In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 36 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 4.848 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 11.10.2020, 11:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.050 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+3) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 624 (+33). Im Landkreis Oder-Spree wurden im Vergleich zum Vortag acht neue Fälle registriert, damit überschritt der Landkreis den Grenzwert von 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen um drei.
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Weitere Einschränkungen nötig
Die Landesregierung hat ab dem 11.10.2020 neue Regeln bei der Überschreigung von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festgelegt:
private Feierlichkeiten
- im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und
- in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden
sind untersagt.
Anzeigepflicht: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten Feierlichkeiten diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmern außerhalb des eigenen Hausstandes.
Mund-Nasenschutz wird ausgeweitet
Ab dieser Inzidenzzahl haben Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
- in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
- Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.
Alle neuen Regelungen findet ihr hier ->> Weiterlesen
Übersicht
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 11.10., 11:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner kumuliert | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert |
Barnim | +1 | 520 | 9,7 | 280,7 | 29 |
Brandenburg a. d. H. | +1 | 86 | 6,9 | 119,1 | 1 |
Cottbus | +9 | 94 | 37,1 | 94,3 | 0 |
Dahme-Spreewald | 0 | 361 | 13,5 | 211,4 | 8 |
Elbe-Elster | 0 | 118 | 9,8 | 115,9 | 3 |
Frankfurt (Oder) | +3 | 87 | 20,8 | 150,6 | 0 |
Havelland | 0 | 290 | 12,3 | 177,9 | 6 |
Märkisch-Oderland | 0 | 315 | 8,7 | 160,9 | 4 |
Oberhavel | +3 | 438 | 14,6 | 205,7 | 9 |
Oberspreewald-Lausitz | +3 | 100 | 18,3 | 91,4 | 2 |
Oder-Spree | +8 | 290 | 38,0 | 162,2 | 3 |
Ostprignitz-Ruppin | 0 | 117 | 3,0 | 118,3 | 0 |
Potsdam | 0 | 787 | 12,8 | 436,4 | 50 |
Potsdam-Mittelmark | +2 | 703 | 10,2 | 324,6 | 43 |
Prignitz | 0 | 59 | 13,1 | 77,5 | 0 |
Spree-Neiße | +6 | 110 | 27,3 | 96,7 | 1 |
Teltow-Fläming | 0 | 308 | 12,9 | 181,2 | 13 |
Uckermark | 0 | 65 | 10,1 | 54,6 | 2 |
Brandenburg gesamt | +36 | 4.848 | 15,2 | 192,2 | 174 |
Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die kumulierte Inzidenz umfasst alle bisher gemeldeten bestätigten Fälle in Brandenburg pro 100.000 Einwohner und die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.