Anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz in Potsdam erklärte Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig: „Brandenburg hat sich auf der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz erfolgreich für einen Beschluss eingesetzt, der die Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt stärkt. Die Transparenz in der Preisentwicklung im Fernwärmemarkt soll erhöht werden. Eine Veröffentlichung der Fernwärmepreise im Internet muss verpflichtend sein. Ich möchte erreichen, dass Fernwärmekunden einen vergleichbaren Schutz und Rechte wie beim Verbrauch von Strom oder Gas erhalten.“
Und weiter sagte er: „Die Bundesregierung muss endlich die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich Fernwärme stärken. Es kann nicht sein, dass trotz eines dringenden offensichtlichen Handlungsbedarfs keine Maßnahmen ergriffen werden.“
Der Fernwärmesektor ist im Gegensatz zum Strom- und Gasmarkt immer noch monopolartig ausgestaltet. Aufgrund dieser Monopolstruktur sind Verbraucherinnen und Verbraucher besonders schutzbedürftig, da Preise und Konditionen nicht durch einen freien Handel entstehen, sondern einseitig von Fernwärmeversorgern festgelegt werden. Ein Anbieterwechsel zu einem anderen Fernwärmeversorger ist für Mieter nicht möglich, für Hauseigentümer meist nur mit viel zeitlichem Vorlauf und mit größerem finanziellem Aufwand.
Daneben ergeben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher Probleme wegen überhöhter Preise und wegen fehlender Transparenz der Fernwärmepreise.
Eine Veränderung und Umgestaltung des Fernwärmemarktes im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher muss jedoch von der Bundesregierung geregelt werden. Die Regulierung des Fernwärmemarktes erfolgt über eine Bundesverordnung.
pm/red