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NIEDERLAUSITZ aktuell

OVG bestätigt Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’

16:00 Uhr | 27. März 2008
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Hohnen: “Der demokratische Rechtsstaat weiß seine Instrumente zu nutzen”
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem damit begründet worden, dass der Verein eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwies. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der Verein durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Hohnen: “Der demokratische Rechtsstaat weiß seine Instrumente zu nutzen”
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem damit begründet worden, dass der Verein eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwies. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der Verein durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Hohnen: “Der demokratische Rechtsstaat weiß seine Instrumente zu nutzen”
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem damit begründet worden, dass der Verein eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwies. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der Verein durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Hohnen: “Der demokratische Rechtsstaat weiß seine Instrumente zu nutzen”
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem damit begründet worden, dass der Verein eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwies. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der Verein durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem damit begründet worden, dass der Verein eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwies. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der Verein durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
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In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem damit begründet worden, dass der Verein eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwies. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der Verein durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’ vom Juli 2006 bestätigt. Innenstaatssekretär Hans Jürgen Hohnen sagte in Potsdam: “Das Gericht hat damit erneut deutlich signalisiert, dass der demokratische Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde seine Instrumente sehr wohl zu nutzen weiß. Das Urteil bestätigt zugleich unseren konsequenten Kurs bei der Bekämpfung extremistischer Aktivitäten im Lande. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.”
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In den Jahren 2005/2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow im April 2005 und die Strausberger Vereinigung ANSDAPO im Juni 2005. Außerdem waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

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