Nach der Richtlinie des Landkreises können maximal fünf Studierende pro Jahr eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren und drei Monaten erhalten. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studierenden verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von vier Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben.
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.September des laufenden Jahres zu beantragen, die Entscheidung über die Gewährung trifft eine Arbeitsgruppe, die vom Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald berufen wird.
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