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NIEDERLAUSITZ aktuell

Gemeinsames Positionspapier zur Grünen Gentechnik in Brandenburg

13:43 Uhr | 18. März 2008
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
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Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall ein und stoppt vorerst eine mögliche Hochstufung zu "gesichert rechtsextremitisch"....

Lübben sucht neue Betreiber für Kahnhäfen Schlossinsel & Lindenstraße

Lübben sucht neue Betreiber für Kahnhäfen Schlossinsel & Lindenstraße

23. Mai 2025

Die Stadt Lübben sucht neue Betreiber für ihre beiden Kahnhäfen „Schlossinsel“ und „Lindenstraße“, um den traditionsreichen Kahnfährbetrieb langfristig attraktiv zu...

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

22. Mai 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...

René Wilke als neuer Innenminister Brandenburgs vereidigt

René Wilke als neuer Innenminister Brandenburgs vereidigt

22. Mai 2025

René Wilke ist offiziell neuer Innenminister und Minister für Kommunales des Landes Brandenburg. Der 40-Jährige wurde heute Vormittag im Brandenburger...

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Newsticker

AfD Brandenburg bleibt vorerst Verdachtsfall. Hochstufung ausgesetzt

19:00 Uhr | 23. Mai 2025 | 297 Leser

Für Montag erneut zahlreiche Busausfälle in Spree-Neiße angekündigt

17:52 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.2k Leser

Bubbatzfreunde Kerkwitz laden zum 12. Alttechniktreffen

16:27 Uhr | 23. Mai 2025 | 93 Leser

Neueröffnung faro.shop im Lausitz Park Cottbus mit Gewinnaktion für PS5

14:57 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.4k Leser

Mitreden & Mitgestalten: Beteiligungsworkshop beim Skatepark Spremberg

14:48 Uhr | 23. Mai 2025 | 98 Leser

OB Schick lädt zu Ortsteilrundgang in Cottbus-Döbbrick

14:44 Uhr | 23. Mai 2025 | 71 Leser

Meistgelesen

Gerichtsbeschluss legt Regionalbusverkehr in Spree-Neiße lahm

19.Mai 2025 | 13.7k Leser

Neuer Lausitz Park mit Marktkauf in Cottbus offiziell eröffnet

22.Mai 2025 | 11.7k Leser

Traurige Gewissheit: Vermisster aus Ruhland tot aufgefunden

19.Mai 2025 | 10k Leser

Unfall in Großkoschen: Kreuzung nach Crash voll gesperrt

22.Mai 2025 | 3.5k Leser

Zahlreiche Pendler & Schülerverbindungen in Spree-Neiße fallen aus

18.Mai 2025 | 3.3k Leser

Falsche Ankäufer unterwegs: Stadt Senftenberg warnt vor Betrugsmasche

23.Mai 2025 | 3k Leser

VideoNews

Cottbus | Neueröffnung vom faro.shop im Lausitz Park mit Gewinnaktion Playstation 5
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Mit dem Umzug in den neu gestalteten Lausitz Park Cottbus hat der Mobilfunk- und Internetexperte faro.shop seine Neueröffnung gefeiert. Als einziger Anbieter für Mobilfunk und Glasfaser vor Ort bietet der ...Shop persönliche Beratung, Tarife von Telekom und Vodafone sowie Unterstützung beim Glasfaserausbau in Cottbus und Umgebung. Zum Start lädt faro.shop zum Gewinnspiel ein: Wer eine Frage beantwortet und seine Kontaktdaten hinterlässt, kann eine PlayStation 5 mit zwei Controllern gewinnen. Vor Ort gibt’s passgenaue Schutzfolien zum Sofortzuschnitt, ein Glücksrad mit Rabattchancen bei Vertragsabschluss und Beratung in entspannter Atmosphäre unter anderem mit Kaffee TV-Wand. Alle Infos im NL-Partnertalk.

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Sport-Update #24 | Turnzentrum Trampolin über neue Halle, erfolgreichste Turner & Sportevents
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen wir über die neue Trampolinhalle, die aktuell auf dem Gelände ...des Sportzentrums entsteht und auf erfolgreiche Turner sowie beliebte Sportevents wie die GymCity Open.

VERLOSUNG🍀🍀🍀
Wir verlosen drei Powerbanks von faro-com. Kommentiert einfach bis nächsten Freitagmittag um 12 Uhr, warum ihr eine Powerbank gut gebrauchen könntet. Das Gewinnspiel läuft auf Instagram & Facebook.

💪Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Cottbus | Neuer Lausitz Park offiziell eröffnet - Wie weiter mit dem zweiten Bauabschnitt?
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Der neue Lausitz Park in Cottbus ist offiziell eröffnet. Um 8 Uhr begrüßte der neue Marktkauf seine ersten Kunden mit kleinen Überraschungen, um 9:30 Uhr folgten die weiteren Geschäften im ...Einkaufszentrum, bis auf die Apotheke. Wie es jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt für einen neuen Fachmarktriegel weitergeht, dazu mehr im NL-Kurztalk.

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