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NIEDERLAUSITZ aktuell

Justizminister ruft zu mehr Zivilcourage auf

21:19 Uhr | 25. November 2010
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Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Häusliche Gewalt an Frauen und deren Kinder bleibt für die Täter viel zu oft ohne strafrechtliche Folgen, bedauert Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ heute in Potsdam.
Schöneburg: „Durch Schläge und Drohungen eingeschüchterte Frauen haben häufig Angst, ihre Peiniger anzuzeigen; zumal diese vielfach aus dem Familien- oder Freundeskreis stammen. Jeder Mitwisser, jeder Verwandte, Bekannte oder Nachbar, der die Augen vor der Pein verschließt und schweigt, sollte bedenken: Gleichgültigkeit oder mangelnder Mut ermuntern tendenziell die Täter zu neuer Gewalt. Wer nicht unmittelbar selbst bedroht ist, sollte Zivilcourage beweisen und den Opfern helfen.“
Die Statistiken der Strafermittlungsbehörden, insbesondere die hohe Anzahl der aus mannigfaltigen Gründen eingestellten Verfahren, begründen den Verdacht, dass Zeugen und auch Opfer die Tatverdächtigen oft schonen und ihre Taten decken. Gerade häusliche Gewalt dürfte vielfach von den Betroffenen verschwiegen werden. Die Gründe dafür reichen von Scham über fehlendes Problembewusstsein bis zur finanziellen Abhängigkeit des Opfers vom Täter.
Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt insbesondere an Frauen bewegen sich dennoch seit Jahren auf beachtlichem Niveau. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 968 neue Verfahren registriert. Danach könnte Zahl der 1907 Verfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Gesamtjahr 2009 deutlich übertroffen werden. Seit 2005 schwankte die Zahl der Ermittlungsverfahren jeweils um 1900. (2005: 1803 neue Verfahren, 2006: 1902 neue Verfahren, 2007: 1972 neue Verfahren, 2008: 1839 neue Verfahren.)
Auf gleichbleibendem Niveau bewegt sich auch die Zahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, dem so genannten Stalking, das seit 2007 strafrechtlich verfolgt wird (2008: 1722 neue Verfahren; 2009: 1747 neue Verfahren).
Es ist davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen zu Gewalt an Frauen lediglich einen Teilbereich eines weit größeren Problemkomplexes darstellen. Der Europarat geht davon aus, dass 20 bis 25 aller Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens Erfahrungen mit häuslicher Gewalt haben und jede zehnte Frau sexuelle Gewalt erlebt.
Das Justizministerium des Landes Brandenburg leistet mit der finanziellen Förderung etlicher Vereine seit Jahren einen Beitrag zum Opferschutz einschließlich des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewaltausübung. Der Verein Opferhilfe beispielsweise erhält aus dem Haushalt des Justizministeriums etwa 200.000 Euro pro Jahr. Auch die wichtige Arbeit, die das Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg (Stibb) mit Sitz in Kleinmachnow seit 1991 leistet, ist in diesem Jahr erneut finanziell unterstützt worden. Für das Vereinsprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten“ erhielt das Stibb im Mai 2010 knapp 41.000 Euro aus Lottomitteln des Justizministeriums.
Schöneburg: Opfer von Gewalttaten dürfen mit ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen werden. Wenn Opfer nach einem Gewalttrauma nicht ausreichend psychologisch geholfen wird, wächst die Gefahr, dass die Hilflosigkeit, die sie erfahren haben, irgend wann spontan in Aggression umschlägt. Aus ehemaligen Opfern werden dann neue Täter, und es gibt wieder Opfer, wieder Täter. Diese verhängnisvolle Spirale der Gewalt müssen wir durchbrechen. Wir müssen uns ganz besonders um Kinder kümmern, die in frühen Jahren, wenn sie am schutzlosesten sind, Gewalt erfahren haben. Bei diesen Kindern, die aus unbewältigter Opfererfahrung zum Täter mutieren, ist die Gefahr groß, dass sie sich ihre Leben verbauen. Denn wer früh straffällig wird, hat später im Leben oft schlechtere Chancen. Opferschutz ist immer auch ein Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerium der Justiz

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