Wie in jedem Jahr gelten für bestimmte Feiertage besondere Ladenöffnungszeiten.
Auch zu Pfingsten müssen Sie nicht auf ein knuspriges Bäckerbrötchen oder leckeren Kuchen verzichten. Selbst frische Blumen und Pflanzen können erworben werden.
Entsprechende Läden dürfen nunmehr am Pfingstsonntag für fünf Stunden innerhalb von 7 Uhr bis 19 Uhr öffnen.
Nach Inkrafttreten des geänderten Brandenburger Ladenöffnungsgesetzes am 01.01.2011 müssen diese Geschäfte nicht mehr am Pfingstsonntag sondern am Pfingstmontag geschlossen bleiben. Die neue Regelung gilt ebenso für Verkaufsstellen, die überwiegend selbst erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche Produkte anbieten. Tagesaktuelle Zeitungen dürfen an allen Pfingstfeiertagen verkauft werden.
Mit dieser Änderung erfolgte auch eine Angleichung an die Berliner Regelung und die von neun weiteren Bundesländern.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
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