Am 21.12.2016 wurde der Sonderbetriebsplan „Immissionsschutz Tagebau Welzow-Süd“ vom brandenburgischen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zugelassen. Die Stadt Welzow hat nach eingehender Prüfung fristgerecht Widerspruch gegen den Zulassungsbescheid des Sonderbetriebsplans eingelegt. Bürgermeisterin Birgit Zuchold erklärt: „Es bleibt festzustellen, dass die Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung bei der Abwägung durch das LBGR keine Berücksichtigung fand.“
Die Welzower Stadtverordneten forderten in ihrer Stellungnahme den Tagebaubetrieb bei Mitwindsituationen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr einzustellen beziehungsweise durch eine Abstandsfahrweise dafür zu sorgen, dass es zu keiner Überschreitung der nächtlichen Immissionsrichtwerde kommt. Im Bescheid werden nun für einzelne Immissionsorte sogar noch höhere Prognosewerte genehmigt.
Laut Bürgermeisterin sieht sich die Stadt Welzow in der Verpflichtung, einen stärkeren Schutz der Bürger vor Lärmimmissionen einzufordern. Die Begründung des LBGR (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe), dass für einige Immissionsorte höhere Lärmimmissionsrichtwerte aufgrund ihrer bergbaulichen Vorprägung zulässig seien, kann von Seiten der Stadt nicht nachvollzogen werden.
„Die nächtlichen Lärmimmissionen beeinträchtigen die in unsrer Stadt lebenden Menschen in ihrer Lebensqualität. Aus diesem Grund fordern wir in unserem Widerspruch eine stärkere Berücksichtigung des gesundheitlichen Schutzanspruches der Menschen ein.“ so Zuchold abschließend.
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