Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz- Entwurf der Bundesregierung gegenüber Bundesumweltminister Dr. Röttgen und Bundeswirtschaftminister Brüderle eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Nach der Einschätzung des DStGB steht die Begründung des Gesetzentwurfes, die die CCS-Technologie als eine herausragende Bedeutung für die klimaverträgliche Energieversorgung und die volkswirtschaftliche Wertschöpfung hervorhebt, im markanten Widerspruch zu den Erkenntnissen bedeutender energiewissenschaftlicher Institutionen, die die Nachhaltigkeit der CCS-Technologie nach volkswirtschaftlichen, aber auch nach Kriterien des Umwelt- und insbesondere des Klimaschutzes in Frage stellen. Hier verweist der DStGB auf die Bewertungen durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), das Umweltbundesamt und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
In der DStGB-Stellungnahme zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz-Entwurf wird unter anderem auf die fragliche Erforderlichkeit der CCS-Technologie, die erheblichen Sicherheitsbedenken, die Verdrängung erneuerbarer Energien, die Benachteiligung des ländlichen Raums, der durch Akzeptanzprobleme zu befürchtende Attraktivitätsverlust der betroffenen Kommunen als Tourismusziel, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte und die fehlende Wahrung der Interessen der betroffenen Regionen und Bundesländer verwiesen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz- Entwurf der Bundesregierung gegenüber Bundesumweltminister Dr. Röttgen und Bundeswirtschaftminister Brüderle eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Nach der Einschätzung des DStGB steht die Begründung des Gesetzentwurfes, die die CCS-Technologie als eine herausragende Bedeutung für die klimaverträgliche Energieversorgung und die volkswirtschaftliche Wertschöpfung hervorhebt, im markanten Widerspruch zu den Erkenntnissen bedeutender energiewissenschaftlicher Institutionen, die die Nachhaltigkeit der CCS-Technologie nach volkswirtschaftlichen, aber auch nach Kriterien des Umwelt- und insbesondere des Klimaschutzes in Frage stellen. Hier verweist der DStGB auf die Bewertungen durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), das Umweltbundesamt und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
In der DStGB-Stellungnahme zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz-Entwurf wird unter anderem auf die fragliche Erforderlichkeit der CCS-Technologie, die erheblichen Sicherheitsbedenken, die Verdrängung erneuerbarer Energien, die Benachteiligung des ländlichen Raums, der durch Akzeptanzprobleme zu befürchtende Attraktivitätsverlust der betroffenen Kommunen als Tourismusziel, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte und die fehlende Wahrung der Interessen der betroffenen Regionen und Bundesländer verwiesen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz- Entwurf der Bundesregierung gegenüber Bundesumweltminister Dr. Röttgen und Bundeswirtschaftminister Brüderle eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Nach der Einschätzung des DStGB steht die Begründung des Gesetzentwurfes, die die CCS-Technologie als eine herausragende Bedeutung für die klimaverträgliche Energieversorgung und die volkswirtschaftliche Wertschöpfung hervorhebt, im markanten Widerspruch zu den Erkenntnissen bedeutender energiewissenschaftlicher Institutionen, die die Nachhaltigkeit der CCS-Technologie nach volkswirtschaftlichen, aber auch nach Kriterien des Umwelt- und insbesondere des Klimaschutzes in Frage stellen. Hier verweist der DStGB auf die Bewertungen durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), das Umweltbundesamt und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
In der DStGB-Stellungnahme zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz-Entwurf wird unter anderem auf die fragliche Erforderlichkeit der CCS-Technologie, die erheblichen Sicherheitsbedenken, die Verdrängung erneuerbarer Energien, die Benachteiligung des ländlichen Raums, der durch Akzeptanzprobleme zu befürchtende Attraktivitätsverlust der betroffenen Kommunen als Tourismusziel, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte und die fehlende Wahrung der Interessen der betroffenen Regionen und Bundesländer verwiesen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz- Entwurf der Bundesregierung gegenüber Bundesumweltminister Dr. Röttgen und Bundeswirtschaftminister Brüderle eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Nach der Einschätzung des DStGB steht die Begründung des Gesetzentwurfes, die die CCS-Technologie als eine herausragende Bedeutung für die klimaverträgliche Energieversorgung und die volkswirtschaftliche Wertschöpfung hervorhebt, im markanten Widerspruch zu den Erkenntnissen bedeutender energiewissenschaftlicher Institutionen, die die Nachhaltigkeit der CCS-Technologie nach volkswirtschaftlichen, aber auch nach Kriterien des Umwelt- und insbesondere des Klimaschutzes in Frage stellen. Hier verweist der DStGB auf die Bewertungen durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), das Umweltbundesamt und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
In der DStGB-Stellungnahme zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz-Entwurf wird unter anderem auf die fragliche Erforderlichkeit der CCS-Technologie, die erheblichen Sicherheitsbedenken, die Verdrängung erneuerbarer Energien, die Benachteiligung des ländlichen Raums, der durch Akzeptanzprobleme zu befürchtende Attraktivitätsverlust der betroffenen Kommunen als Tourismusziel, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte und die fehlende Wahrung der Interessen der betroffenen Regionen und Bundesländer verwiesen.