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Sachverständigenrat für Umweltfragen: Auf die CCS-Technologie sollte verzichtet werden und Biomasse-Boni setzen falsche Reize

16:45 Uhr | 28. Januar 2011
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Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat am 26.1.2011 Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten “Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung” überreicht.
Hinsichtlich der CCS schlägt der SRU den Verzicht auf diese Technologie vor. Es sei fraglich, ob der Einsatz von CCS in Verbindung mit der Kohleverstromung als eine nachhaltige Stromerzeugungsoption angesehen werden könne. Die Klimawirkung der Kohle sei durch CCS stark verringert, wenn auch nicht auf Null reduziert. Und weiter wird ausgeführt, dass die weiteren Umweltauswirkungen des Kohleabbaus und der Kohleverstromung durch die Anwendung von CCS nicht „wesentlich“ berührt würden. Dabei seien die ökologischen Risiken der dauerhaften Lagerung von Kohlendioxid sowie die Langzeitsicherheit von Speichern bisher nicht ausreichend untersucht worden. Auch seien die Speicherkapazitäten in Deutschland begrenzt und nicht abschätzbar (SRU, Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung, S. 37f.). Deshalb wird vorgeschlagen: „Um nachfolgenden Generationen möglichst viele Optionen zur Treibhausgasminderung offen zu halten, erscheint derzeit ein Verzicht auf Kohle-CCS im Sinne der Nachhaltigkeit geboten.“ (Ebenda, S. 38)
Zu der Nutzung von Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) stellt der SRU klar, dass die Möglichkeiten begrenzt seien und derzeit die Struktur der Boni im EEG nicht die richtigen „Prioritäten“ und „Anreize“ setze (Ebenda, S. 47, S. 436ff.). Insbesondere wird empfohlen, den NawaRo-Bonus zu streichen (Ebenda, S. 440, Ziffer 476.). Stattdessen wird eine verstärkte Nutzung von Biomasse aus Reststoffen sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Stoffen befürwortet.
Der SRU berät die Bundesregierung und besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des „gesunden Fachverstandes“ und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
Mit diesem Gutachten fühlt sich die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ihren Positionen bestätigt. Im August haben wir uns wegen der möglichen Gefahren für das Grundwasser gegen CCS und das CCS-Gesetz ausgesprochen. Auch unsere aktuelle Position zum NawaRo-Bonus, die wir den Mitgliedern des Ausschusses Umwelt im Bundesrat Anfang dieser Woche übermittelt haben (im Mitgliederbereich abrufbar), entspricht der Empfehlung der SRU.
Weitere Informationen
Foto 1: CCS Testanlage in Schwarze Pumpe, Archivbild NL aktuell
Fotos 2: Tagebau Jänschwalde bei Grießen, © euroluftbild.de/Grahn
Foto 3: Tagebau Jänschwalde, Archivbild NL aktuell
Quelle: Sachverständigenrat für Umweltfragen

 

