Im Fall der fahrlässigen Tötung einer ägyptischen Studentin in der Cottbuser Innenstadt will die Verteidung das Urteil anfechten. Wie das Amtsgericht Cottbus mitteilte, wurden seitens des Angeklagten Rechtsmittel angekündigt. Sobald das schriftliche Urteil bei der Verteidung eingegangen ist, kann diese innerhalb von einem Monat zwischen Berufung oder Revision wählen. Das Jugendschöffengericht hatte den Unfallfahrer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie 200 Sozialstunden beim Rettungsdienst verurteilt. Der damals 20-jährige Mann hatte die Studentin Ostern 2017 mit seinem Auto erfasst, als sie die Berliner Straße an der Straßenbahnhaltestelle “Stadthalle” überqueren wollte. Die junge Frau erlag später ihren Verletzungen.
Das Amtsgericht Cottbus teilte dazu mit:
Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu Lasten einer ägyptischen Staatsangehörigen. Gegen das am 20.01.2020 verkündete Urteil des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Cottbus, mit welchem gegen den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Lasten einer ägyptischen Staatsangehörigen eine Jugendstrafe von 1 Jahr (mit Strafaussetzung zur Bewährung) verhängt wurde, ist bei Gericht am Abend des 27.01.2020 und damit fristgerecht, ein nicht näher benanntes „Rechtsmittel“ des Angeklagten gegen das Urteil des Jugendschöffengerichts eingegangen.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die zunächst unbestimmte Anfechtung eines Urteils durch Einlegung eines „Rechtsmittels“, bei welcher der Angeklagte die Wahl zwischen Berufung und Revision zunächst offenlässt, ist zulässig, da dieser die Entscheidung über das geeignete Rechtsmittel (Berufung oder Revision) in der Regel erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe und des Hauptverhandlungsprotokolls treffen kann. Die endgültige Wahl, ob eine Berufung oder Revision durchgeführt werden soll, kann binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils getroffen werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Wahl getroffen, wird das Rechtsmittel als Berufung durchgeführt.
Für die Entscheidung über die Berufung wäre das Landgericht Cottbus, für die Entscheidung über eine Sprungrevision das Brandenburgische Oberlandesgericht zuständig. Die Berufung ist eine zweite Tatsacheninstanz. Die Verhandlung, insbesondere auch die Beweisaufnahme, wird daher in der Regel erneut vollständig vor dem Landgericht durchgeführt. Das Landgericht trifft dann in der Regel eine eigene Entscheidung in der Sache (gegen die dann nur noch die Revision möglich ist).
Im Revisionsverfahren hingegen wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft, eine erneute Beweisaufnahme findet dort nicht statt. Das Revisionsgericht prüft, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und/oder ob Verfahrensfehler vorliegen. Werden Fehler festgestellt, auf denen das Urteil beruht, wird das angefochtene Urteil durch das Revisionsgericht ganz oder in Teilen aufgehoben und an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.
red/Presseinfo