Heute befasst sich der Finanzausschuss des Landtages mit dem Thema Altanschließer. Der Finanzausschuss soll einer außerplanmäßigen Ausgabe zustimmen, damit für altangeschlossene landeseigene Grundstücke eingegangene Beitragsbescheide bezahlt werden können. Für 2011 und 2012 rechnet das Finanzministerium für die Landeskasse mit Belastungen von bis zu 86 Millionen Euro.
„Die Brandenburgerinnen und Brandenburger werden für die Altanschlüsse gleich doppelt zur Ader gelassen. Einmal als Betroffene, und nun auch als Steuerzahler. Das zeigt, wie verfahren die Situation hier ist“, kritisierte Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), vor dem Hintergrund der Ausschusssitzung.
Gleichzeitig habe die Debatte im Finanzausschuss erneut deutlich gemacht, dass der Landesregierung nach wie vor jeder Überblick über das Ausmaß des Problems fehle: Bei den für den Landeshaushalt genannten Summen handle es sich um Schätzungen. Kern: „Bei einer Frage, bei der es für viele Menschen um sehr viel Geld geht, wird weiterhin völlig im Nebel gestochert. Das kann nicht sein.“
Klarstellung im Gesetz gefordert
Kern erneuerte ihren Vorschlag, das Problem von Nachforderungen für Altanschließer durch eine Klarstellung im Kommunalabgabengesetz zu entschärfen. „Hier müsste deutlich gemacht werden, dass Verjährungsfristen vor 2004 bereits mit Inkraftsetzung einer Satzung zu laufen begonnen haben. Die meisten Nacherhebungen wären dann verjährt und damit vom Tisch. Das würde Schaden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro von Menschen und Wirtschaft in Brandenburg abwenden.“ Der BBU habe diesen Vorschlag rechtlich prüfen lassen.
Bislang gehen die Zweckverbände davon aus, dass Verjährungsfristen erst mit Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung zu laufen beginnen würden.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute befasst sich der Finanzausschuss des Landtages mit dem Thema Altanschließer. Der Finanzausschuss soll einer außerplanmäßigen Ausgabe zustimmen, damit für altangeschlossene landeseigene Grundstücke eingegangene Beitragsbescheide bezahlt werden können. Für 2011 und 2012 rechnet das Finanzministerium für die Landeskasse mit Belastungen von bis zu 86 Millionen Euro.
„Die Brandenburgerinnen und Brandenburger werden für die Altanschlüsse gleich doppelt zur Ader gelassen. Einmal als Betroffene, und nun auch als Steuerzahler. Das zeigt, wie verfahren die Situation hier ist“, kritisierte Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), vor dem Hintergrund der Ausschusssitzung.
Gleichzeitig habe die Debatte im Finanzausschuss erneut deutlich gemacht, dass der Landesregierung nach wie vor jeder Überblick über das Ausmaß des Problems fehle: Bei den für den Landeshaushalt genannten Summen handle es sich um Schätzungen. Kern: „Bei einer Frage, bei der es für viele Menschen um sehr viel Geld geht, wird weiterhin völlig im Nebel gestochert. Das kann nicht sein.“
Klarstellung im Gesetz gefordert
Kern erneuerte ihren Vorschlag, das Problem von Nachforderungen für Altanschließer durch eine Klarstellung im Kommunalabgabengesetz zu entschärfen. „Hier müsste deutlich gemacht werden, dass Verjährungsfristen vor 2004 bereits mit Inkraftsetzung einer Satzung zu laufen begonnen haben. Die meisten Nacherhebungen wären dann verjährt und damit vom Tisch. Das würde Schaden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro von Menschen und Wirtschaft in Brandenburg abwenden.“ Der BBU habe diesen Vorschlag rechtlich prüfen lassen.
