Mit einem Rundschreiben vom Dezember 2018 wurden die Maßnahmen bei Schulpflichtverletzungen klarer und einheitlicher geregelt. Außerdem wurden Schulpflichtverletzungen einheitlich erfasst. Inzwischen liegen die ersten Daten vor: Rund 1,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler fehlen als Regel- oder Intensivschwänzer bis zu 20 Tage oder mehr als 20 Tage innerhalb von drei Monaten unentschuldigt beim Unterricht. Die Schulen und die staatlichen Schulämter ergreifen gezielte Maßnahmen, um den Gründen von Schulverdrossenheit nachzugehen und einen drohenden Schulabbruch zu verhindern.
„Die Schulpflicht sichert den Anspruch auf Bildung und Erziehung von jungen Menschen als eine wesentliche Voraussetzung für einen möglichst selbstbestimmten Lebensweg in einer von Bildung und Wissen geprägten Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es von hoher Bedeutung, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht und an sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Die Eltern tragen eine besondere Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht und an den sonstigen pflichtigen Veranstaltungen der Schule.“, so die Handlungsanleitung zur Durchsetzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule vom Dezember 2018.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wollen verhindern, dass die Zukunft von Kindern und Jugendlichen durch fehlende Bildungserfolge dauerhaft gefährdet wird. Wenn im Rahmen der schulischen Möglichkeiten aufgeklärt ist, warum sie dem Unterricht fernbleiben, brauchen wir konsequentes Handeln – durch Lehrkräfte, Schulen, Schulämter oder die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Schulen und die Schulämter sind aufgefordert, konsequent gegen Schulpflichtverletzung vorzugehen.“
Das unentschuldigte Fehlen wurde durch alle vier staatlichen Schulämter im November 2018 erstmals nach einheitlichen Kriterien erfasst.
Von allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft haben 3,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler gelegentlich unentschuldigt gefehlt, ein Prozent zeigt eine Schulverdrossenheit, ca. ein Prozent sind als sogenannte Regelschwänzer und 0,5 Prozent als Intensivschwänzer auffällig. Besonders hoch ist der Anteil schulverweigernder Schülerinnen und Schüler an Ober- und Gesamtschulen.
Die staatlichen Schulämter können auch Kontakte zur Schulpsychologie oder in spezielle Projekte von Trägern der Jugendhilfe vermitteln.
Vorgesehen sind aber auch sanktionierende Maßnahmen wie die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Ein Bußgeld kann laut Brandenburgischem Schulgesetz bis zu 2.500 Euro betragen. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung der Schulpflicht sind die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor, können die Jugendämter geeignete Maßnahmen bei den Familiengerichten beantragen.
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pm/red