitig erkannt, das Sprachproblem und kulturspezifische Hemmnisse erschweren Diagnose und Behandlung. Etwa 25 bis 30 Prozent der Flüchtlinge haben einen psycho-sozialen Betreuungsbedarf.“
Die Integrationsbeauftragte führt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Regionalkonferenzen durch, um den Zugang zu dieser Betreuung zu verbessern. Das Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde soll langfristig abgesichert werden.
Karin Weiss bemüht sich darum, dass in jedem Kreis mindestens ein Sprachkursangebot für Flüchtlinge zur Verfügung steht. Derzeit werden in sechs Kreisen und kreisfreien Städten aus Lottomitteln des Sozialministeriums Zuschüsse für Angebote Deutsch als Zweitsprache für Flüchtlinge gefördert. Weiss: „Wir prüfen derzeit weitere Möglichkeiten. Viele Volkshochschulen bieten zwar schon heute diese Kurse an, aber nur in Teltow-Fläming und in der Prignitz sind sie für Asylsuchende kostenfrei.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Die Zahl der Asylanträge wird in den nächsten Jahren zunehmen. Davon geht Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske aus. Anlässlich des internationalen “Tages des Flüchtlings” besuchte er heute gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten Prof. Dr. Karin Weiss die Zentrale Ausländerbehörde des Landes in Eisenhüttenstadt. In diesem Jahr kamen bisher 554 Asylsuchende in die Einrichtung zur Erstaufnahme, 2010 waren es insgesamt 1.238. Baaske: „Insbesondere Afghanistan und die Entwicklung in Nordafrika werden wahrscheinlich zu einer Zunahme führen.“
Im Mittelpunkt der Schicksale von Flüchtlingen müsse die Menschlichkeit stehen. Baaske: „Das gilt nicht nur am heutigen Tag des Flüchtlings. Es ist unsere Pflicht, diesen oft traumatisierten Frauen, Männern und Kindern eine menschenwürdige Lebenssituation zu ermöglichen. Wir sind ein Aufnahmeland aus humanitären Gründen – und wollen es sein.“
Zu der Behörde in Eisenhüttenstadt, die dem Innenministerium untersteht und von Dr. Stephan Bock geleitet wird, gehört neben der Erstaufnahme auch die Abschiebungshafteinrichtung mit 108 Plätzen. 19 sind derzeit belegt. 2010 waren insgesamt 251 Personen für durchschnittlich 31 Tage in Abschiebungshaft. Gesetzlich zulässig sind bis zu 18 Monate. Auf dem großläufigen Areal befindet sich auch die von Uwe Hanschmann geleitete Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylverfahren durchführt.
Nach der Registrierung leben die Asylsuchenden für längstens drei Monate in der Erstaufnahme. Das Wohnheim hat eine Kapazität von 500 Plätzen und einen eigenen Kindergarten, in dem derzeit 43 Kinder im Alter von 2 bis 14 Jahren betreut werden. In dieser Zeit versucht das Bundesamt den Asylantrag abschließend zu bearbeiten – dies gelingt jedoch nicht immer.
Während der Zeit in der Erstaufnahme sollen durch eine persönliche Anhörung alle für die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung relevanten Umstände geklärt werden. Dies erfordert die räumliche Anwesenheit des Antragstellers.
Brandenburg nimmt 3,15 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf. Derzeit leben laut Ausländerzentralregister zirka 3.200 Asylsuchende sowie Geduldete in Brandenburg (Stand 31. Dezember 2010).
Unterbringung, Residenzpflicht, Barleistung, medizinische Versorgung
Nach der Zeit in Eisenhüttenstadt leben die Flüchtlinge (Asylsuchende und Geduldete) meist in Gemeinschaftsunterkünften der Kreise und kreisfreien Städte. Diese erhalten vom Land zur Aufnahme und Betreuung eine jährliche Kostenpauschale von derzeit 7.268 Euro für jeden Einzelfall.
Baaske: „Die gute Betreuung von Flüchtlingen ist eine humanitäre Pflicht. Brandenburg setzt sich sehr für die Verbesserung ihrer Lebenslage ein. Durch Bundesgesetze sind bisher jedoch enge Grenzen gesetzt, zum Beispiel mit dem Sachleistungsprinzip, der Höhe der finanziellen Leistungen und eingeschränkter medizinischer Versorgung.“
Baaske und Weiss treten dafür ein, dass Flüchtlinge möglichst in Wohnungen untergebracht werden. In einem Schreiben vom Mai wurden die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den Ermessensspielraum zur Unterbringung in Wohnungen möglichst großzügig zu nutzen, insbesondere für Familien, Behinderte, Kranke und Personen, die schon lange in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
Auch der Landtag Brandenburg hat mit einem Beschluss im April eindeutig Position bezogen und eine Verbesserung der Unterbringung verlangt. Die Kreise und kreisfreien Städte sollten, so der Landtag, „die bestehenden Ermessensspielräume zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im Interesse der Betroffenen großzügig nutzen.“
Die Tendenz der dezentralen Unterbringung hat sich in den letzten Jahren tatsächlich verstärkt. Einige wenige Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich noch außerhalb städtischer Ansiedlung, wie zum Beispiel Garzau-Garzin (MOL), Hohenleipisch (EE) oder Althüttendorf (BAR).
