Wer in diesen Tagen ein Osterfeuer anzündet muss beachten, dass er einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Waldrand einhält. Durch die Sonne und die steigenden Temperaturen ist die Waldbrandgefahr in den letzten Tagen in Brandenburgs Wäldern wieder extrem gestiegen. Durch den Funkenflug von Feuern kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand gesetzt werden. Beim Osterspaziergang oder der Fahrradtour durch die märkischen Wälder ist das generelle Rauchverbot im Wald zu beachten. Zwei Drittel aller Waldbrände in Brandenburg sind auf das Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen.
Für das Osterwochenende wird in einigen Landkreisen schon mit der höchsten Waldbrandwarnstufe IV gerechnet. Bereits Ende März hat die erste Schönwetter-Periode zu den ersten Waldbränden in Brandenburg geführt. 15 Waldbrände haben bislang eine Fläche von fast 12 Hektar geschädigt. Die meist als Bodenbrände gemeldeten Feuer konnten jedoch durch das sofortige Eingreifen der Feuerwehren schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden.
Der Waldbrandschutzbeauftragte des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Raimund Engel mahnt in diesen Tagen zu besonderer Vorsicht beim Anzünden von Osterfeuern. Durch den Wind und die Thermik kann der Funkenflug von Brauchtumsfeuern schnell benachbarte Waldflächen in Brand setzen. Jeder der ein Osterfeuer außerhalb der 50-Meter-Sicherheitszone anzünden will, sollte das Feuer beim zuständigen Ordnungsamt anmelden und genehmigen lassen.
Wenn im Wald oder in Waldnähe Rauch aufsteigt, wird durch die landesweite Kamera-Waldbrandüberwachung sofort Alarm ausgelöst. Bei Verdacht eines Waldbrandes, rückt die Feuerwehr aus. Das kann für manchen Bürger, der unkontrolliert sein Osterfeuer abbrennt, eine teure „Osterüberraschung“ werden.
Was jeder Waldbesucher tun kann
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg bittet alle Waldbesucher, die sich bei ihrer Osterwanderung in den Wäldern erholen wollen um Vorsicht. Fahren Sie nicht in den Wald oder parken Sie nicht vor einer Waldzufahrt. Halten Sie die Wege für die Rettungskräfte, die Feuerwehr und die Forstverwaltung frei. Beachten Sie das generelle Rauchverbot im Wald. Berücksichtigen Sie auch, dass das Grillen an Seeufern in Waldnähe unter dieses Verbot fällt. Sollten Sie einen Waldbrand entdecken, melden Sie diesen sofort über den Notruf der Feuerwehr 112. Helfen Sie im „Internationalen Jahr der Wälder 2011“ mit, den Wald zu schützen. Vergessen Sie nicht: Wald ist der Lebensraum und das Rückzugsgebiet vieler Tiere und das Vermögen und damit Lebensgrundlage vieler Waldbesitzer.
Quelle: Ministerium des Innern
Wer in diesen Tagen ein Osterfeuer anzündet muss beachten, dass er einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Waldrand einhält. Durch die Sonne und die steigenden Temperaturen ist die Waldbrandgefahr in den letzten Tagen in Brandenburgs Wäldern wieder extrem gestiegen. Durch den Funkenflug von Feuern kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand gesetzt werden. Beim Osterspaziergang oder der Fahrradtour durch die märkischen Wälder ist das generelle Rauchverbot im Wald zu beachten. Zwei Drittel aller Waldbrände in Brandenburg sind auf das Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen.
Für das Osterwochenende wird in einigen Landkreisen schon mit der höchsten Waldbrandwarnstufe IV gerechnet. Bereits Ende März hat die erste Schönwetter-Periode zu den ersten Waldbränden in Brandenburg geführt. 15 Waldbrände haben bislang eine Fläche von fast 12 Hektar geschädigt. Die meist als Bodenbrände gemeldeten Feuer konnten jedoch durch das sofortige Eingreifen der Feuerwehren schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden.
Der Waldbrandschutzbeauftragte des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Raimund Engel mahnt in diesen Tagen zu besonderer Vorsicht beim Anzünden von Osterfeuern. Durch den Wind und die Thermik kann der Funkenflug von Brauchtumsfeuern schnell benachbarte Waldflächen in Brand setzen. Jeder der ein Osterfeuer außerhalb der 50-Meter-Sicherheitszone anzünden will, sollte das Feuer beim zuständigen Ordnungsamt anmelden und genehmigen lassen.
Wenn im Wald oder in Waldnähe Rauch aufsteigt, wird durch die landesweite Kamera-Waldbrandüberwachung sofort Alarm ausgelöst. Bei Verdacht eines Waldbrandes, rückt die Feuerwehr aus. Das kann für manchen Bürger, der unkontrolliert sein Osterfeuer abbrennt, eine teure „Osterüberraschung“ werden.
Was jeder Waldbesucher tun kann
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg bittet alle Waldbesucher, die sich bei ihrer Osterwanderung in den Wäldern erholen wollen um Vorsicht. Fahren Sie nicht in den Wald oder parken Sie nicht vor einer Waldzufahrt. Halten Sie die Wege für die Rettungskräfte, die Feuerwehr und die Forstverwaltung frei. Beachten Sie das generelle Rauchverbot im Wald. Berücksichtigen Sie auch, dass das Grillen an Seeufern in Waldnähe unter dieses Verbot fällt. Sollten Sie einen Waldbrand entdecken, melden Sie diesen sofort über den Notruf der Feuerwehr 112. Helfen Sie im „Internationalen Jahr der Wälder 2011“ mit, den Wald zu schützen. Vergessen Sie nicht: Wald ist der Lebensraum und das Rückzugsgebiet vieler Tiere und das Vermögen und damit Lebensgrundlage vieler Waldbesitzer.
Quelle: Ministerium des Innern
Wer in diesen Tagen ein Osterfeuer anzündet muss beachten, dass er einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Waldrand einhält. Durch die Sonne und die steigenden Temperaturen ist die Waldbrandgefahr in den letzten Tagen in Brandenburgs Wäldern wieder extrem gestiegen. Durch den Funkenflug von Feuern kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand gesetzt werden. Beim Osterspaziergang oder der Fahrradtour durch die märkischen Wälder ist das generelle Rauchverbot im Wald zu beachten. Zwei Drittel aller Waldbrände in Brandenburg sind auf das Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen.
Für das Osterwochenende wird in einigen Landkreisen schon mit der höchsten Waldbrandwarnstufe IV gerechnet. Bereits Ende März hat die erste Schönwetter-Periode zu den ersten Waldbränden in Brandenburg geführt. 15 Waldbrände haben bislang eine Fläche von fast 12 Hektar geschädigt. Die meist als Bodenbrände gemeldeten Feuer konnten jedoch durch das sofortige Eingreifen der Feuerwehren schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden.
Der Waldbrandschutzbeauftragte des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Raimund Engel mahnt in diesen Tagen zu besonderer Vorsicht beim Anzünden von Osterfeuern. Durch den Wind und die Thermik kann der Funkenflug von Brauchtumsfeuern schnell benachbarte Waldflächen in Brand setzen. Jeder der ein Osterfeuer außerhalb der 50-Meter-Sicherheitszone anzünden will, sollte das Feuer beim zuständigen Ordnungsamt anmelden und genehmigen lassen.
Wenn im Wald oder in Waldnähe Rauch aufsteigt, wird durch die landesweite Kamera-Waldbrandüberwachung sofort Alarm ausgelöst. Bei Verdacht eines Waldbrandes, rückt die Feuerwehr aus. Das kann für manchen Bürger, der unkontrolliert sein Osterfeuer abbrennt, eine teure „Osterüberraschung“ werden.
Was jeder Waldbesucher tun kann
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg bittet alle Waldbesucher, die sich bei ihrer Osterwanderung in den Wäldern erholen wollen um Vorsicht. Fahren Sie nicht in den Wald oder parken Sie nicht vor einer Waldzufahrt. Halten Sie die Wege für die Rettungskräfte, die Feuerwehr und die Forstverwaltung frei. Beachten Sie das generelle Rauchverbot im Wald. Berücksichtigen Sie auch, dass das Grillen an Seeufern in Waldnähe unter dieses Verbot fällt. Sollten Sie einen Waldbrand entdecken, melden Sie diesen sofort über den Notruf der Feuerwehr 112. Helfen Sie im „Internationalen Jahr der Wälder 2011“ mit, den Wald zu schützen. Vergessen Sie nicht: Wald ist der Lebensraum und das Rückzugsgebiet vieler Tiere und das Vermögen und damit Lebensgrundlage vieler Waldbesitzer.
Quelle: Ministerium des Innern
Wer in diesen Tagen ein Osterfeuer anzündet muss beachten, dass er einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Waldrand einhält. Durch die Sonne und die steigenden Temperaturen ist die Waldbrandgefahr in den letzten Tagen in Brandenburgs Wäldern wieder extrem gestiegen. Durch den Funkenflug von Feuern kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand gesetzt werden. Beim Osterspaziergang oder der Fahrradtour durch die märkischen Wälder ist das generelle Rauchverbot im Wald zu beachten. Zwei Drittel aller Waldbrände in Brandenburg sind auf das Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen.
Für das Osterwochenende wird in einigen Landkreisen schon mit der höchsten Waldbrandwarnstufe IV gerechnet. Bereits Ende März hat die erste Schönwetter-Periode zu den ersten Waldbränden in Brandenburg geführt. 15 Waldbrände haben bislang eine Fläche von fast 12 Hektar geschädigt. Die meist als Bodenbrände gemeldeten Feuer konnten jedoch durch das sofortige Eingreifen der Feuerwehren schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden.
Der Waldbrandschutzbeauftragte des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Raimund Engel mahnt in diesen Tagen zu besonderer Vorsicht beim Anzünden von Osterfeuern. Durch den Wind und die Thermik kann der Funkenflug von Brauchtumsfeuern schnell benachbarte Waldflächen in Brand setzen. Jeder der ein Osterfeuer außerhalb der 50-Meter-Sicherheitszone anzünden will, sollte das Feuer beim zuständigen Ordnungsamt anmelden und genehmigen lassen.
Wenn im Wald oder in Waldnähe Rauch aufsteigt, wird durch die landesweite Kamera-Waldbrandüberwachung sofort Alarm ausgelöst. Bei Verdacht eines Waldbrandes, rückt die Feuerwehr aus. Das kann für manchen Bürger, der unkontrolliert sein Osterfeuer abbrennt, eine teure „Osterüberraschung“ werden.
Was jeder Waldbesucher tun kann
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg bittet alle Waldbesucher, die sich bei ihrer Osterwanderung in den Wäldern erholen wollen um Vorsicht. Fahren Sie nicht in den Wald oder parken Sie nicht vor einer Waldzufahrt. Halten Sie die Wege für die Rettungskräfte, die Feuerwehr und die Forstverwaltung frei. Beachten Sie das generelle Rauchverbot im Wald. Berücksichtigen Sie auch, dass das Grillen an Seeufern in Waldnähe unter dieses Verbot fällt. Sollten Sie einen Waldbrand entdecken, melden Sie diesen sofort über den Notruf der Feuerwehr 112. Helfen Sie im „Internationalen Jahr der Wälder 2011“ mit, den Wald zu schützen. Vergessen Sie nicht: Wald ist der Lebensraum und das Rückzugsgebiet vieler Tiere und das Vermögen und damit Lebensgrundlage vieler Waldbesitzer.
Quelle: Ministerium des Innern