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Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat am 26.1.2011 Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten “Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung” überreicht.
Hinsichtlich der CCS schlägt der SRU den Verzicht auf diese Technologie vor. Es sei fraglich, ob der Einsatz von CCS in Verbindung mit der Kohleverstromung als eine nachhaltige Stromerzeugungsoption angesehen werden könne. Die Klimawirkung der Kohle sei durch CCS stark verringert, wenn auch nicht auf Null reduziert. Und weiter wird ausgeführt, dass die weiteren Umweltauswirkungen des Kohleabbaus und der Kohleverstromung durch die Anwendung von CCS nicht „wesentlich“ berührt würden. Dabei seien die ökologischen Risiken der dauerhaften Lagerung von Kohlendioxid sowie die Langzeitsicherheit von Speichern bisher nicht ausreichend untersucht worden. Auch seien die Speicherkapazitäten in Deutschland begrenzt und nicht abschätzbar (SRU, Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung, S. 37f.). Deshalb wird vorgeschlagen: „Um nachfolgenden Generationen möglichst viele Optionen zur Treibhausgasminderung offen zu halten, erscheint derzeit ein Verzicht auf Kohle-CCS im Sinne der Nachhaltigkeit geboten.“ (Ebenda, S. 38)
Zu der Nutzung von Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) stellt der SRU klar, dass die Möglichkeiten begrenzt seien und derzeit die Struktur der Boni im EEG nicht die richtigen „Prioritäten“ und „Anreize“ setze (Ebenda, S. 47, S. 436ff.). Insbesondere wird empfohlen, den NawaRo-Bonus zu streichen (Ebenda, S. 440, Ziffer 476.). Stattdessen wird eine verstärkte Nutzung von Biomasse aus Reststoffen sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Stoffen befürwortet.
Der SRU berät die Bundesregierung und besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des „gesunden Fachverstandes“ und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
Mit diesem Gutachten fühlt sich die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ihren Positionen bestätigt. Im August haben wir uns wegen der möglichen Gefahren für das Grundwasser gegen CCS und das CCS-Gesetz ausgesprochen. Auch unsere aktuelle Position zum NawaRo-Bonus, die wir den Mitgliedern des Ausschusses Umwelt im Bundesrat Anfang dieser Woche übermittelt haben (im Mitgliederbereich abrufbar), entspricht der Empfehlung der SRU.
Weitere Informationen
Foto 1: CCS Testanlage in Schwarze Pumpe, Archivbild NL aktuell
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Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat am 26.1.2011 Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten “Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung” überreicht.
Hinsichtlich der CCS schlägt der SRU den Verzicht auf diese Technologie vor. Es sei fraglich, ob der Einsatz von CCS in Verbindung mit der Kohleverstromung als eine nachhaltige Stromerzeugungsoption angesehen werden könne. Die Klimawirkung der Kohle sei durch CCS stark verringert, wenn auch nicht auf Null reduziert. Und weiter wird ausgeführt, dass die weiteren Umweltauswirkungen des Kohleabbaus und der Kohleverstromung durch die Anwendung von CCS nicht „wesentlich“ berührt würden. Dabei seien die ökologischen Risiken der dauerhaften Lagerung von Kohlendioxid sowie die Langzeitsicherheit von Speichern bisher nicht ausreichend untersucht worden. Auch seien die Speicherkapazitäten in Deutschland begrenzt und nicht abschätzbar (SRU, Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung, S. 37f.). Deshalb wird vorgeschlagen: „Um nachfolgenden Generationen möglichst viele Optionen zur Treibhausgasminderung offen zu halten, erscheint derzeit ein Verzicht auf Kohle-CCS im Sinne der Nachhaltigkeit geboten.“ (Ebenda, S. 38)
Zu der Nutzung von Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) stellt der SRU klar, dass die Möglichkeiten begrenzt seien und derzeit die Struktur der Boni im EEG nicht die richtigen „Prioritäten“ und „Anreize“ setze (Ebenda, S. 47, S. 436ff.). Insbesondere wird empfohlen, den NawaRo-Bonus zu streichen (Ebenda, S. 440, Ziffer 476.). Stattdessen wird eine verstärkte Nutzung von Biomasse aus Reststoffen sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Stoffen befürwortet.
Der SRU berät die Bundesregierung und besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des „gesunden Fachverstandes“ und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
Mit diesem Gutachten fühlt sich die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ihren Positionen bestätigt. Im August haben wir uns wegen der möglichen Gefahren für das Grundwasser gegen CCS und das CCS-Gesetz ausgesprochen. Auch unsere aktuelle Position zum NawaRo-Bonus, die wir den Mitgliedern des Ausschusses Umwelt im Bundesrat Anfang dieser Woche übermittelt haben (im Mitgliederbereich abrufbar), entspricht der Empfehlung der SRU.
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Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat am 26.1.2011 Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten “Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung” überreicht.
Hinsichtlich der CCS schlägt der SRU den Verzicht auf diese Technologie vor. Es sei fraglich, ob der Einsatz von CCS in Verbindung mit der Kohleverstromung als eine nachhaltige Stromerzeugungsoption angesehen werden könne. Die Klimawirkung der Kohle sei durch CCS stark verringert, wenn auch nicht auf Null reduziert. Und weiter wird ausgeführt, dass die weiteren Umweltauswirkungen des Kohleabbaus und der Kohleverstromung durch die Anwendung von CCS nicht „wesentlich“ berührt würden. Dabei seien die ökologischen Risiken der dauerhaften Lagerung von Kohlendioxid sowie die Langzeitsicherheit von Speichern bisher nicht ausreichend untersucht worden. Auch seien die Speicherkapazitäten in Deutschland begrenzt und nicht abschätzbar (SRU, Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung, S. 37f.). Deshalb wird vorgeschlagen: „Um nachfolgenden Generationen möglichst viele Optionen zur Treibhausgasminderung offen zu halten, erscheint derzeit ein Verzicht auf Kohle-CCS im Sinne der Nachhaltigkeit geboten.“ (Ebenda, S. 38)
Zu der Nutzung von Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) stellt der SRU klar, dass die Möglichkeiten begrenzt seien und derzeit die Struktur der Boni im EEG nicht die richtigen „Prioritäten“ und „Anreize“ setze (Ebenda, S. 47, S. 436ff.). Insbesondere wird empfohlen, den NawaRo-Bonus zu streichen (Ebenda, S. 440, Ziffer 476.). Stattdessen wird eine verstärkte Nutzung von Biomasse aus Reststoffen sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Stoffen befürwortet.
Der SRU berät die Bundesregierung und besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des „gesunden Fachverstandes“ und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
Mit diesem Gutachten fühlt sich die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ihren Positionen bestätigt. Im August haben wir uns wegen der möglichen Gefahren für das Grundwasser gegen CCS und das CCS-Gesetz ausgesprochen. Auch unsere aktuelle Position zum NawaRo-Bonus, die wir den Mitgliedern des Ausschusses Umwelt im Bundesrat Anfang dieser Woche übermittelt haben (im Mitgliederbereich abrufbar), entspricht der Empfehlung der SRU.
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