Baaske: „Viele Kreise und Kommunen bemühen sich intensiv um eine Verbesserung. Manches wurde auch schon erreicht. Im Interesse der Versorgung, sozialen und kulturellen Teilhabe und aufgrund der Schulpflicht ist eine innerörtliche Unterbringung sinnvoll.“
Beispielsweise haben Potsdam und Perleberg die teilweise abgelegenen Gemeinschaftsunterkünfte aufgelöst und die Flüchtlinge innerstädtisch untergebracht. In Cottbus oder auch Forst sind die Unterkünfte schon lange in Wohngebieten angesiedelt. Die sehr umstrittene Unterkunft in Bahnsdorf (OSL) wurde 2009 geschlossen und durch die mit erheblichem finanziellem Aufwand sanierte Einrichtung in Sedlitz (Senftenberg) ersetzt.
Eine bundesweite Vorreiterrolle nehmen Berlin und Brandenburg durch die Lockerung der sogenannten Residenzpflicht ein. Seit Sommer 2010 dürfen sich Asylsuchende und Geduldete mit wenigen Ausnahmen in der Region Berlin-Brandenburg aufhalten. Damit wurde der bundesgesetzliche Gestaltungsspielraum so weit wie möglich ausgeschöpft. Einige Länder sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt. Zuvor war der Aufenthalt in der Regel auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt beschränkt. Wer deren Grenzen überschritt, machte sich im Wiederholungsfall strafbar.
Baaske: „Diesen Widersinn wollten wir nicht mehr mitmachen und hatten das entsprechend im rot-roten Koalitionsvertrag vereinbart.“ Eine Initiative Brandenburgs zur generellen Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht, wie sie der Flüchtlingsrat fordert, scheiterte bisher an den Mehrheiten im Bundesrat.
Baaske und Weiss setzen sich auch für die Gewährung von Bar- anstatt Sachleistungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Auch der Landtag hat in seinem Beschluss vom April klar die Abschaffung des bundesgesetzlich festgelegten Prinzips der Sachleistung gefordert.
Das Bundesgesetz gibt bisher den Vorrang der Gutscheine vor, lässt aber Ausnahmen zu. Baaske: „Ich freue mich, wenn die dafür zuständigen Kreise und kreisfreien Städte davon kräftig Gebrauch machen, denn die Gutscheine erzeugen hohen Verwaltungsaufwand und sind für die Betroffenen völlig ungeeignet und auch diskriminierend.“
Die Gutscheine sind nur in wenigen Geschäften einsetzbar, es wird in der Regel kein Wechselgeld ausbezahlt. Damit gibt es keine Möglichkeit zur Ansparung, zum Beispiel für ein Kinder-Geburtstagsgeschenk. Die Gutscheine führen auch zu einem Schwarzmarkt, da sie – im Wert abgesenkt – mancherorts gegen Bargeld getauscht werden. 17 der 18 Kreise und kreisfreien Städte zahlen die Leistungen zumindest für eine Teilgruppe der Asylsuchenden und Geduldeten in bar aus.
Baaske: „Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Bedingungen zu verbessern. Und ich bin sicher: Es wird besser; auch die Union beginnt sich langsam zu bewegen. Analog zur normalen Grundsicherung muss dringend auch der Regelsatz für Flüchtlinge überprüft werden – er stammt aus dem Jahr 1993.“ Er beträgt monatlich bisher 184,07 Euro für Alleinstehende (Kinder bis 7 Jahre: 112,48). Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro (Kinder: 20,45 Euro).
Ebenso sei ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung notwendig. Sie ist bisher eingeschränkt, da sie nur für akute Erkrankungen oder Schmerzzustände gewährt wird; dafür erhalten die Asylsuchenden über das jeweilige Sozialamt einen Krankenschein zur ärztlichen Behandlung.
Als sehr problematisch erachtet Weiss die psycho-soziale Versorgung von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: „Traumatisierungen werden nicht immer rechtzeitig erkannt, das Sprachproblem und kulturspezifische Hemmnisse erschweren Diagnose und Behandlung. Etwa 25 bis 30 Prozent der Flüchtlinge haben einen psycho-sozialen Betreuungsbedarf.“
Die Integrationsbeauftragte führt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Regionalkonferenzen durch, um den Zugang zu dieser Betreuung zu verbessern. Das Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde soll langfristig abgesichert werden.
Karin Weiss bemüht sich darum, dass in jedem Kreis mindestens ein Sprachkursangebot für Flüchtlinge zur Verfügung steht. Derzeit werden in sechs Kreisen und kreisfreien Städten aus Lottomitteln des Sozialministeriums Zuschüsse für Angebote Deutsch als Zweitsprache für Flüchtlinge gefördert. Weiss: „Wir prüfen derzeit weitere Möglichkeiten. Viele Volkshochschulen bieten zwar schon heute diese Kurse an, aber nur in Teltow-Fläming und in der Prignitz sind sie für Asylsuchende kostenfrei.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie