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Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen von der Bundesregierung geforderte Verrechnung von 1,12 Milliarden Euro

13:44 Uhr | 16. Dezember 2010
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Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt der BA für 2011 ohne die von der Bundesregierung geforderte Genehmigungsauflage zur Insolvenzgeld-Umlage erneut festgestellt.
Der Verwaltungsrat sieht es als rechtlich zwingend an, den Überschuss in Höhe von 1,12 Milliarden Euro aus der Insolvenzgeld-Umlage 2010 in das Jahr 2011 zu übertragen, weil diese Mittel nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld eingesetzt werden dürfen. Es wäre zweckwidrig und damit ein Missbrauch, diese Gelder zur Deckung des in diesem Jahr entstehenden Defizits in der Arbeitslosenversicherung heran zu ziehen. Deshalb hält es der Verwaltungsrat auch für rechtswidrig, diese Mittel – wie von der Bundesregierung mit der Genehmigungsauflage beabsichtigt – dazu zu nutzen, den in diesem Jahr gesetzlich festgelegten Zuschuss des Bundes an die BA zu verringern.
Die Insolvenzgeld-Umlage wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Sie war für das Jahr 2010 angehoben worden, da infolge der Krise zahlreiche Insolvenzen erwartet wurden. Die Wirtschaft erholte sich aber schneller und es kam zum Überschuss, der wiederum zur Folge hat, dass die Insolvenzgeld-Umlage für das Jahr 2011 ausgesetzt wird. Wenn der Überschuss aber nun im Jahr 2010 für andere Zwecke verbraucht wird, müssen die Ausgaben in Folge von Insolvenzen im Jahr 2011 aus laufenden Beitragseinnahmen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Arbeitgeber würden also im Jahr 2011 die Insolvenzgeldausgaben über ihre Beiträge zur Arbeitsförderung zur Hälfte erneut zahlen. Und auch die Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen eine Leistung mit, die eigentlich nur von den Arbeitgebern zur Sicherung noch ausstehender Lohnforderungen zu tragen ist.
Der Verwaltungsrat der BA widerspricht der Begründung der Bundesregierung, der vorgesehene Übertrag sei – in Ermangelung einer Rechtsgrundlage – nicht möglich. Nach § 72 Bundeshaushaltsordnung ist eine Übertragung der Restmittel durch den Verwaltungsrat ins nächste Haushaltsjahr über den Haushaltsplan ausdrücklich möglich. Die Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung auch zu erteilen. Die gesetzlich angeordnete Zweckbindung der Insolvenzgeldumlagemittel lässt kein Ermessen der Bundesregierung im Hinblick auf die Genehmigung zu. Der Verwaltungsrat hat daher den Vorstand beauftragt, notfalls gerichtlich gegen das Inkraftsetzen des Haushalts 2011 in einer anderen als der vom Verwaltungsrat festgestellten Form vorzugehen.
Durch die Auflage der Bundesregierung vermindern sich die Gesamteinnahmen des Haushalts 2011 auf 36,6 Milliarden EUR. Die Ausgabenseite des Haushalts der Bundesagentur ist von dem Streit völlig unberührt. So ist es der BA angesichts der günstigen Arbeitsmarktentwicklung möglich, präventive Ansätze zu verstärken und insbesondere durch Qualifizierung einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert eingesetzt. Insofern gilt als Grundsatz für den Haushalt 2011 Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau, die die Brücke schlägt vom Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Krise hin zur Begleitung des Strukturwandels. Ziel der Bundesagentur bleibt es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den für 2011 erwarteten weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen. Die BA strebt dabei an, auch Benachteiligten verstärkt Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen insgesamt 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wie z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung zusammengefasst sind. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Die Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben kann 2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt werden. Würde man die Genehmigungsauflage der Bundesregierung berücksichtigen, wäre ein Defizit in Höhe von 5,4 Milliarden Euro und nicht von 4,3 Milliarden Euro wie in dem durch den Verwaltungsrat erneut festgestellten Haushaltsplan über eine Darlehensaufnahme beim Bund auszugleichen. Dieses Darlehen muss in den Folgejahren aus dem Beitragsaufkommen zurückgezahlt werden. Nur in 2010 deckt der Bund den Fehlbetrag durch einen Zuschuss ab.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt der BA für 2011 ohne die von der Bundesregierung geforderte Genehmigungsauflage zur Insolvenzgeld-Umlage erneut festgestellt.
Der Verwaltungsrat sieht es als rechtlich zwingend an, den Überschuss in Höhe von 1,12 Milliarden Euro aus der Insolvenzgeld-Umlage 2010 in das Jahr 2011 zu übertragen, weil diese Mittel nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld eingesetzt werden dürfen. Es wäre zweckwidrig und damit ein Missbrauch, diese Gelder zur Deckung des in diesem Jahr entstehenden Defizits in der Arbeitslosenversicherung heran zu ziehen. Deshalb hält es der Verwaltungsrat auch für rechtswidrig, diese Mittel – wie von der Bundesregierung mit der Genehmigungsauflage beabsichtigt – dazu zu nutzen, den in diesem Jahr gesetzlich festgelegten Zuschuss des Bundes an die BA zu verringern.
Die Insolvenzgeld-Umlage wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Sie war für das Jahr 2010 angehoben worden, da infolge der Krise zahlreiche Insolvenzen erwartet wurden. Die Wirtschaft erholte sich aber schneller und es kam zum Überschuss, der wiederum zur Folge hat, dass die Insolvenzgeld-Umlage für das Jahr 2011 ausgesetzt wird. Wenn der Überschuss aber nun im Jahr 2010 für andere Zwecke verbraucht wird, müssen die Ausgaben in Folge von Insolvenzen im Jahr 2011 aus laufenden Beitragseinnahmen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Arbeitgeber würden also im Jahr 2011 die Insolvenzgeldausgaben über ihre Beiträge zur Arbeitsförderung zur Hälfte erneut zahlen. Und auch die Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen eine Leistung mit, die eigentlich nur von den Arbeitgebern zur Sicherung noch ausstehender Lohnforderungen zu tragen ist.
Der Verwaltungsrat der BA widerspricht der Begründung der Bundesregierung, der vorgesehene Übertrag sei – in Ermangelung einer Rechtsgrundlage – nicht möglich. Nach § 72 Bundeshaushaltsordnung ist eine Übertragung der Restmittel durch den Verwaltungsrat ins nächste Haushaltsjahr über den Haushaltsplan ausdrücklich möglich. Die Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung auch zu erteilen. Die gesetzlich angeordnete Zweckbindung der Insolvenzgeldumlagemittel lässt kein Ermessen der Bundesregierung im Hinblick auf die Genehmigung zu. Der Verwaltungsrat hat daher den Vorstand beauftragt, notfalls gerichtlich gegen das Inkraftsetzen des Haushalts 2011 in einer anderen als der vom Verwaltungsrat festgestellten Form vorzugehen.
Durch die Auflage der Bundesregierung vermindern sich die Gesamteinnahmen des Haushalts 2011 auf 36,6 Milliarden EUR. Die Ausgabenseite des Haushalts der Bundesagentur ist von dem Streit völlig unberührt. So ist es der BA angesichts der günstigen Arbeitsmarktentwicklung möglich, präventive Ansätze zu verstärken und insbesondere durch Qualifizierung einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert eingesetzt. Insofern gilt als Grundsatz für den Haushalt 2011 Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau, die die Brücke schlägt vom Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Krise hin zur Begleitung des Strukturwandels. Ziel der Bundesagentur bleibt es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den für 2011 erwarteten weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen. Die BA strebt dabei an, auch Benachteiligten verstärkt Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen insgesamt 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wie z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung zusammengefasst sind. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Die Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben kann 2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt werden. Würde man die Genehmigungsauflage der Bundesregierung berücksichtigen, wäre ein Defizit in Höhe von 5,4 Milliarden Euro und nicht von 4,3 Milliarden Euro wie in dem durch den Verwaltungsrat erneut festgestellten Haushaltsplan über eine Darlehensaufnahme beim Bund auszugleichen. Dieses Darlehen muss in den Folgejahren aus dem Beitragsaufkommen zurückgezahlt werden. Nur in 2010 deckt der Bund den Fehlbetrag durch einen Zuschuss ab.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt der BA für 2011 ohne die von der Bundesregierung geforderte Genehmigungsauflage zur Insolvenzgeld-Umlage erneut festgestellt.
Der Verwaltungsrat sieht es als rechtlich zwingend an, den Überschuss in Höhe von 1,12 Milliarden Euro aus der Insolvenzgeld-Umlage 2010 in das Jahr 2011 zu übertragen, weil diese Mittel nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld eingesetzt werden dürfen. Es wäre zweckwidrig und damit ein Missbrauch, diese Gelder zur Deckung des in diesem Jahr entstehenden Defizits in der Arbeitslosenversicherung heran zu ziehen. Deshalb hält es der Verwaltungsrat auch für rechtswidrig, diese Mittel – wie von der Bundesregierung mit der Genehmigungsauflage beabsichtigt – dazu zu nutzen, den in diesem Jahr gesetzlich festgelegten Zuschuss des Bundes an die BA zu verringern.
Die Insolvenzgeld-Umlage wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Sie war für das Jahr 2010 angehoben worden, da infolge der Krise zahlreiche Insolvenzen erwartet wurden. Die Wirtschaft erholte sich aber schneller und es kam zum Überschuss, der wiederum zur Folge hat, dass die Insolvenzgeld-Umlage für das Jahr 2011 ausgesetzt wird. Wenn der Überschuss aber nun im Jahr 2010 für andere Zwecke verbraucht wird, müssen die Ausgaben in Folge von Insolvenzen im Jahr 2011 aus laufenden Beitragseinnahmen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Arbeitgeber würden also im Jahr 2011 die Insolvenzgeldausgaben über ihre Beiträge zur Arbeitsförderung zur Hälfte erneut zahlen. Und auch die Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen eine Leistung mit, die eigentlich nur von den Arbeitgebern zur Sicherung noch ausstehender Lohnforderungen zu tragen ist.
Der Verwaltungsrat der BA widerspricht der Begründung der Bundesregierung, der vorgesehene Übertrag sei – in Ermangelung einer Rechtsgrundlage – nicht möglich. Nach § 72 Bundeshaushaltsordnung ist eine Übertragung der Restmittel durch den Verwaltungsrat ins nächste Haushaltsjahr über den Haushaltsplan ausdrücklich möglich. Die Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung auch zu erteilen. Die gesetzlich angeordnete Zweckbindung der Insolvenzgeldumlagemittel lässt kein Ermessen der Bundesregierung im Hinblick auf die Genehmigung zu. Der Verwaltungsrat hat daher den Vorstand beauftragt, notfalls gerichtlich gegen das Inkraftsetzen des Haushalts 2011 in einer anderen als der vom Verwaltungsrat festgestellten Form vorzugehen.
Durch die Auflage der Bundesregierung vermindern sich die Gesamteinnahmen des Haushalts 2011 auf 36,6 Milliarden EUR. Die Ausgabenseite des Haushalts der Bundesagentur ist von dem Streit völlig unberührt. So ist es der BA angesichts der günstigen Arbeitsmarktentwicklung möglich, präventive Ansätze zu verstärken und insbesondere durch Qualifizierung einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert eingesetzt. Insofern gilt als Grundsatz für den Haushalt 2011 Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau, die die Brücke schlägt vom Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Krise hin zur Begleitung des Strukturwandels. Ziel der Bundesagentur bleibt es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den für 2011 erwarteten weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen. Die BA strebt dabei an, auch Benachteiligten verstärkt Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen insgesamt 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wie z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung zusammengefasst sind. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Die Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben kann 2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt werden. Würde man die Genehmigungsauflage der Bundesregierung berücksichtigen, wäre ein Defizit in Höhe von 5,4 Milliarden Euro und nicht von 4,3 Milliarden Euro wie in dem durch den Verwaltungsrat erneut festgestellten Haushaltsplan über eine Darlehensaufnahme beim Bund auszugleichen. Dieses Darlehen muss in den Folgejahren aus dem Beitragsaufkommen zurückgezahlt werden. Nur in 2010 deckt der Bund den Fehlbetrag durch einen Zuschuss ab.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt der BA für 2011 ohne die von der Bundesregierung geforderte Genehmigungsauflage zur Insolvenzgeld-Umlage erneut festgestellt.
Der Verwaltungsrat sieht es als rechtlich zwingend an, den Überschuss in Höhe von 1,12 Milliarden Euro aus der Insolvenzgeld-Umlage 2010 in das Jahr 2011 zu übertragen, weil diese Mittel nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld eingesetzt werden dürfen. Es wäre zweckwidrig und damit ein Missbrauch, diese Gelder zur Deckung des in diesem Jahr entstehenden Defizits in der Arbeitslosenversicherung heran zu ziehen. Deshalb hält es der Verwaltungsrat auch für rechtswidrig, diese Mittel – wie von der Bundesregierung mit der Genehmigungsauflage beabsichtigt – dazu zu nutzen, den in diesem Jahr gesetzlich festgelegten Zuschuss des Bundes an die BA zu verringern.
Die Insolvenzgeld-Umlage wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Sie war für das Jahr 2010 angehoben worden, da infolge der Krise zahlreiche Insolvenzen erwartet wurden. Die Wirtschaft erholte sich aber schneller und es kam zum Überschuss, der wiederum zur Folge hat, dass die Insolvenzgeld-Umlage für das Jahr 2011 ausgesetzt wird. Wenn der Überschuss aber nun im Jahr 2010 für andere Zwecke verbraucht wird, müssen die Ausgaben in Folge von Insolvenzen im Jahr 2011 aus laufenden Beitragseinnahmen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Arbeitgeber würden also im Jahr 2011 die Insolvenzgeldausgaben über ihre Beiträge zur Arbeitsförderung zur Hälfte erneut zahlen. Und auch die Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen eine Leistung mit, die eigentlich nur von den Arbeitgebern zur Sicherung noch ausstehender Lohnforderungen zu tragen ist.
Der Verwaltungsrat der BA widerspricht der Begründung der Bundesregierung, der vorgesehene Übertrag sei – in Ermangelung einer Rechtsgrundlage – nicht möglich. Nach § 72 Bundeshaushaltsordnung ist eine Übertragung der Restmittel durch den Verwaltungsrat ins nächste Haushaltsjahr über den Haushaltsplan ausdrücklich möglich. Die Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung auch zu erteilen. Die gesetzlich angeordnete Zweckbindung der Insolvenzgeldumlagemittel lässt kein Ermessen der Bundesregierung im Hinblick auf die Genehmigung zu. Der Verwaltungsrat hat daher den Vorstand beauftragt, notfalls gerichtlich gegen das Inkraftsetzen des Haushalts 2011 in einer anderen als der vom Verwaltungsrat festgestellten Form vorzugehen.
Durch die Auflage der Bundesregierung vermindern sich die Gesamteinnahmen des Haushalts 2011 auf 36,6 Milliarden EUR. Die Ausgabenseite des Haushalts der Bundesagentur ist von dem Streit völlig unberührt. So ist es der BA angesichts der günstigen Arbeitsmarktentwicklung möglich, präventive Ansätze zu verstärken und insbesondere durch Qualifizierung einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert eingesetzt. Insofern gilt als Grundsatz für den Haushalt 2011 Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau, die die Brücke schlägt vom Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Krise hin zur Begleitung des Strukturwandels. Ziel der Bundesagentur bleibt es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den für 2011 erwarteten weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen. Die BA strebt dabei an, auch Benachteiligten verstärkt Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen insgesamt 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wie z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung zusammengefasst sind. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Die Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben kann 2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt werden. Würde man die Genehmigungsauflage der Bundesregierung berücksichtigen, wäre ein Defizit in Höhe von 5,4 Milliarden Euro und nicht von 4,3 Milliarden Euro wie in dem durch den Verwaltungsrat erneut festgestellten Haushaltsplan über eine Darlehensaufnahme beim Bund auszugleichen. Dieses Darlehen muss in den Folgejahren aus dem Beitragsaufkommen zurückgezahlt werden. Nur in 2010 deckt der Bund den Fehlbetrag durch einen Zuschuss ab.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Frau stirbt bei Unfall auf der B96 bei Wormlage

10.Juli 2025 | 4.6k Leser

3:2-Sieg im Testspiel: Energie Cottbus dreht Rückstand gegen Greifswald

09.Juli 2025 | 4.3k Leser

VideoNews

Jazz Dance Club Cottbus | Sommerfest 2025 Recap
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Der JDCC 99 feierte am 06.07.2025 sein Sommerfest mit über 600 Gästen. 180 aktive Tänzerinnen und Tänzer zeigten in zehn Formationen ihr Können, die Jazzy Lights gewannen den vereinsintern ausgelobten ...Publikumspreis des Tages. Vereinsmitglieder engagierten sich, grillten und verschiedene Spiele an der LausitzArena hielten Jung und Alt bei Laune. Über den Nachmittag entstand ein kleines Recap.

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Cottbus | Rotary Club Cottbus spendet 3.500€ an Planetarium
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Sport-Update #27 | Kanu-Abteilung des ESV Lok Raw lädt zu Tag der offenen Tür am 12. Juli
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #27 nehmen wir euch diesmal mit ans Wasser, genauer gesagt zur Kanu-Abteilung des ESV Lok Raw Cottbus! Der traditionsreiche Verein öffnet am 12. Juli ...sein Bootshaus an der Spree und lädt zum Tag der offenen Tür ein. Egal ob Drachenboot, Kanu Polo oder Stand-Up-Paddling – Interessierte könnt alles ausprobieren und den Wassersport hautnah erleben. Im Videotalk erzählt Vereinsmitglied Philipp Herbrich, was die Abteilung ausmacht, wie das Training bei den Lok-Paddlern abläuft und welche sportlichen Erfolge bisher gefeiert wurden.


VERLOSUNG 🍀🍀🍀
Wir verlosen 3×1 Drachenboot-Ausfahrt, also jeweils ein komplettes Boot für dich, Familie und Freunde. Kommentiert bis nächsten Montagmittag um 12 Uhr, warum und mit wem ihr eine kleine sportliche Auszeit mitten auf der Spree verbringen wollt. Die Verlosung läuft wie immer auf Instagram & Facebook.

💪 Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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