In der Kantstraße in Sachsendorf ist die Fällung eines Götterbaumes notwendig. Der Baum ist in Höhe der Hausnummer 17 wild aufgewachsen und besitzt starke Fehlentwicklungen in der Baumkrone. Ein weiterer Baum wird in der Kantstraße in Höhe der Hausnummer 19 entnommen. Er ist in der Baumkrone stark geschädigt und seine Wurzelaustriebe beeinträchtigen die angrenzenden Flächen. Die Ausführung der Fällmaßnahmen erfolgt entsprechend der bestehenden Dringlichkeiten und wird im Februar 2017 beendet sein.
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pm/red
Foto: berggeist007, www.pixelio.de




