Das Kindergeld wird ab Januar 2021 um monatlich 15 Euro je Kind erhöht. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 250 Euro pro Monat.
Beiträge werden automatisch angepasst
Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.
Die aktuellen Auszahlungstermine können unter www.familienkasse.de abgerufen werden. Hier stehen auch weitere Informationen und Online-Angebote zum Kindergeld und Kinderzuschlag zur Verfügung.
Kinderbonus bis Dezember 2020
Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind (siehe auch Bundesgesetzblatt Nr. 31, Artikel 9 und 11).
Wer den Kinderbonus bekommt
Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Informationen zu den Voraussetzungen für Kindergeld finden Sie auf der Seite Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer.
Der Kinderbonus wird auch für Kinder gezahlt, für die derzeit …
- kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im Juli abgeschlossen) oder
- noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt).
Auszahlung und Höhe des Kinderbonus
Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung (grundsätzlich in 2 Raten).
Wann die Auszahlung erfolgt, richtet sich danach, zu welchem Zeitpunkt im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestanden hat:
- Für Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld bestand, erfolgte die Auszahlung im September 2020 (200 Euro) und im Oktober 2020 (100 Euro).
- Für Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch mehr auf Kindergeld bestand, jedoch zuvor in einem anderen Monat im Jahr 2020 (zum Beispiel, weil im Juli die Ausbildung abgeschlossen wurde), erfolgt die Auszahlung Mitte November 2020 in Höhe von 200 Euro und Mitte Dezember 2020 in Höhe von 100 Euro.
Für Kinder, die im Zeitraum September bis einschließlich Dezember 2020 geboren werden, gilt: Die Auszahlung des Kinderbonus richtet sich nach dem Geburtsmonat des Kindes und dem Zeitpunkt der Kindergeld-Antragstellung. Den Antrag können Sie einfach online stellen. Nutzen Sie dafür den Online-Service Kindergeld-Antrag bei Geburt.
Wenn Sie Kindergeld für Ihr neugeborenes Kind beantragt haben, wird der Kinderbonus automatisch an Sie ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in 2 Raten (200 Euro und 100 Euro). In bestimmten Fällen werden Kindergeld und Kinderbonus für neugeborene Kinder gemeinsam ausgezahlt.