Justizminister Ludwig hat sich am heutigen Donnerstag im Landgericht Frankfurt/Oder über die Digitalisierung von Gerichtsakten informiert. Diese Maßnahme dient der Pilotierung der im Länderverbund entwickelten elektronischen Akte. „Mit dieser Modernisierung schaffen wir die Voraussetzungen, dass ab dem Jahr 2026 elektronische Akten verbindlich sowohl in Zivilverfahren als auch in Strafverfahren und den Verfahren der Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zu führen sind.“, so Ludwig.
Damit die gescannten Dokumente künftig die Gerichtsakten aus Papier ersetzen können, muss sichergestellt sein, dass die übertragenen Dokumente mit den Ausgangsdokumenten inhaltlich übereinstimmen. Der Übertragungsvorgang muss nach dem Stand der Technik erfolgen und die Vorgaben der einschlägigen technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen.
Das Scanprojekt steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte mit einer speziell an die Arbeitsabläufe der Justiz angepassten Software. Dieses Vorhaben des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz wird durch den im Aufbau befindlichen Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) unter Beteiligung des Landgerichts Frankfurt (Oder) durchgeführt.
„Mit Blick auf die bundesgesetzliche Verpflichtung, bis zum Jahr 2026 bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes elektronische Akten zu führen, werden auch in den nächsten Jahren von den beteiligten Akteuren große Anstrengungen unternommen, um diesen Umbruch organisatorisch, technisch, haushälterisch und insbesondere auch personell leisten zu können.“, so Ludwig zum Abschluss seines Besuches.
pm/red
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