Bislang gehen die Zweckverbände davon aus, dass Verjährungsfristen erst mit Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung zu laufen beginnen würden.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute befasst sich der Finanzausschuss des Landtages mit dem Thema Altanschließer. Der Finanzausschuss soll einer außerplanmäßigen Ausgabe zustimmen, damit für altangeschlossene landeseigene Grundstücke eingegangene Beitragsbescheide bezahlt werden können. Für 2011 und 2012 rechnet das Finanzministerium für die Landeskasse mit Belastungen von bis zu 86 Millionen Euro.
„Die Brandenburgerinnen und Brandenburger werden für die Altanschlüsse gleich doppelt zur Ader gelassen. Einmal als Betroffene, und nun auch als Steuerzahler. Das zeigt, wie verfahren die Situation hier ist“, kritisierte Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), vor dem Hintergrund der Ausschusssitzung.
Gleichzeitig habe die Debatte im Finanzausschuss erneut deutlich gemacht, dass der Landesregierung nach wie vor jeder Überblick über das Ausmaß des Problems fehle: Bei den für den Landeshaushalt genannten Summen handle es sich um Schätzungen. Kern: „Bei einer Frage, bei der es für viele Menschen um sehr viel Geld geht, wird weiterhin völlig im Nebel gestochert. Das kann nicht sein.“
Klarstellung im Gesetz gefordert
Kern erneuerte ihren Vorschlag, das Problem von Nachforderungen für Altanschließer durch eine Klarstellung im Kommunalabgabengesetz zu entschärfen. „Hier müsste deutlich gemacht werden, dass Verjährungsfristen vor 2004 bereits mit Inkraftsetzung einer Satzung zu laufen begonnen haben. Die meisten Nacherhebungen wären dann verjährt und damit vom Tisch. Das würde Schaden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro von Menschen und Wirtschaft in Brandenburg abwenden.“ Der BBU habe diesen Vorschlag rechtlich prüfen lassen.
Bislang gehen die Zweckverbände davon aus, dass Verjährungsfristen erst mit Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung zu laufen beginnen würden.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute befasst sich der Finanzausschuss des Landtages mit dem Thema Altanschließer. Der Finanzausschuss soll einer außerplanmäßigen Ausgabe zustimmen, damit für altangeschlossene landeseigene Grundstücke eingegangene Beitragsbescheide bezahlt werden können. Für 2011 und 2012 rechnet das Finanzministerium für die Landeskasse mit Belastungen von bis zu 86 Millionen Euro.
„Die Brandenburgerinnen und Brandenburger werden für die Altanschlüsse gleich doppelt zur Ader gelassen. Einmal als Betroffene, und nun auch als Steuerzahler. Das zeigt, wie verfahren die Situation hier ist“, kritisierte Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), vor dem Hintergrund der Ausschusssitzung.
Gleichzeitig habe die Debatte im Finanzausschuss erneut deutlich gemacht, dass der Landesregierung nach wie vor jeder Überblick über das Ausmaß des Problems fehle: Bei den für den Landeshaushalt genannten Summen handle es sich um Schätzungen. Kern: „Bei einer Frage, bei der es für viele Menschen um sehr viel Geld geht, wird weiterhin völlig im Nebel gestochert. Das kann nicht sein.“
Klarstellung im Gesetz gefordert
Kern erneuerte ihren Vorschlag, das Problem von Nachforderungen für Altanschließer durch eine Klarstellung im Kommunalabgabengesetz zu entschärfen. „Hier müsste deutlich gemacht werden, dass Verjährungsfristen vor 2004 bereits mit Inkraftsetzung einer Satzung zu laufen begonnen haben. Die meisten Nacherhebungen wären dann verjährt und damit vom Tisch. Das würde Schaden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro von Menschen und Wirtschaft in Brandenburg abwenden.“ Der BBU habe diesen Vorschlag rechtlich prüfen lassen.
Bislang gehen die Zweckverbände davon aus, dass Verjährungsfristen erst mit Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung zu laufen beginnen würden.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)