Einfach Blaumachen und die Schule schwänzen, kann Ärger nach sich ziehen, sowohl für die Schüler als auch für die Eltern. In Deutschland gilt nämlich eine gesetzliche Schulpflicht. Warum Kinder und Jugendliche dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben, kann viele Gründe haben. Im Normalfall versuchen zunächst Lehrer, Eltern, Sozialarbeiter oder Psychologen zu helfen. In Fällen von hartnäckiger Schulverweigerung greift auch die Kreisordnungsbehörde ein. Bei Schulpflichtverletzung kann sie Bußgelder bis zu 2.500 Euro gegen die Eltern und gegen Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr verhängen.
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist in den letzten fünf Jahren ein Rückgang von Schulverweigerung zu verzeichnen. Wurden im Jahr 2013 noch 58 Verfahren wegen Schulpflichtverletzung geführt, waren es 2016 noch 23 Verfahren mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 2.650 Euro.
Beim Blick auf die letzten fünf Jahre ist allerding eine deutliche regionale Tendenz abzulesen. Von den insgesamt 232 geführten Bußgeldverfahren sind allein 216 dem Norden des Landkreises, also dem ehemaligen Altkreis Königs Wusterhausen, zuzuordnen. Dreizehn Schulverweigerer kamen aus dem Altkreis Lübben und nur drei aus dem Bereich um Luckau.
pm/red
Foto: Alipictures; www.pixelio.de
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