Nach einiger Verzögerung kann die Amtsdirektorwahl in Burg nun wie geplant stattfinden. Die Kandidaten Tobias Hentschel und Matthias Remus werden sich am kommenden Montag der Wahl des Amtsausschusses stellen. In der öffentlichen Sitzung findet die geheime Wahl des neuen Amtsdirektors statt. Der Amtsdirektor wird für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Dazu teilte das Amt Burg weiter mit:
Der Amtsausschuss des Amtes Burg (Spreewald) hat aus sieben Bewerbungen, ausschließlich männliche Bewerber, zwei Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen:
· Tobias Hentschel aus Kolkwitz, 43 Jahre alt, derzeit Fachbereichsleiter der Bauverwaltung in der Gemeindeverwaltung Kolkwitz und 2. Stellvertreter des Bürgermeisters
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· Matthias Remus aus Rathenow, 45 Jahre alt, derzeit Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt bei der Stadtverwaltung Rathenow
Die Kandidaten werden sich vor dem Eintritt in die Wahlhandlung der Öffentlichkeit vorstellen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses auf sich vereinigt. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses Burg (Spreewald) beträgt 14. Demnach sind also mindestens acht Stimmen notwendig. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, findet eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Ein genauer Zeitpunkt, wann der neue Amtsdirektor die Ernennungsurkunde erhalten wird, kann derzeit noch nicht genannt werden.
Keine Bedenken gegen die Wahl
Sowohl die Kommunalaufsicht, als auch das Innenministerium sehen keine kommunalverfassungsrechtlichen oder dienstrechtlichen Bedenken gegen die Fortsetzung des Verfahrens und die Neuwahl des Amtsdirektors. Die Wahl des Amtsdirektors war im September verschoben worden, weil die am 17. April abgewählte Amtsdirektorin Petra Krautz überraschend Klage gegen den Amtsausschuss eingereicht hatte. Die Klägerin hat bei Gericht beantragt, festzustellen, dass der Abwahlbeschluss nichtig, hilfsweise rechtswidrig ergangen ist, und dass im weiteren das Beamtenverhältnis mit der Klägerin fortbesteht.
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red/pm




