Auf einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) heute mit dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid, dem sogenannten CCS-Gesetz, beschäftigt. Dabei hat der Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Änderungsanträge zum Entwurf erläutert, die das Land Brandenburg im Bundesrat stellen will.
Dazu zählt der Antrag, die sogenannte Länderklausel aus dem Entwurf zu streichen, der es einzelnen Bundesländern erlaubt, ihr Territorium oder Teile davon von einer möglichen Speicherung auszuschließen. Die Landesregierung Brandenburg ist der Auffassung, Klimaschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen sollten der gesamten Gesellschaft und nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Dieser Grundsatz würde mit der Ausstiegsklausel verlassen.
Des Weiteren will die Landesregierung Änderungsanträge in Bezug auf die Haftungsübertragung sowie die Konkretisierung der Anforderungen zur Deckungsvorsorge einbringen. Nach der Stilllegung des Speicherbetriebs sollte Haftungsverantwortung für das betreffende Gebiet erst frühestens nach 40 Jahren vom Betreiber auf die öffentliche Hand, möglichst den Bund, übergehen können. Der Gesetzentwurf sieht lediglich 30 Jahre und den Übergang der Verantwortung auf die jeweiligen Länder vor.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg den so genannten CCS-Gesetzentwurf abgelehnt und empfiehlt dem Ministerpräsidenten im Bundesrat entsprechend abzustimmen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Auf einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) heute mit dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid, dem sogenannten CCS-Gesetz, beschäftigt. Dabei hat der Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Änderungsanträge zum Entwurf erläutert, die das Land Brandenburg im Bundesrat stellen will.
Dazu zählt der Antrag, die sogenannte Länderklausel aus dem Entwurf zu streichen, der es einzelnen Bundesländern erlaubt, ihr Territorium oder Teile davon von einer möglichen Speicherung auszuschließen. Die Landesregierung Brandenburg ist der Auffassung, Klimaschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen sollten der gesamten Gesellschaft und nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Dieser Grundsatz würde mit der Ausstiegsklausel verlassen.
Des Weiteren will die Landesregierung Änderungsanträge in Bezug auf die Haftungsübertragung sowie die Konkretisierung der Anforderungen zur Deckungsvorsorge einbringen. Nach der Stilllegung des Speicherbetriebs sollte Haftungsverantwortung für das betreffende Gebiet erst frühestens nach 40 Jahren vom Betreiber auf die öffentliche Hand, möglichst den Bund, übergehen können. Der Gesetzentwurf sieht lediglich 30 Jahre und den Übergang der Verantwortung auf die jeweiligen Länder vor.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg den so genannten CCS-Gesetzentwurf abgelehnt und empfiehlt dem Ministerpräsidenten im Bundesrat entsprechend abzustimmen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Auf einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) heute mit dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid, dem sogenannten CCS-Gesetz, beschäftigt. Dabei hat der Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Änderungsanträge zum Entwurf erläutert, die das Land Brandenburg im Bundesrat stellen will.
Dazu zählt der Antrag, die sogenannte Länderklausel aus dem Entwurf zu streichen, der es einzelnen Bundesländern erlaubt, ihr Territorium oder Teile davon von einer möglichen Speicherung auszuschließen. Die Landesregierung Brandenburg ist der Auffassung, Klimaschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen sollten der gesamten Gesellschaft und nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Dieser Grundsatz würde mit der Ausstiegsklausel verlassen.
Des Weiteren will die Landesregierung Änderungsanträge in Bezug auf die Haftungsübertragung sowie die Konkretisierung der Anforderungen zur Deckungsvorsorge einbringen. Nach der Stilllegung des Speicherbetriebs sollte Haftungsverantwortung für das betreffende Gebiet erst frühestens nach 40 Jahren vom Betreiber auf die öffentliche Hand, möglichst den Bund, übergehen können. Der Gesetzentwurf sieht lediglich 30 Jahre und den Übergang der Verantwortung auf die jeweiligen Länder vor.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg den so genannten CCS-Gesetzentwurf abgelehnt und empfiehlt dem Ministerpräsidenten im Bundesrat entsprechend abzustimmen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Auf einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) heute mit dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid, dem sogenannten CCS-Gesetz, beschäftigt. Dabei hat der Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Änderungsanträge zum Entwurf erläutert, die das Land Brandenburg im Bundesrat stellen will.
Dazu zählt der Antrag, die sogenannte Länderklausel aus dem Entwurf zu streichen, der es einzelnen Bundesländern erlaubt, ihr Territorium oder Teile davon von einer möglichen Speicherung auszuschließen. Die Landesregierung Brandenburg ist der Auffassung, Klimaschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen sollten der gesamten Gesellschaft und nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Dieser Grundsatz würde mit der Ausstiegsklausel verlassen.
Des Weiteren will die Landesregierung Änderungsanträge in Bezug auf die Haftungsübertragung sowie die Konkretisierung der Anforderungen zur Deckungsvorsorge einbringen. Nach der Stilllegung des Speicherbetriebs sollte Haftungsverantwortung für das betreffende Gebiet erst frühestens nach 40 Jahren vom Betreiber auf die öffentliche Hand, möglichst den Bund, übergehen können. Der Gesetzentwurf sieht lediglich 30 Jahre und den Übergang der Verantwortung auf die jeweiligen Länder vor.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg den so genannten CCS-Gesetzentwurf abgelehnt und empfiehlt dem Ministerpräsidenten im Bundesrat entsprechend abzustimmen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten