Infoveranstaltung der HWK Cottbus für Betriebe und Bürger
Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum Kanalanschlussbeitrag für nichtig erklärt hat.
Mittlerweile hat die Stadt Cottbus angefangen, Beitragsbescheide aufzuheben und Gelder zurückzuzahlen. Gleichzeitig hat die Diskussion begonnen, wie zukünftig das Abwassersystem finanziert werden soll. Die Handwerkskammer Cottbus lädt zu einer Informationsveranstaltung ein, um interessierte Handwerker und Bürger über die aktuelle Situation zu informieren.
Termin:
Dienstag, 14. Juni, 17 Uhr
Meistersaal der HWK Cottbus
Altmarkt 17 in 03046 Cottbus
Um vorherige Anmeldung wird gebeten: [email protected], Telefon 0355 7835-121
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
- Schlussfolgerungen aus dem Gutachten, das im Auftrag des Innenministeriums erstellt wurde, vor allem im Hinblick auf bereits bestandskräftige Bescheide und Möglichkeiten der Staatshaftung.
- Zahlungspflicht für Grundstücke in Groß Gaglow und Gallinchen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dort nicht gilt? Es gibt tatsächlich Stimmen, die aufgrund der Eingemeindung dieser Cottbuser Ortsteile die Verjährung ausschließen wollen.
- Ausblick auf die Überlegungen, wie zukünftig in Cottbus die Abwassergebühren gestaltet werden.
Als Referent konnte Rechtsanwalt Frank Mittag gewonnen werden.
Der Eintritt ist frei.
Quelle: 4iMEDIA GmbH